Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:5Mos23: Unterschied zwischen den Versionen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
|||
Zeile 77: | Zeile 77: | ||
===Fußnote=== | ===Fußnote=== | ||
Kap. 23 ('''1''') Verschnittene, welche von Menschenhänden verschnitten wurden, sollen keine bürgerlichen Rechte genießen, damit hierdurch die geistliche Vollkommenheit angedeutet werde, nach welcher das Volk Gottes streben soll. - ('''2''') Die Einwohner von Azot [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:Sach09|Sach 9,5]]''] und damit allgemein die Philister (Fremde). Dieser Name ist ihnen von den Ureinwohnern gegeben, während die Azoten sich selbst wohl Mamzer nannten. Moses hatte mit den Philistern keinen Kampf zu bestehen, wohl aber die Israeliten gegen das Ende der Richterzeit, besonders unter Samson und Samuel. In dieser Zeit hatte Azot den ersten Rang unter den Städten der Philister. - ('''3''') Diese sind ja aus Blutschande entsprossen. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:1Mos19|1Mos 19,31ff]]''] - ('''4''') Nicht Hass, aber Gleichgültigkeit wird vorgeschrieben. Verboten werden Ehebündnisse. - ('''5''') Wie du bei ihm Unterkunft fandest, darf er bei dir wohnen. - ('''6''') Vergl. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:Esr09|Esr 9,12]]'']. Die Enkel. - ('''7''') Hebr.: in das Lager. - ('''8''') Physisch. - ('''9''') Nicht eine Waffe dazu gebrauchen. - ('''10''') Hinsetzen willst. - ('''11''') Zu einem Israeliten von fremden Völkern. - ('''12''') Niemand, der sich zu Ehren der Naturgottheiten preisgibt. - ('''13''') Gewisse Kultdiener der Astarte auf Zypern führten diesen Namen. Vergl. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:NT:Offenb22|Offenb 22,15]]'']. Es handelt sich um das durch religiöse Prostitution Erworbene, das man dem Tempel abzuliefern pflegte. - ('''14''') Das Zinsverbot ist unbedingt, berücksichtigt aber nicht so fast den eigentlichen Geschäftsverkehr als die Ausbeutung der Not Armer, weshalb V. 20 eine Ausnahme folgt. - ('''15''') Ergänzung zu [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:4Mos30|4Mos 30,3]]'']. | Kap. 23 ('''1''') Verschnittene, welche von Menschenhänden verschnitten wurden, sollen keine bürgerlichen Rechte genießen, damit hierdurch die geistliche Vollkommenheit angedeutet werde, nach welcher das Volk Gottes streben soll. - ('''2''') Die Einwohner von Azot [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:Sach09|Sach 9,5]]''] und damit allgemein die Philister (Fremde). Dieser Name ist ihnen von den Ureinwohnern gegeben, während die Azoten sich selbst wohl Mamzer nannten. Moses hatte mit den Philistern keinen Kampf zu bestehen, wohl aber die Israeliten gegen das Ende der Richterzeit, besonders unter Samson und Samuel. In dieser Zeit hatte Azot den ersten Rang unter den Städten der Philister. - ('''3''') Diese sind ja aus Blutschande entsprossen. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:1Mos19|1Mos 19,31ff]]''] - ('''4''') Nicht Hass, aber Gleichgültigkeit wird vorgeschrieben. Verboten werden Ehebündnisse. - ('''5''') Wie du bei ihm Unterkunft fandest, darf er bei dir wohnen. - ('''6''') Vergl. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:Esr09|Esr 9,12]]'']. Die Enkel. - ('''7''') Hebr.: in das Lager. - ('''8''') Physisch. - ('''9''') Nicht eine Waffe dazu gebrauchen. - ('''10''') Hinsetzen willst. - ('''11''') Zu einem Israeliten von fremden Völkern. - ('''12''') Niemand, der sich zu Ehren der Naturgottheiten preisgibt. - ('''13''') Gewisse Kultdiener der Astarte auf Zypern führten diesen Namen. Vergl. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:NT:Offenb22|Offenb 22,15]]'']. Es handelt sich um das durch religiöse Prostitution Erworbene, das man dem Tempel abzuliefern pflegte. - ('''14''') Das Zinsverbot ist unbedingt, berücksichtigt aber nicht so fast den eigentlichen Geschäftsverkehr als die Ausbeutung der Not Armer, weshalb V. 20 eine Ausnahme folgt. - ('''15''') Ergänzung zu [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:4Mos30|4Mos 30,3]]'']. - ('''16''') Über die nächste Pilgerfahrt hinaus. - ('''17''') Das Hebräische fügt bei: bis du satt bist. - ('''18''') Hebr.: Aber in dein Gefäß darfst du nichts tun. Diese Beschränkung ist dem Gesetzgeber wohl die Hauptsache. Er bestätigt im übrigen die herrschende Sitte. Niemand im heiligen Volke soll hilflos dürsten und hungern. - ('''19''') Nicht absichtlich, sondern zufällig. - ('''20''') Um Vorrat mitzunehmen. | ||
- Weitere Kapitel: | - Weitere Kapitel: | ||
[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:4Mos01|01]] | | [[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:4Mos01|01]] | |
Version vom 28. August 2019, 14:01 Uhr
Liber Deuteronomii, Hebraice elle Haddebarim. Caput XXIII.
Das fünfte Buch Moses Deuteronomium Kap. 23
| |
1. Non intrabit eunuchus attritis vel amputatis testiculis et abscisso veretro, ecclesiam Domini. 13. Gerens paxillum in balteo: cumque sederis, fodies per circuitum, et egesta humo operies 15. Non trades servum domino suo, qui ad te confugerit. 21. Cum votum voveris Domino Deo tuo, non tradabis redere: quia requiret illud Dominus Deus tuus: et si moratus fueris, reputabitur tibi in peccatum. 22. Si nolueris polliceri, absque peccato eris. 24. Ingressus vineam proximi tui, comede uvas quantum tibi placuerit: foras autem ne efferas tecum.
|
1. Kein Verschnittener mit zerstoßenen, oder ausgeschnittenen Hoden, oder abgeschnittenen Schamgliedern soll in die Gemeinde des Herrn eintreten dürfen.1 6. Schließe mit ihnen niemals Frieden, noch bemühe dich um ihr Wohl, so lange du lebst.4 [5Mos 2,19] |
Fußnote
Kap. 23 (1) Verschnittene, welche von Menschenhänden verschnitten wurden, sollen keine bürgerlichen Rechte genießen, damit hierdurch die geistliche Vollkommenheit angedeutet werde, nach welcher das Volk Gottes streben soll. - (2) Die Einwohner von Azot [Sach 9,5] und damit allgemein die Philister (Fremde). Dieser Name ist ihnen von den Ureinwohnern gegeben, während die Azoten sich selbst wohl Mamzer nannten. Moses hatte mit den Philistern keinen Kampf zu bestehen, wohl aber die Israeliten gegen das Ende der Richterzeit, besonders unter Samson und Samuel. In dieser Zeit hatte Azot den ersten Rang unter den Städten der Philister. - (3) Diese sind ja aus Blutschande entsprossen. [1Mos 19,31ff] - (4) Nicht Hass, aber Gleichgültigkeit wird vorgeschrieben. Verboten werden Ehebündnisse. - (5) Wie du bei ihm Unterkunft fandest, darf er bei dir wohnen. - (6) Vergl. [Esr 9,12]. Die Enkel. - (7) Hebr.: in das Lager. - (8) Physisch. - (9) Nicht eine Waffe dazu gebrauchen. - (10) Hinsetzen willst. - (11) Zu einem Israeliten von fremden Völkern. - (12) Niemand, der sich zu Ehren der Naturgottheiten preisgibt. - (13) Gewisse Kultdiener der Astarte auf Zypern führten diesen Namen. Vergl. [Offenb 22,15]. Es handelt sich um das durch religiöse Prostitution Erworbene, das man dem Tempel abzuliefern pflegte. - (14) Das Zinsverbot ist unbedingt, berücksichtigt aber nicht so fast den eigentlichen Geschäftsverkehr als die Ausbeutung der Not Armer, weshalb V. 20 eine Ausnahme folgt. - (15) Ergänzung zu [4Mos 30,3]. - (16) Über die nächste Pilgerfahrt hinaus. - (17) Das Hebräische fügt bei: bis du satt bist. - (18) Hebr.: Aber in dein Gefäß darfst du nichts tun. Diese Beschränkung ist dem Gesetzgeber wohl die Hauptsache. Er bestätigt im übrigen die herrschende Sitte. Niemand im heiligen Volke soll hilflos dürsten und hungern. - (19) Nicht absichtlich, sondern zufällig. - (20) Um Vorrat mitzunehmen. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 |
Diese Kategorie enthält zurzeit keine Seiten oder Medien.