Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:5Mos22: Unterschied zwischen den Versionen
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3. Ebenso sollst du mit dem Esel, und mit dem Kleide, und mit jeder Sache deines Bruders tun, die ihm verloren gegangen ist; wenn du sie findest, sollst du sie nicht liegen lassen, wie etwas, was dich nichts angeht.<sup>3</sup> <br/> | 3. Ebenso sollst du mit dem Esel, und mit dem Kleide, und mit jeder Sache deines Bruders tun, die ihm verloren gegangen ist; wenn du sie findest, sollst du sie nicht liegen lassen, wie etwas, was dich nichts angeht.<sup>3</sup> <br/> | ||
4. Wenn du siehst, dass der Esels deines Bruders, oder sein Ochs auf dem Wege niedergefallen ist, so sollst du es nicht unbeachtet lassen, sondern sie mit ihm aufrichten. <br/> | 4. Wenn du siehst, dass der Esels deines Bruders, oder sein Ochs auf dem Wege niedergefallen ist, so sollst du es nicht unbeachtet lassen, sondern sie mit ihm aufrichten. <br/> | ||
5. Ein Mann soll nicht Männerkleidung<sup>4</sup> | 5. Ein Mann soll nicht Männerkleidung<sup>4</sup> anlangen und ein Mann soll nicht Weiberkleidung anziehen; denn wer solches tut, ist vor Gott ein Greuel. <br/> | ||
6. Wenn du auf dem Wege, auf einem Baume oder auf der Erde ein Vogelnest findest, in dem die Mutter auf den Jungen oder den Eiern sitzt, so nimm sie nicht mit den Jungen,<sup>5</sup> <br/> | 6. Wenn du auf dem Wege, auf einem Baume oder auf der Erde ein Vogelnest findest, in dem die Mutter auf den Jungen oder den Eiern sitzt, so nimm sie nicht mit den Jungen,<sup>5</sup> <br/> | ||
7. sondern lass sie wegfliegen und behalte nur die Jungen, dass es dir wohlgehe und du lange lebest. <br/> | 7. sondern lass sie wegfliegen und behalte nur die Jungen, dass es dir wohlgehe und du lange lebest. <br/> | ||
8. Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Dachgeländer ringsherum;<sup>6</sup> damit in deinem Hause kein Blut vergossen werde und du nicht Schuld tragest, wenn jemand fällt und herunterstürzt. <br/> | 8. Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Dachgeländer ringsherum;<sup>6</sup> damit in deinem Hause kein Blut vergossen werde und du nicht Schuld tragest, wenn jemand fällt und herunterstürzt. <br/> | ||
9. Du sollst deinen Weinberg nicht mit einem zweiten | 9. Du sollst deinen Weinberg nicht mit einem zweiten Samen besäen;<sup>7</sup> dass nicht der Ertrag des Samens, den du gesäet, und der des Weinberges zugleich geheiligt werde.<sup>8</sup> <br/> | ||
10. Du sollst nicht mit einem Ochsen und einem Esel zugleich pflügen. <br/> | 10. Du sollst nicht mit einem Ochsen und einem Esel zugleich pflügen. <br/> | ||
11. Du sollst kein Kleid anziehen, das von Wolle und Linnen gewebt ist. <br/> | 11. Du sollst kein Kleid anziehen, das von Wolle und Linnen gewebt ist. <br/> |
Version vom 4. August 2015, 04:46 Uhr
Liber Deuteronomii, Hebraice elle Haddebarim. Caput XXII.
Das fünfte Buch Moses Deuteronomium Kap. 22
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1.Non videbis bovem fratris tui, aut ovem errantem, et præteribis: sed reduces ratri tuo. 2. Etiamsi non est propinquus frater tuus, nec nosti eum: duces in domum tuam, et erunt apud te quamdiu quærat ea frater tuus, et recipiat. 3. Similiter facies de asino, et de vestimento, et de omni re fratris tui quæ perierit: si inveneris eam, ne negligas quasi alienam. 4. Si videris asinum fratris tui aut bovem cecidissi in via, non despicies, sed sublevabis cum eo. 5. Non induetur mulier veste virile, nec vir utetur veste feminea: abominabilis enim apud Deum est qui facit hæc. 6. Si ambulans per viam, in arbore vel in terra nidum avis inveneris, et matrem pullis vel ovis desuper incubantem: non tenebis eam cum filiis, 7. Sed abire patieris, captos tenens filios: ut bene sit tibi, et longo vivas tempore. 9. Non seres vineam tuam altero semine: ne et sementis quam sevisti, et quæ nascuntur ex vinea, partier sanctificentur. 11. Non indueris vestimento, quod ex lana linoque contextum est. 13. Si duxerit vir uxorem, et postea odio habuerit eam, 16. Et dicet pater: Filiam meam dedi huic uxorem: quam quia odit, 17. Imponit ei nomen pessimum, ut dicat: Non inveni filiam tuam virginem: et ecce hæc sunt signa virginitatis filiæ meæ: expandent vestimentum coram senioribus civitatis: 18. Apprehendentque sense Urbis illius virum, et verberabunt illum, 20. Quod si verum est quod objicit, et non est in puella inventa virginitas: 21. Ejicient eam extra fores domus patris sui, et lapidibus obruent viri civitatis illius, et morietur: quoniam fecit nefas in Israel, ut fornicaretur in domo patris sui: et auferes malum de medio tui.
25. Sin autem in agro repererit vir puellam, quæ desponsata est, et apprehendens concubuerit cum ea, ipse morietur solus: 27. Sola erat in agro: clamavit, et nullus affuit qui liberaret eam. 30. Non accipiet homo uxorem patris sui, nec revelabit operimentum ejus.
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1.Wenn du den Ochsen, oder das Schaf deines Bruders1 herumirren siehst, sollst du nicht vorübergehen, sondern sie deinem Bruder zurückbringen; [2Mos 23,4] 29. so soll der Mann, der ihr beigewohnt hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silbers geben und soll sie zum Weibe nehmen, weil er sie erniedrigt hat; er soll sie sein ganzes Leben hindurch nicht entlassen können. [2Mos 22,16]
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Fußnote
Kap. 22 (1) Eines Israeliten. - (2) Ja, wenn du ihn selbst nicht kennst. - (3)- Was damit zu tun ist, wenn der Eigentümer sich nicht findet, wird nicht gesagt; es gehörte wohl dem Finder. (4) Nach der Erklärung der Juden nicht einmal Waffen. Das Weib soll noch weniger als der Mann aus der von Gott bestimmten Natürlichkeit willkürlich heraustreten und die anerschaffenen Grenzen ihres Geschlechtes verwischen. Hierher gehört die [1Tim 2,12] erwähnte Entartung. - (5) Dies käme der Ausrottung gleich. Andersartig ist die Vorschrift [3Mos 22,28]. - (6) Rings um das flache Dach. - (7) Vergl. [3Mos 19,19]. Das natürlich, somit gottgewollte Verschiedene soll auch vom Menschen als solches gewahrt werden. - (8) Dass nicht Ernte und Lese zur Strafe dem Heiligtum verfalle. - (9) Als heiliges Denkzeichen. [4Mos 15,39] - (10) Eines ungeheuren Verbrechens zeihen, dessen Beweis einzig die Behauptung ist. - (11) Diese Gewohnheit bestand wohl schon vor Moses. Das Gesetz ist dem anderen [4Mos 5,11-31] verwandt. Wie dieses die Frauen gegen den Verdacht des Ehebruchs, so soll das vorstehende sie gegen die Unbeständigkeit des Ehemannes schützen. Das Leintuch, das als Lagerdecke gedacht ist, kam wohl nach der ersten Beiwohnung in den Besitz der Eltern der Frau. - (12) Das Gesetz will wohl falsche Anklagen verhüten; sonst wäre auch für die Angeschuldigte die Möglichkeit eines Betruges nicht schwer gewesen. Die Furcht vor der Möglichkeit, zu den Eltern zurückgesendet zu werden, musste die Jungfrau von jeder Versündigung fern halten und die Eltern zu strenger Überwachung veranlassen, sowie die Mütter dazu führen, ihre Töchter auf diese Bestimmung aufmerksam zu machen. Gewiss überzeugte sich die Mutter von der Unversehrtheit der Tochter vor der Hochzeit oder unterrichtete den Bräutigam, wenn durch eine zufällige Ursache der Hymen verletzt war. Die Hauptsache war, dass Ehebruch oder Unschuld bewiesen wurden. Das Mittel scheint später aufgegeben zu sein. - (13) Eine strengere Strafe wird (anders als [5Mos 19,19]) nicht verhängt, sonst würde die Frau Witwe und ginge ihres gesuchten Rechtes verlustig. - (14) Die Töchter wurden im zarten Alter verlobt. Die Verlobung hatte die Kraft des Ehevertrages. Eine Verführung vor der Verlobung war wegen des zarten Alters undenkbar. Die Richter waren aber nicht genötigt, wegen der nicht festgestellten Jungfräulichkeit zu verurteilen, sondern hatten sich auch anderwertig zu überzeugen, dass die Verklagte die Beschuldigung eines ungeheuren Verbrechens verdiente. So konnten die Beweise bisweilen zur Verstoßung hinreichen, ohne dass die Todesstrafe verhängt war. Solche Klagen waren wohl sehr selten, noch seltener der Beweis für den Mangel der Jungfräulichkeit. - (15) Sie hat gesündigt, während sie noch im Vaterhause war, deshalb wird sie am Orte ihrer Schande gesteinigt, nicht vor dem Tore. [5Mos 21,19ff] - (16) Die Braut ist nicht weniger fest an den Mann gebunden, als die Verehelichte, und heißt daher V. 24 Weib. Vorausgesetzt wird an dieser Stelle die Einwilligung des Mädchens und wohl auch, dass der Verführer um ihre Verlobung wusste. - (17) In der Stadt wäre Hilfe leicht zu erlangen gewesen. - (18) besser vom hebr. Text: und sie werden ertappt. Andernfalls heiraten sie einander in gewohnter Weise. - (19) Eine Stiefmutter. - (20) Des Vaters. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 |
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