Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:Ez45: Unterschied zwischen den Versionen
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1.Cumque cœperitis terram dividere sortito, separate primitias Domino, sanctificatum de terra, longitudine viginti quinque millia, et latitudine decem millia: sanctificatum erit in omni termino ejus per circuitum. <br/> | 1. Cumque cœperitis terram dividere sortito, separate primitias Domino, sanctificatum de terra, longitudine viginti quinque millia, et latitudine decem millia: sanctificatum erit in omni termino ejus per circuitum. <br/> | ||
2. Et erit | 2. Et erit ex omni parte sanctificatum quingentos per quingentos, quadrifariam per circuitum: et quinquaginta cubitis in suburbana ejus per gyrum. <br/> | ||
3. Et a mensura ista mensurabis longitudinem viginti quinque millium, et latitudinem decem millium, et in ipso erit templum, sanctumque sanctorum. <br/> | 3. Et a mensura ista mensurabis longitudinem viginti quinque millium, et latitudinem decem millium, et in ipso erit templum, sanctumque sanctorum. <br/> | ||
4. Sanctificatum de terra erit | 4. Sanctificatum de terra erit sacerdotibus ministris sanctuarii, qui accedunt ad ministerium Domini: et erit eis locus in domos, et in sanctuarium sanctitatis. <br/> | ||
5. Viginti quinque | 5. Viginti quinque autem millia longitudinis, et decem millia latitudinis erunt Levitis, qui ministrant domui: ipsi possidebunt viginti gazophylacia. <br/> | ||
6. Et | 6. Et possessionem civitatis dabitis quinque millia latitudinis, et longitudinis viginti quinque millia secundum separationem sanctuarii, omni domui Israel. <br/> | ||
7. Principi quoque hinc et inde in | 7. Principi quoque hinc et inde in separationem sanctuarii, et in possessionem civitatis, contra faciem separationis sanctuarii, et contra faciem possessionis urbis, a latere maris usque ad mare, et a latere orientis usque ad orientem : longitudinis autem juxta unamquamque partem, a termino occidentali usque ad terminum orientalem. <br/> | ||
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9. Hæc dicit Dominus Deus: Sufficiat vobis principes Israel: iniquitatem et rapinas intermittite, et judicium et justitiam facite, separate confinia vestra a populo meo, ait Dominus Deus. <br/> | 9. Hæc dicit Dominus Deus: Sufficiat vobis principes Israel: iniquitatem et rapinas intermittite, et judicium et justitiam facite, separate confinia vestra a populo meo, ait Dominus Deus. <br/> | ||
10. Statera | 10. Statera justa, et ephi justum, et batus justus erit vobis. <br/> | ||
11. Ephi, et batus æqualia, et unius mensuræ erunt: ut capiat decimam partem cori batus, et decimam partem cori ephi: juxta mensuram cori erit æqua libratio eorum. <br/> | 11. Ephi, et batus æqualia, et unius mensuræ erunt: ut capiat decimam partem cori batus, et decimam partem cori ephi: juxta mensuram cori erit æqua libratio eorum. <br/> | ||
12. Siclus autem viginti obolos habet. Porro viginti sicli, et viginti quinque sicli, et | 12. Siclus autem viginti obolos habet. Porro viginti sicli, et viginti quinque sicli, et quindecim sicli, mnam faciunt. <br/> | ||
13. Et hæ sunt primitiæ, quas tolletis: sextam partem ephi de coro frumenti, et sextam partem ephi de coro hordei. <br/> | 13. Et hæ sunt primitiæ, quas tolletis: sextam partem ephi de coro frumenti, et sextam partem ephi de coro hordei. <br/> | ||
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16. Omnis populus terræ tenebitur primitiis his principi in Israel. <br/> | 16. Omnis populus terræ tenebitur primitiis his principi in Israel. <br/> | ||
17. Et super principem erunt holocausta, et sacrificium, et libamina in solemnitatibus, et in Calendis, et in Sabbatis, et in | 17. Et super principem erunt holocausta, et sacrificium, et libamina in solemnitatibus, et in Calendis, et in Sabbatis, et in universis solemnitatibus domus Israel: ipse faciet pro peccato sacrificium, et holocaustum, et pacifica ad expiandum pro domo Israel. <br/> | ||
18. Hæc dicit Dominus Deus: In primo mense, una mensis sumes vitulum de armento immaculatum, et expiabis sanctuarium. <br/> | 18. Hæc dicit Dominus Deus: In primo mense, una mensis sumes vitulum de armento immaculatum, et expiabis sanctuarium. <br/> | ||
19. Et tollet sacerdos de sanguine quod erit pro peccato: et ponet in postibus domus, et in quatuor angulis crepidinis altaris, et in postibus portæ atrii interioris. <br/> | 19. Et tollet sacerdos de sanguine quod erit pro peccato: et ponet in postibus domus, et in quatuor angulis crepidinis altaris, et in postibus portæ atrii interioris. <br/> | ||
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1.Wenn ihr das Land durch das Los zu verteilen beginnt, sollt ihr als Erstlinge dem Herrn eine geheiligte Gabe vom Lande absondern, fünfundzwanzigtausend<sup>1</sup> in der Länge und zehntausend<sup>2</sup> in der Breite, es soll geheiligt sein in seinem ganzen Umfange ringsum. <br/> | 1. Wenn ihr das Land durch das Los zu verteilen beginnt, sollt ihr als Erstlinge dem Herrn eine geheiligte Gabe vom Lande absondern, fünfundzwanzigtausend<sup>1</sup> in der Länge und zehntausend<sup>2</sup> in der Breite, es soll geheiligt sein in seinem ganzen Umfange ringsum. <br/> | ||
2. Von diesem ganzen Teile soll zu dem Heiligtum ein Geviert gehören, fünfhundert Ellen an jeder Seite, und ein freier Platz von fünfzig Ellen soll denselben umgeben.<sup>3</sup> <br/> | 2. Von diesem ganzen Teile soll zu dem Heiligtum ein Geviert gehören, fünfhundert Ellen an jeder Seite, und ein freier Platz von fünfzig Ellen soll denselben umgeben.<sup>3</sup> <br/> | ||
3. Von diesem Maße<sup>4</sup> sollst du einen Raum von fünfundzwanzigtausend Länge und zehntausend Breite ausmessen und darin soll der Tempel und das Allerheiligste sich befinden. <br/> | 3. Von diesem Maße<sup>4</sup> sollst du einen Raum von fünfundzwanzigtausend Länge und zehntausend Breite ausmessen und darin soll der Tempel und das Allerheiligste sich befinden. <br/> | ||
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5. Ebenso sollen fünfundzwanzigtausend in der Länge und zehntausend in der Breite für die Leviten bestimmt sein, die im Hause den Dienst üben, und zwanzig Kammern<sup>5</sup> sollen ihnen als Besitz gehören. <br/> | 5. Ebenso sollen fünfundzwanzigtausend in der Länge und zehntausend in der Breite für die Leviten bestimmt sein, die im Hause den Dienst üben, und zwanzig Kammern<sup>5</sup> sollen ihnen als Besitz gehören. <br/> | ||
6. Zum Eigentum der Stadt sollt ihr einen Platz von fünftausend in der Breite und fünfundzwanzigtausend in der Länge bestimmen, entsprechend dem abgesonderten Heiligtum; es gehöre dem ganzen Hause Israel.<sup>6</sup> <br/> | 6. Zum Eigentum der Stadt sollt ihr einen Platz von fünftausend in der Breite und fünfundzwanzigtausend in der Länge bestimmen, entsprechend dem abgesonderten Heiligtum; es gehöre dem ganzen Hause Israel.<sup>6</sup> <br/> | ||
7. Für den Fürsten aber sollt ihr auch zu beiden Seiten des für das Heiligtum abgesonderten Raumes und an dem Besitzteile der Stadt, einen Raum anweisen, an der Westseite nach Westen hin und an der Ostseite nach Osten hin; der Länge nach also reiche dieser Raum längs eines jeden Anteils von der westlichen bis zur östlichen Grenze.<sup>7</sup> <br/> | 7. Für den Fürsten aber sollt ihr auch zu beiden Seiten des für das Heiligtum abgesonderten Raumes und an dem Besitzteile der Stadt, nämlich gegenüber dem für das Heiligtum abgesonderten Raum und gegenüber dem Besitzteile der Stadt, einen Raum anweisen, an der Westseite nach Westen hin und an der Ostseite nach Osten hin; der Länge nach also reiche dieser Raum längs eines jeden Anteils von der westlichen bis zur östlichen Grenze.<sup>7</sup> <br/> | ||
8. Dies soll ihm vom Lande als Besitztum in Israel gehören und nicht sollen die Fürsten hinfort mehr mein Volk berauben,<sup>8</sup> sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen belassen. <br/> | 8. Dies soll ihm vom Lande als Besitztum in Israel gehören und nicht sollen die Fürsten hinfort mehr mein Volk berauben,<sup>8</sup> sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen belassen. <br/> | ||
9. So spricht der Herr, Gott: Lasset es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! | 9. So spricht der Herr, Gott: Lasset es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! lasset ab von Bedrückung und Raub, übet Recht und Gerechtigkeit und sondert euer Gebiet von meinem Volke ab,<sup>9</sup> spricht der Herr, Gott. <br/> | ||
10. Rechte Waage, rechtes Epha und rechtes Bat sollt ihr haben.<sup>10</sup> <br/> | 10. Rechte Waage, rechtes Epha und rechtes Bat sollt ihr haben.<sup>10</sup> <br/> | ||
11. Epha und Bat sollen gleich und von einem Maß sein, so dass ein Bat den zehnten Teil eines Kor<sup>11</sup> fasst und ein Epha auch den zehnten Teil eines Kor; nach dem Maße des Kor soll die Bestimmung ihres Maßes sich richten. <br/> | 11. Epha und Bat sollen gleich und von einem Maß sein, so dass ein Bat den zehnten Teil eines Kor<sup>11</sup> fasst und ein Epha auch den zehnten Teil eines Kor; nach dem Maße des Kor soll die Bestimmung ihres Maßes sich richten. <br/> | ||
12. Der Sekel soll zwanzig Heller<sup>12</sup> betragen; zwanzig Sekel, fünfundzwanzig Sekel und fünfzehn Sekel machen eine Mine.<sup>13</sup> <br/> | 12. Der Sekel soll zwanzig Heller<sup>12</sup> betragen; zwanzig Sekel, fünfundzwanzig Sekel und fünfzehn Sekel machen eine Mine.<sup>13</sup> <br/> | ||
13. | 13. Dies aber sind die Erstlinge,<sup>14</sup> welche ihr abgeben sollt: Den sechsten Teil eines Epha von einem Kor Weizen und den sechsten Teil eines Epha von einem Kor Gerste.<sup>15</sup> <br/> | ||
14. Das Maß für das Öl sei ein Bat Öl. Das Bat ist der zehnte Teil von einem Kor, denn zehn Bat machen ein Kor, weil zehn Bat ein Kor voll machen.<sup>16</sup> <br/> | 14. Das Maß für das Öl sei ein Bat Öl. Das Bat ist der zehnte Teil von einem Kor, denn zehn Bat machen ein Kor, weil zehn Bat ein Kor voll machen.<sup>16</sup> <br/> | ||
15. Aus einer Herde von je zweihundert,<sup>17</sup> von denen, die Israel für die Speiseopfer,<sup>18</sup> für die Brandopfer, für die Friedopfer und<sup>19</sup> zum Sühnopfer für | 15. Aus einer Herde von je zweihundert,<sup>17</sup> von denen, die Israel für die Speiseopfer,<sup>18</sup> für die Brandopfer, für die Friedopfer und<sup>19</sup> zum Sühnopfer für sich weidet, nehme man einen Widder, spricht der Herr, Gott. <br/> | ||
16. Das ganze Volk im Lande soll gehalten sein, diese Erstlinge<sup>20</sup> dem Fürsten in Israel darzubringen. <br/> | 16. Das ganze Volk im Lande soll gehalten sein, diese Erstlinge<sup>20</sup> dem Fürsten in Israel darzubringen. <br/> | ||
17. Dem Fürsten aber soll es obliegen, die Brand- | 17. Dem Fürsten aber soll es obliegen, die Brand-, Speise- und Trankopfer für die Festtage, Neumonde und Sabbate und für alle Festtage des Hauses Israel herbeizuschaffen, er soll die Sünd-,<sup>21</sup> Brand- und Friedopfer zur Sühne für das Haus Israel besorgen. <br/> | ||
18. So spricht der Herr, Gott: Am ersten Tage des ersten Monats nimm einen fehllosen Stier von der Herde und entsühne damit das Heiligtum. <br/> | 18. So spricht der Herr, Gott: Am ersten Tage des ersten Monats nimm einen fehllosen Stier von der Herde und entsühne damit das Heiligtum. <br/> | ||
19. Und der Priester nehme etwas vom Blute des Sündopfers und sprenge es an die Pfosten des Hauses, an die vier Ecken der Umfriedung des Altares und an die Pfosten am Tore<sup>22</sup> des | 19. Und der Priester nehme etwas vom Blute des Sündopfers und sprenge es an die Pfosten des Hauses, an die vier Ecken der Umfriedung des Altares und an die Pfosten am Tore<sup>22</sup> des innern Vorhofes. <br/> | ||
20. Und ebenso tue am siebten des Monats für jeden, der sich aus Unwissenheit oder Irrtum verfehlt hat,<sup>23</sup> und so sollst du das Haus entsündigen.<sup>24</sup> <br/> | 20. Und ebenso tue am siebten des Monats für jeden, der sich aus Unwissenheit oder Irrtum verfehlt hat,<sup>23</sup> und so sollst du das Haus entsündigen.<sup>24</sup> <br/> | ||
21. Im ersten Monate, am vierzehnten Tage des Monats, sollt ihr das Osterfest feiern, sieben Tage lang soll man ungesäuertes Brot essen. <br/> | 21. Im ersten Monate, am vierzehnten Tage des Monats, sollt ihr das Osterfest feiern, sieben Tage lang soll man ungesäuertes Brot essen. <br/> | ||
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Kap. 45 ('''1''') Ruten, wie [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:Ez42|Ez 42,16]]'']zeigte. - ('''2''') Nach der Septuag. 20000, eine Zahl, die in V. 3 und 5 offenbar vorausgesetzt ist. - ('''3''') Hebr.: Von diesem soll zum Heiligtum gehören 500 im Geviert nach allen Seiten, und fünfzig Ellen Freiplatz soll es haben nach allen Seiten. - ('''4''') Von dieser Ausdehnung, von der in V. 1 abgemessenen Fläche. Dieser Vers ist deshalb mit V. 1 zu verbinden und der in V. 2 angegebene Raum gehört zu der in V. 3 beschriebenen Fläche. Auf der V. 3 bestimmten Fläche findet der Tempel seinen Platz. Diese ganze Fläche ist heilig, demgemäß wohnen die Priester auf der dem Herrn in besonderer Weise geweihten Erde nahe dem Tempel. - ('''5''') Richtiger Septuag.: Sie werden (dort) Städte besitzen, sie zu bewohnen. Auch die Leviten wohnen vom Volke getrennt. - ('''6''') Genauer spricht der Prophet [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:Ez48|Ez 48,8ff]]''] darüber, hier wird nur die Ausdehnung und Lage angegeben. Entsprechend: so dass der Platz sich der Länge des abgesonderten Platzes entlang erstreckt. Dieses gehört nicht einem einzelnen Stamme, sondern dem gesamten Hause Israel. - ('''7''') Das Eigentum des Fürsten soll östlich und westlich der abgesonderten Stücke liegen. Es erstreckt sich bis an die Ost- und die Westgrenze des Landes, d.i. bis zum Jordan und bis zum Mittelländischen Meere. Die Länge ist von Osten nach Westen zu verstehen. - ('''8''') Hebr.: Drücken. - ('''9''') Hebr.: Lasset nicht länger eure Verdrängungen lasten auf meinem Volke. Ebenso Vulg.: Verbreitert euer Gebiet nicht. - ('''10''') Fast wörtlich aus [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos19|3Mos 19,36]]'']. Über das Bat siehe [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:Jes05|Jes 5,10]]'']. Dasselbe Maß für Flüssigkeiten wie das Epha für trockene Gegenstände. - ('''11''') Hebr.: Chomer, was dasselbe ist. Nach einigen 201, 215, Lit. Nach anderen 388,8. - ('''12''') Hebr.: Gera. Der heilige Sekel wird nach unserem Gewichte auf 14,5534 (oder 14,2) und das Gera auf 0,72767 (oder 0,708) Gramm geschätzt. - ('''13''') Diese Worte sind unverständlich. Die Mine hatte fünfzig Sekel. Vielleicht ist nach der Septuag (Cod. Alex.) zu verbessern: die fünf Sekel (seien) fünf, und zehn Sekel zehn, und fünfzig Sekel werden euch eine Mine sein. D.i. Gewicht und Maß sollen das rechte Maß haben, die Münze von fünf Sekeln werde so geschlagen, dass sie wirklich fünf Sekel Gewicht hat usw. - ('''14''') Hebr.: Weihegabe. - ('''15''') Festsetzung des Zehnten, | Kap. 45 ('''1''') Ruten, wie [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:Ez42|Ez 42,16]]''] zeigte. - ('''2''') Nach der Septuag. 20000, eine Zahl, die in V. 3 und 5 offenbar vorausgesetzt ist. - ('''3''') Hebr.: Von diesem soll zum Heiligtum gehören 500 im Geviert nach allen Seiten, und fünfzig Ellen Freiplatz soll es haben nach allen Seiten. - ('''4''') Von dieser Ausdehnung, von der in V. 1 abgemessenen Fläche. Dieser Vers ist deshalb mit V. 1 zu verbinden und der in V. 2 angegebene Raum gehört zu der in V. 3 beschriebenen Fläche. Auf der V. 3 bestimmten Fläche findet der Tempel seinen Platz. Diese ganze Fläche ist heilig, demgemäß wohnen die Priester auf der dem Herrn in besonderer Weise geweihten Erde nahe dem Tempel. - ('''5''') Richtiger Septuag.: Sie werden (dort) Städte besitzen, sie zu bewohnen. Auch die Leviten wohnen vom Volke getrennt. - ('''6''') Genauer spricht der Prophet [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:Ez48|Ez 48,8ff]]''] darüber, hier wird nur die Ausdehnung und Lage angegeben. Entsprechend: so dass der Platz sich der Länge des abgesonderten Platzes entlang erstreckt. Dieses gehört nicht einem einzelnen Stamme, sondern dem gesamten Hause Israel. - ('''7''') Das Eigentum des Fürsten soll östlich und westlich der abgesonderten Stücke liegen. Es erstreckt sich bis an die Ost- und die Westgrenze des Landes, d.i. bis zum Jordan und bis zum Mittelländischen Meere. Die Länge ist von Osten nach Westen zu verstehen. - ('''8''') Hebr.: Drücken. - ('''9''') Hebr.: Lasset nicht länger eure Verdrängungen lasten auf meinem Volke. Ebenso Vulg.: Verbreitert euer Gebiet nicht. - ('''10''') Fast wörtlich aus [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos19|3Mos 19,36]]'']. Über das Bat siehe [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:Jes05|Jes 5,10]]'']. Dasselbe Maß für Flüssigkeiten wie das Epha für trockene Gegenstände. - ('''11''') Hebr.: Chomer, was dasselbe ist. Nach einigen 201, 215, Lit. Nach anderen 388,8. - ('''12''') Hebr.: Gera. Der heilige Sekel wird nach unserem Gewichte auf 14,5534 (oder 14,2) und das Gera auf 0,72767 (oder 0,708) Gramm geschätzt. - ('''13''') Diese Worte sind unverständlich. Die Mine hatte fünfzig Sekel. Vielleicht ist nach der Septuag (Cod. Alex.) zu verbessern: die fünf Sekel (seien) fünf, und zehn Sekel zehn, und fünfzig Sekel werden euch eine Mine sein. D.i. Gewicht und Maß sollen das rechte Maß haben, die Münze von fünf Sekeln werde so geschlagen, dass sie wirklich fünf Sekel Gewicht hat usw. - ('''14''') Hebr.: Weihegabe. - ('''15''') Festsetzung des Zehnten, der an den Fürsten zu entrichten ist als Weihegabe an Gott, da der Fürst die Opfer voraus bestreitet. Der „Zehnten“ wird übrigens je nach den Naturalien ermäßigt. Von Weizen und Gerste beträgt die Weihegabe ein Sechzigstel. - ('''16''') Hebr.: Und die Gebühr von Öl, vom Bat voll Öl. Ein zehntel Bat vom Kor (zehn Bat ein Chomer), denn zehn Bat machen einen Chomer. - ('''17''') Hebr.: Und ein Stück Kleinvieh aus der Herde von zweihunderten aus dem fetten Weideland Israels – also von den besten Weiden des Volkes, also kein schlechtes Tier. - ('''18''') Zu diesem gehören die V. 13, V. 14 angegebenen Dinge. - ('''19''') Nach dem Hebr. wird hier das Ziel aller Opfer bezeichnet (ohne und), um sie zu sühnen. - ('''20''') Hebr.: Darbringung. - ('''21''') Das Hebr. schiebt hier noch die Speiseopfer ein. - ('''22''') Wohl kollektiv zu fassen, so dass derselbe Ritus bei allen drei Toren wiederholt wird. - ('''23''') Hebr.: wegen solcher, die sich versehen, und wegen Unachtsamkeit. – Sünden, welche aus Schwäche und Torheit, nicht aus verhärtetem Gemüte oder mit Gotteslästerung vollbracht werden, sollen so ihre Sühne finden. Vergl. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos04|3Mos 4,2.13]]; [[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:4Mos15|4Mos 15,22.27.30.31]]'']. - ('''24''') Wie die Erde, so kann auch das Heiligtum befleckt werden. Deshalb soll die Entsündigung, welche bei der ersten Weihe am Altare vorgenommen wurde, alljährlich zweimal am ganzen Heiligtum wiederholt werden. – Nach dem griech. Texte ist diese Feier an ersten Tage des siebten Monats vorzunehmen, was in der Tat wahrscheinlicher ist (Griech.: 7 Monate 1 Tag), weil Ezechiel den mosaischen Versöhnungstag übergeht. Behielte Ezechiel den Versöhnungstag bei, so würde nach dem griech. Text das Heiligtum im Zeitraum von sieben Tagen zweimal entsühnt. Die hebr. Lesart 1 Monat 7 Tag würde bei Annahme der Beibehaltung des Versöhnungstages eine jährliche zweimalige Sühnung fordern. - ('''25''') Für diesen Tag war im mosaischen Gesetze ein solches Opfer nicht vorgeschrieben. - ('''26''') Feines Mehl, wie [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:4Mos15|4Mos 15,4]]; [[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:4Mos28|4Mos 28,5]]''] und für Ostern [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:4Mos28|4Mos 28,20]]''] zeigen. - ('''27''') Den sechsten Teil eines Bath. | ||
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Aktuelle Version vom 10. April 2023, 06:16 Uhr
Prophetia Ezechielis. Caput XLV.
Prophezeiung des Ezechiel. Kap. 45
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1. Cumque cœperitis terram dividere sortito, separate primitias Domino, sanctificatum de terra, longitudine viginti quinque millia, et latitudine decem millia: sanctificatum erit in omni termino ejus per circuitum. 2. Et erit ex omni parte sanctificatum quingentos per quingentos, quadrifariam per circuitum: et quinquaginta cubitis in suburbana ejus per gyrum. 4. Sanctificatum de terra erit sacerdotibus ministris sanctuarii, qui accedunt ad ministerium Domini: et erit eis locus in domos, et in sanctuarium sanctitatis. 6. Et possessionem civitatis dabitis quinque millia latitudinis, et longitudinis viginti quinque millia secundum separationem sanctuarii, omni domui Israel.
9. Hæc dicit Dominus Deus: Sufficiat vobis principes Israel: iniquitatem et rapinas intermittite, et judicium et justitiam facite, separate confinia vestra a populo meo, ait Dominus Deus. 10. Statera justa, et ephi justum, et batus justus erit vobis. 12. Siclus autem viginti obolos habet. Porro viginti sicli, et viginti quinque sicli, et quindecim sicli, mnam faciunt. 14. Mensura quoque olei, batus olei, decima pars cori est: et decem bati corum faciunt: quia decem bati implent corum. 17. Et super principem erunt holocausta, et sacrificium, et libamina in solemnitatibus, et in Calendis, et in Sabbatis, et in universis solemnitatibus domus Israel: ipse faciet pro peccato sacrificium, et holocaustum, et pacifica ad expiandum pro domo Israel. 21. In primo mense, quarta decima die mensis erit vobis Paschæ solemnitas: septem diebus azyma comedentur. 22. Et faciet princeps in die illa pro se, et pro universo populo terræ, vitulum pro peccato. 25. Septimo mense, quinta decima die mensis in solemnitate faciet sicut supra dicta sunt per septem dies: tam pro peccato, quam pro holocausto, et in sacrificio, et in oleo.
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13. Dies aber sind die Erstlinge,14 welche ihr abgeben sollt: Den sechsten Teil eines Epha von einem Kor Weizen und den sechsten Teil eines Epha von einem Kor Gerste.15
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Fußnote
Kap. 45 (1) Ruten, wie [Ez 42,16] zeigte. - (2) Nach der Septuag. 20000, eine Zahl, die in V. 3 und 5 offenbar vorausgesetzt ist. - (3) Hebr.: Von diesem soll zum Heiligtum gehören 500 im Geviert nach allen Seiten, und fünfzig Ellen Freiplatz soll es haben nach allen Seiten. - (4) Von dieser Ausdehnung, von der in V. 1 abgemessenen Fläche. Dieser Vers ist deshalb mit V. 1 zu verbinden und der in V. 2 angegebene Raum gehört zu der in V. 3 beschriebenen Fläche. Auf der V. 3 bestimmten Fläche findet der Tempel seinen Platz. Diese ganze Fläche ist heilig, demgemäß wohnen die Priester auf der dem Herrn in besonderer Weise geweihten Erde nahe dem Tempel. - (5) Richtiger Septuag.: Sie werden (dort) Städte besitzen, sie zu bewohnen. Auch die Leviten wohnen vom Volke getrennt. - (6) Genauer spricht der Prophet [Ez 48,8ff] darüber, hier wird nur die Ausdehnung und Lage angegeben. Entsprechend: so dass der Platz sich der Länge des abgesonderten Platzes entlang erstreckt. Dieses gehört nicht einem einzelnen Stamme, sondern dem gesamten Hause Israel. - (7) Das Eigentum des Fürsten soll östlich und westlich der abgesonderten Stücke liegen. Es erstreckt sich bis an die Ost- und die Westgrenze des Landes, d.i. bis zum Jordan und bis zum Mittelländischen Meere. Die Länge ist von Osten nach Westen zu verstehen. - (8) Hebr.: Drücken. - (9) Hebr.: Lasset nicht länger eure Verdrängungen lasten auf meinem Volke. Ebenso Vulg.: Verbreitert euer Gebiet nicht. - (10) Fast wörtlich aus [3Mos 19,36]. Über das Bat siehe [Jes 5,10]. Dasselbe Maß für Flüssigkeiten wie das Epha für trockene Gegenstände. - (11) Hebr.: Chomer, was dasselbe ist. Nach einigen 201, 215, Lit. Nach anderen 388,8. - (12) Hebr.: Gera. Der heilige Sekel wird nach unserem Gewichte auf 14,5534 (oder 14,2) und das Gera auf 0,72767 (oder 0,708) Gramm geschätzt. - (13) Diese Worte sind unverständlich. Die Mine hatte fünfzig Sekel. Vielleicht ist nach der Septuag (Cod. Alex.) zu verbessern: die fünf Sekel (seien) fünf, und zehn Sekel zehn, und fünfzig Sekel werden euch eine Mine sein. D.i. Gewicht und Maß sollen das rechte Maß haben, die Münze von fünf Sekeln werde so geschlagen, dass sie wirklich fünf Sekel Gewicht hat usw. - (14) Hebr.: Weihegabe. - (15) Festsetzung des Zehnten, der an den Fürsten zu entrichten ist als Weihegabe an Gott, da der Fürst die Opfer voraus bestreitet. Der „Zehnten“ wird übrigens je nach den Naturalien ermäßigt. Von Weizen und Gerste beträgt die Weihegabe ein Sechzigstel. - (16) Hebr.: Und die Gebühr von Öl, vom Bat voll Öl. Ein zehntel Bat vom Kor (zehn Bat ein Chomer), denn zehn Bat machen einen Chomer. - (17) Hebr.: Und ein Stück Kleinvieh aus der Herde von zweihunderten aus dem fetten Weideland Israels – also von den besten Weiden des Volkes, also kein schlechtes Tier. - (18) Zu diesem gehören die V. 13, V. 14 angegebenen Dinge. - (19) Nach dem Hebr. wird hier das Ziel aller Opfer bezeichnet (ohne und), um sie zu sühnen. - (20) Hebr.: Darbringung. - (21) Das Hebr. schiebt hier noch die Speiseopfer ein. - (22) Wohl kollektiv zu fassen, so dass derselbe Ritus bei allen drei Toren wiederholt wird. - (23) Hebr.: wegen solcher, die sich versehen, und wegen Unachtsamkeit. – Sünden, welche aus Schwäche und Torheit, nicht aus verhärtetem Gemüte oder mit Gotteslästerung vollbracht werden, sollen so ihre Sühne finden. Vergl. [3Mos 4,2.13; 4Mos 15,22.27.30.31]. - (24) Wie die Erde, so kann auch das Heiligtum befleckt werden. Deshalb soll die Entsündigung, welche bei der ersten Weihe am Altare vorgenommen wurde, alljährlich zweimal am ganzen Heiligtum wiederholt werden. – Nach dem griech. Texte ist diese Feier an ersten Tage des siebten Monats vorzunehmen, was in der Tat wahrscheinlicher ist (Griech.: 7 Monate 1 Tag), weil Ezechiel den mosaischen Versöhnungstag übergeht. Behielte Ezechiel den Versöhnungstag bei, so würde nach dem griech. Text das Heiligtum im Zeitraum von sieben Tagen zweimal entsühnt. Die hebr. Lesart 1 Monat 7 Tag würde bei Annahme der Beibehaltung des Versöhnungstages eine jährliche zweimalige Sühnung fordern. - (25) Für diesen Tag war im mosaischen Gesetze ein solches Opfer nicht vorgeschrieben. - (26) Feines Mehl, wie [4Mos 15,4; 4Mos 28,5] und für Ostern [4Mos 28,20] zeigen. - (27) Den sechsten Teil eines Bath.
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