Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:Ez48

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Prophetia Ezechielis. Caput XLVIII.

Prophezeiung des Ezechiel. Kap. 48


c. Genauere Bestimmung der Verteilung es Landes: Sieben Städte im Norden. (V. 7) Raum für Tempel und Stadt, Priester und Leviten und Fürst. (V. 22) Für Benjamin bestimmter Teil. (V. 29) d. Beschreibung der neuen Stadt.

1. Et hæc nomina tribuum a finibus aquilonis juxta viam Hethalon pergentibus Emath, atrium Enan terminus Damasci ad aquilonem juxta viam Emath. Et erit ei plaga orientalis Mare, Dan una.

2. Et super terminum Dan, a plaga orientali usque ad plagam Maris, Aser una.
3. Et super terminum Aser, a plaga orientali usque ad plagam Maris, Nephthali una.
4. Et super terminum Nephthali, a plaga orientali usque ad plagam Maris, Manasse una.
5. Et super terminum Manasse, a plaga orientali usque ad plagam Maris, Ephraim una.
6. Et super terminum Ephraim, a plaga orientali usque ad plagam Maris, Ruben una.
7. Et super terminum Ruben, a plaga orientali usque ad plagam Maris, Juda una.
8. Et super terminum Juda, a plaga orientali usque ad plagam Maris, erunt primitiæ, quas separabitis, viginti quinque millibus latitudinis et longitudinis, sicuti singulæ partes a plaga orientali usque ad plagam Maris: et erit sanctuarium in medio ejus.
9. Primitiæ, quas separabitis Domino: longitudo viginti quinque millibus, et latitudo decem millibus.

10. Hæ autem erunt primitiæ sanctuarii sacerdotum, ad aquilonem longitudinis viginti quinque millia, et ad mare latitudinis decem millia, sed et ad orientem latitudinis decem millia, et ad meridiem longitudinis viginti quinque millia: et erit sanctuarium Domini in medio ejus.
11. Sacerdotibus sanctuarium erit de filiis Sadoc, qui custodierunt ceremonias meas, et non erraverunt cum errarent filii Israel, sicut erraverunt et levitæ.

12. Et erunt eis primitiæ de primitiis terræ sanctum sanctorum, juxta terminum Levitarum.
13. Sed et Levitis similiter juxta fines sacerdotum viginti quinque millia longitudinis, et latitudinis decem millia. Omnis longitudo viginti et quinque millium, et latitudo decem millium.

14. Et non venumdabunt ex eo, neque mutabunt, neque transferentur primitiæ terræ, quia sanctificatæ sunt Domino.
15. Quinque millia autem quæ supersunt in latitudine per viginti quinque millia, profana erunt urbis in habitaculum, et in suburbana: et erit civitas in medio ejus.

16. Et hæ mensuræ ejus: ad plagam septentrionalem, quingenta et quatuor millia: et ad plagam meridianam, quingenta et quatuor millia: et ad plagam orientalem, quingenta et quatuor millia: et ad plagam occidentalem, quingenta et quatuor millia.
17. Erunt autem suburbana civitatis ad aquilonem ducenta quinquaginta, et ad meridiem ducenta quinquaginta, et ad orientem ducenta quinquaginta, et ad Mare ducenta quinquaginta.

18. Quod autem reliquum fuerit in longitudine secundum primitias sanctuarii, decem millia in orientem, et decem millia in occidentem, erunt sicut primitiæ sanctuarii: et erunt fruges ejus in panes his, qui serviunt civitati.

19. Servientes autem civitati, operabuntur ex omnibus tribubus Israel.

20. Omnes primitiæ, viginti quinque millium, per viginti quinque millia in quadrum, separabuntur in primitias sanctuarii, et in possessionem civitatis.

21. Quod autem reliquum fuerit, principis erit ex omni parte primitiarum sanctuarii, et possessionis civitatis e regione viginti quinque millium primitiarum usque ad terminum orientalem: sed et ad Mare e regione viginti quinque millium usque ad terminum maris, similiter in partibus principis erit: et erunt primitiæ sanctuarii, et sanctuarium templi in medio ejus.

22. De possessione autem Levitarum, et de possessione civitatis in medio partium principis: erit inter terminum Juda, et inter terminum Benjamin, et ad principem pertinebit.
23. Et reliquis tribubus: A plaga orientali usque ad plagam occidentalem, Benjamin una.
24. Et contra terminum Benjamin, a plaga orientali usque ad plagam occidentalem, Simeon una.
25. Et super terminum Simeonis, a plaga orientali usque ad plagam occidentalem, Issachar una.
26. Et super terminum Issachar, a plaga orientali usque ad plagam occidentalem, Zabulon una.
27. Et super terminum Zabulon, a plaga orientali usque ad plagam Maris, Gad una.
28. Et super terminum Gad, ad plagam austri in meridie: et erit finis de Thamar usque ad aquas contradictionis Cades: hæreditas contra mare magnum.
29. Hæc est terra, quam mittetis in sortem tribubus Israel: et hæ partitiones earum, ait Dominus Deus.

30. Et hi egressus civitatis: A plaga septentrionali quingentos et quatuor millia mensurabis.
31. Et portæ civitatis ex nominibus tribuum Israel, portæ tres a septentrione, porta Ruben una, porta Juda una, porta Levi una.

32. Et ad plagam orientalem, quingentos et quatuor millia: et portæ tres, porta Joseph una, porta Benjamin una, porta Dan una.
33. Et ad plagam meridianam, quingentos et quatuor millia metieris: et portæ tres, porta Simeonis una, porta Issachar una, porta Zabulon una.
34. Et ad plagam occidentalem, quingentos et quatuor millia, et portæ eorum tres, porta Gad una, porta Aser una, porta Nephthali una.
35. Per circuitum, decem et octo millia: et nomen civitatis ex illa die, Dominus ibidem.



1. Dies sind die Namen der Stämme.1 An der Nordseite, an der Straße von Hethalon nach Emath hin, der Hof Enan,2 an der Grenze von Damaskus nach Norden hin an der Straße von Emath. Dies gehöre ihm von der Ostseite bis zum Meere: Anteil Dans.
2. An der Grenze von Dan von der Ostseite bis an das Meer: Aser einen Anteil.
3. An der Grenze Asers von der Ostseite bis an die Meerseite: Nephthali einen Anteil.
4. An der Grenze Nephthalis von der Ostseite bis an die Meerseite: Manasse einen Anteil.
5. An der Grenze Manasses von der Ostseite bis an die Meerseite: Ephraim einen Anteil.
6. An der Grenze Ephraims von der Ostseite bis an die Meerseite: Ruben einen Anteil.
7. An der Grenze Rubens von der Ostseite bis an die Meerseite: Juda einen Anteil.
8. An der Grenze Judas von der Ostseite bis an die Meerseite sollt ihr die Erstlingsplätze absondern, fünfundzwanzigtausend in der Breite3 und ebensoviel in der Länge, von der Ostseite bis an die Meerseite, wie alle andern Anteile, und mitten darin soll das Heiligtum liegen.
9. Die Erstlingsteile, welche ihr für den Herrn absondern werdet, sollen fünfundzwanzigtausend lang und zehntausend breit sein.
10. Von diesen Erstlingsteilen sollen für das Heiligtum der Priester gehören:4 Gegen Mitternacht fünfundzwanzigtausend in der Länge, gegen Abend zehntausend in der Breite, gegen Morgen zehntausend in der Breite, und gegen Mittag fünfundzwanzigtausend in der Länge, mitten darin soll das Heiligtum des Herrn liegen.
11. Den Priestern, den Söhnen Sadoks, die meine Vorschriften beobachtet haben5 und nicht abirrten, als die Söhne Israel abirrten, wie auch die Leviten irre gingen, gehöre das Geheiligte.
12. Ihnen also soll der Erstlingsteil von dem Erstlingsteil des Landes, das Hochheilige,6 gehören an der Grenze der Leviten.
13. Die Leviten aber sollen an der Grenze der Priester herlaufend fünfundzwanzigtausend Ellen in der Länge, und zehntausend in der Breite erhalten. Im Ganzen soll die Länge fünfundzwanzigtausend7 und die Breite zehntausend betragen.
14. Davon sollen sie nichts verkaufen noch vertauschen noch sollen die Erstlingsteile des Landes an andere übergehen, denn sie sind dem Herrn geheiligt.
15. Die fünftausend aber, welche von der Breite der fünfundzwanzigtausend noch übrig sind, sollen nicht geheiligt sein,8 sondern zu Wohnungen und Weideplätzen dienen und die Stadt selbst soll mitten darin liegen.
16. Dies soll ihr Maß sein: Auf der Nordseite viertausend und fünfhundert, auf der Südseite viertausend und fünfhundert, auf der Ostseite viertausend und fünfhundert und auf der Westseite viertausend und fünfhundert.

17. Als Weideplätze aber sollen der Stadt gehören: Gegen Norden zweihundert und fünfzig, gegen Süden zweihundert und fünfzig, gegen Osten zweihundert und fünfzig, gegen das Meer zu zweihundert und fünfzig.9
18. Was in der Länge neben dem Erstlingsanteile für das Heiligtum übrig ist, zehntausend gegen Osten und zehntausend gegen Westen,10 soll wie der Erstlingsanteil des Heiligtums sein und der Ertrag desselben zum Unterhalt derer gehören, welche der Stadt dienen.11
19. Die aber für die Stadt tätig zu sein haben, sollen aus allen Stämmen Israels genommen werden.
20. Alle Erstlingsanteile also zusammen, fünfundzwanzigtausend auf fünfundzwanzigtausend ins Geviert, sollen als Erstlingsanteil für das Heiligtum abgesondert werden und als Eigentum für die Stadt.12
21. Was aber noch übrig ist auf beiden Seiten neben dem Erstlingsanteil des Heiligtums und neben dem Besitze der Stadt gegenüber den fünfundzwanzigtausend der Erstlingsanteile bis zur Ostgrenze und gegen das Meer hin vor den fünfundzwanzigtausend Ellen bis zur Grenze dem Meere zu, dies soll dem Fürsten gehören;13 die Erstlingsanteile für das Heiligtum und das Heiligtum des Tempels sollen mitten darin sein.
22. Und was vom Besitze der Leviten und dem Besitztum der Stadt zwischen den Anteilen übrigbleibt, soll dem Fürsten gehören; zwischen den Grenzen Judas und Benjamins soll es dem Fürsten gehören.14
23. Hierauf kommen die übrigen Stämme: Von Morgen gegen Abend: Benjamin einen Anteil.
24. Von Benjamins Grenze von Osten gegen Westen: Simeon einen.

25. An Simeons Grenze von Osten gegen Westen: Issachar einen.

26. An Issachars Grenze von Osten gegen Westen: Zabulon einen.

27. An Zabulons Grenze von Osten gegen Westen: Gad einen.

28. An Gads Grenze auf der Südseite gegen Mittag hin sei die Grenze von Thamar bis zum Haderwasser von Kades als Erbteil15 gegen das große Meer hin.
29. Dies ist das Land, welches ihr durch das Los unter die Stämme Israels verteilen sollt, und dies sollen ihre Erbteile sein, spricht der Herr, Gott.
30. Und dies seien die Ausgänge16 der Stadt: Auf der Seite gegen Mitternacht miss viertausend fünfhundert.
31. Und die Tore der Stadt sollen die Namen der Stämme Israels führen. Gegen Mitternacht sollen drei Tore sein: Rubens Tor, eines; Judas Tor, eines; Levis Tor, eines.17
32. An der Seite gegen Morgen seien wieder viertausend fünfhundert, und drei Tore: Josephs Tor, eines; Benjamins Tor, eines; Dans Tor, eines.18
33. An der Seite gegen Mittag miss auch viertausend fünfhundert, und drei Tore seien: Simeons Tor, eines; Issachars Tor, eines; Zabulons Tor, eines.19
34. An der Seite gegen Abend viertausend fünfhundert, und daselbst drei Tore: Gads Tor, eines; Asers Tor, eines; Nephthalis Tor, eines.20
35. Ringsum achtzehntausend, und der Name der Stadt sei von jenem Tage an:21 Der Herr ist daselbst.22

Fußnote

Kap. 48 (1) Der Tempel mit dem für den Herrn und die Stadt vorbehaltenen Teile nimmt die Mitte des Landes ein. Wie einst, empfangen Juda und Benjamin ihr Los in der Nähe des Tempels. Die Stämme, welche von den Söhnen der Mägde abstammen, sind in der weitesten Entfernung vom Tempel. Juda und Benjamin nehmen neben dem abgeteilten heiligen Anteil ihre Plätze ein, den Juda hat die Verheißung ewiger Herrschaft [1Mos 49,10; 2Sam 7,14ff] Benjamin aber ist der Lieblingssohn Jakobs. Ruben hat das Recht der Erstgeburt verloren, das Joseph erhalten, doch nimmt er die zweite Stelle vom Tempel nach Juda ein. - (2) Hebr.: Hazer Enon. - (3) Es sind wohl Ruten (Hier.), nach anderen Ellen. Von Norden nach Süden. Die Länge soll dieselbe sein, wie die jedes Anteils von der Ostgrenze, vom Jordan bis zur Westgrenze, dem Mittelländischen Meere. - (4) Und den folgenden soll die heilige Hebe gehören: den Priestern nach Norden usw. - (5) Hebr.: den Priestern, die da geheiligt sind, den Söhnen Sadoks. - (6) Durch diese Benennung wird auch die Würde der Priester empfohlen, während der Anteil der Leviten nur das heilige genannt wird. - (7) Die Beschreibung soll auf gleiche Weise von den vier Seiten verstanden werden. Der Anteil der Leviten erstreckt sich also neben dem der Priester in gleichem Maße. Vergl. [Ez 45,4.5]. - (8) Wie der Anteil der Priester. - (9) Die Stadt soll also ein Rechteck bilden, das auf jeder Seite 4500 Ruten zählt, um die Stadt herum ist eine Fläche, deren Seiten 250 Ruten. Jede Seite der Stadt mit der umgebenden Fläche hat also eine Ausdehnung von 5000 Ruten. - (10) Was von der Gesamtlänge von 25000 von Osten nach Westen übrig ist, sind auf beiden Seiten der Stadt und der Fläche 10000 für den Unterhalt der Einwohner. Diese aber sind aus allen Stämmen gemischt. - (11) Als Landarbeiter. Oder: die Bürger, welche, insofern sie über den Ruhm und die Unversehrtheit der Stadt wachen, ihr dienen. - (12) Die ganze Hebe 25000 auf 25000 ins Geviert nehmet vorweg, als heilige Darbringung und als Besitz der Stadt. Dieser Teil lag so, dass im Osten wie im Westen, vom Jordan wie vom Meere aus, ein Stück übrigblieb, da 25000 Ruten Länge nicht die ganze Ausdehnung der heiligen Erde vom Meere bis zum Jordan erreichten. Dieses übrigbleibende Stück wird dem Fürsten zugeteilt. - - (13) Im Hebräischen wird beigefügt: Gleichlang wie die Besitzteile laufen (nämlich Judas und Benjamins). - (14) Dem Fürsten soll gehören, was zwischen dem Besitze Judas und dem Benjamins liegt, mit Ausnahme des Besitzes der Leviten und der Stadt, welcher inmitten dessen ist, was dem Fürsten zugehört oder in der Mitte liegt zwischen dem östlichen und dem westlichen Gebietsstreifen des Fürsten. - (15) Hebr.: Zum Bache (Rhinokorua) und dem großen Meere hin. - (16) Grenzen. Die Stadt bildet ein Quadrat, auf jeder Seite sind drei Tore, welche die Namen der Stämme Israels tragen. Wie bei der Beschreibung des Landes von Norden begonnen ist, so auch hier. Die Nordtore werden nach den drei Söhnen Lias genannt, dem Ältesten Ruben, dem Urheber des Königsgeschlechtes Judas, und Levi, den Gott sich an Stelle der Erstgeborene zum besonderen Dienste auserwählte. - (17) Damit Levi ein Tor erhält, werden die Stämme Ephraim und Manasse unter einem Namen vereinigt. - (18) Zwei Söhne Rachels, einer der Magd Bala. - (19) Die drei Söhne der Lia. - (20) Die übrigen Söhne der Mägde. Die zwei ersten sind Söhne der Zelphe, der Mag Lias, der dritte Sohn der Bala, Magd Rachels. Durch die Namen der Tore wird die Stadt als Stadt des Volkes Gottes erklärt und zugleich angedeutet, dass jeder seinen Anteil an derselben hat. Es wird der Stadt ein Name gegeben, durch den angezeigt wird, dass die alte Verheißung, dass Gott unter seinem Volke wohnen werde, erfüllt ist. - (21) Wenn die neue Ordnung der Dinge eingetreten. - (22) Jahve ist daselbst, der Gott des Bundes mit allen seinen Gütern, und dies auf ewig. So ist denn die neue Theokratie unvergänglich, heilig, von Gott geschützt. So stellt der Seher aus weiter Ferne bereits die Weissagung Christi vor Augen: Siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende, und beschreibt jene Himmelsstadt, die der heilige Johannes sah: die Wohnung Gottes (wörtlich?) bei den Menschen, er wird bei ihnen wohnen und sie werden sein Volk sein und er wird ihr Gott mit ihnen sein. Der Sinn des ganzen Gesichtes ist ein symbolischer. Wie der zweite Teil des gesamten prophetischen Buches von der Wiederherstellung handelt, beschließt er denselben mit einer symbolischen Darstellung. Die einzelnen Züge derselben auszudeuten ist nicht möglich, wie bereits der heilige Hieronymus klagt. Immerhin ist klar, dass den Juden in dem Gesichte gewisse Dinge nicht gezeigt werden, welche dem Alten Bunde angehören, damit sie sehen, dass hier nicht eine Wiederherstellung der alten Ordnung geboten wird; während andere Dinge vor Augen gestellt werden, welche so, wie sie dargestellt sind, nicht unmittelbare Wirklichkeit werden können. Was der Seher mit eigenen Worten [Ez 37,26] ausgesprochen, wird im Bilde plastisch dargestellt: Gottes Heiligkeit zieht in den Tempel ein, der Tempel wird in der Mitte des Landes erbaut und die Stämme scharen sich in bestimmter Reihenfolge um denselben. Das [Ez 37,26] verheißene Friedensbündnis wird [Ez 47] dargestellt; was [Ez 37,23] gesagt ist, durch die Vorschrift [Ez 44,6-9] wiederholt und durch die Strafe [Ez 44,10-14] beleuchtet. Wenn auch vieles der Ordnung des Alten Testamentes entspricht, ist doch vieles davon verschieden und neu. Indes soll keineswegs gesagt werden, dass alles, was z.B. [Ez 47; Ez 48] dargestellt ist, auch so ausgeführt werden soll, wie es in der Vision gezeigt ist. Was von den Opfern gesagt wird, ist also ebenso zu verstehen wie die Voraussagungen der übrigen Propheten. [Jes 60,7; Jer 33,18] Opfer sind Verehrung Gottes und Anbetung und Anerkennung der höchsten Majestät Gottes durch ein äußeres und sichtbares Zeichen. Die Vorschriften für die Priester zeigen, wie weit der von irdischen Dingen entfernt sein muss, der den heiligen Dienst würdig versehen will. Auch heilige Kleider sind im heiligen Dienste anzuwenden. Eines Hohenpriesters wird nicht Erwähnung getan, wohl aus dem [Hebr 9,7-15] angegebenen Grunde. Wird auch Wiederherstellung des Tempels versprochen, so wird dieser selbst doch so dargestellt, dass die Verschiedenheit der neuen Ordnung in die Augen fällt. Wie Salomon ein Vorbild des Messias, so war der Salomonische Tempel ein Vorbild der Kirche, die durch den Messias gestiftet wird, deren Glieder die Gläubigen sind. Auf hohem Berge ist die Kirche überall sichtbar, von dem nicht geweihten Bereiche getrennt, heilig, in heiliger Einsamkeit verehrungswürdig. [Ez 45,1ff] Eine feste Mauer umgibt sie, Gottes Schutz. – An der katholischen Kirche wird zur Wahrheit, was Ezechiel vom zukünftigen Tempel vorausgesagt.

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