Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos27: Unterschied zwischen den Versionen
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4. Si mulier, triginta. <br/> | 4. Si mulier, triginta. <br/> | ||
5. A quinto autem anno usque ad vigesimum, masculus dabit viginti siclos: femina decem. <br/> | 5. A quinto autem anno usque ad vigesimum, masculus dabit viginti siclos: femina decem. <br/> | ||
6. Ab uno mense usque ad annum | 6. Ab uno mense usque ad annum quintum, pro masculo dabuntur quinque sicli: pro femina, tres. <br/> | ||
7. Sexagenarius et ultra masculus dabit quindecim siclos: femina decem. <br/> | 7. Sexagenarius et ultra masculus dabit quindecim siclos: femina decem. <br/> | ||
8. Si pauper fuerit, et æstimationem reddere non valebit, stabit coram sacerdote: et quantum ille æstimaverit, et viderit eum posse reddere, tantum dabit. <br/> | 8. Si pauper fuerit, et æstimationem reddere non valebit, stabit coram sacerdote: et quantum ille æstimaverit, et viderit eum posse reddere, tantum dabit. <br/> | ||
9. Animal autem, quod immolari potest Domino, si quis voverit, sanctum erit, <br/> | 9. Animal autem, quod immolari potest Domino, si quis voverit, sanctum erit, <br/> | ||
10. Et mutari non poterit, id est, nec melius malo, nec pejus bono: quod si mutaverit: et ipsum quod mutatum est, et illud pro quo mutatum est, consecratum erit Domino. <br/> | 10. Et mutari non poterit, id est, nec melius malo, nec pejus bono: quod si mutaverit: et ipsum quod mutatum est, et illud pro quo mutatum est, consecratum erit Domino. <br/> | ||
11. Animal immundum, quod immolari Domino non potest, si quis voverit, | 11. Animal immundum, quod immolari Domino non potest, si quis voverit, adducetur ante sacerdotem: <br/> | ||
12. Qui judicans utrum bonum an malum sit, statuet pretium. <br/> | 12. Qui judicans utrum bonum an malum sit, statuet pretium. <br/> | ||
13. Quod si dare voluerit is, qui offert, addet supra æstimationem quintam partem. <br/> | 13. Quod si dare voluerit is, qui offert, addet supra æstimationem quintam partem. <br/> | ||
14. Homo si voverit | 14. Homo si voverit domum suam, et sanctificaverit Domino, considerabit eam sacerdos utrum bona an mala sit, et juxta pretium, quod ab eo fuerit constitutum, venumdabitur: <br/> | ||
15. Sin autem ille, qui voverat, voluerit redimere eam, dabit quintam partem æstimationis supra, et habebit domum. <br/> | 15. Sin autem ille, qui voverat, voluerit redimere eam, dabit quintam partem æstimationis supra, et habebit domum. <br/> | ||
16. Quod si agrum | 16. Quod si agrum possessionis suæ voverit, et consecraverit Domino: juxta mensuram sementis æstimabitur pretium: si triginta modiis hordei seritur terra, quinquaginta siclis venumdetur argenti. <br/> | ||
17. Si statim ab anno incipientis jubilæi voverit agrum, quanto valere potest, tanto æstimabitur: <br/> | 17. Si statim ab anno incipientis jubilæi voverit agrum, quanto valere potest, tanto æstimabitur: <br/> | ||
18. Sin autem post aliquantum temporis: supputabit sacerdos pecuniam juxta annorum, qui reliqui sunt, numerum usque ad jubilæum, et detrahetur ex pretio. <br/> | 18. Sin autem post aliquantum temporis: supputabit sacerdos pecuniam juxta annorum, qui reliqui sunt, numerum usque ad jubilæum, et detrahetur ex pretio. <br/> | ||
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14. Wenn jemand sein Haus gelobt und dem Herrn weiht, so soll es der Priester besichtigen, ob es gut oder schlecht ist, und nach dem Werte, den er alsdann bestimmt, soll es verkauft werden. <br/> | 14. Wenn jemand sein Haus gelobt und dem Herrn weiht, so soll es der Priester besichtigen, ob es gut oder schlecht ist, und nach dem Werte, den er alsdann bestimmt, soll es verkauft werden. <br/> | ||
15. Wenn es der Gelobende aber einlösen will, so soll er den fünften Teil noch zu der Schätzungssumme hinzulegen, und das Haus soll ihm gehören. <br/> | 15. Wenn es der Gelobende aber einlösen will, so soll er den fünften Teil noch zu der Schätzungssumme hinzulegen, und das Haus soll ihm gehören. <br/> | ||
16. Wenn jemand einen Acker seines Besitzes gelobt und dem Herrn weiht, so soll der Wert desselben nach Maßgabe der Aussaat abgeschätzt werden.<sup>9</sup> Wird das Land mit dreißig Scheffeln<sup>10</sup> Gerste besät, so soll es für fünfzig | 16. Wenn jemand einen Acker seines Besitzes gelobt und dem Herrn weiht, so soll der Wert desselben nach Maßgabe der Aussaat abgeschätzt werden.<sup>9</sup> Wird das Land mit dreißig Scheffeln<sup>10</sup> Gerste besät, so soll es für fünfzig Silber-Sekel verkauft werden.<sup>11</sup> <br/> | ||
17. Hat er gleich vom Anfangsjahre eines Jubiläums an den Acker gelobt,<sup>12</sup> so soll man ihn so hoch abschätzen, als er gelten kann; <br/> | 17. Hat er gleich vom Anfangsjahre eines Jubiläums an den Acker gelobt,<sup>12</sup> so soll man ihn so hoch abschätzen, als er gelten kann; <br/> | ||
18. wenn es aber einige Zeit nachher geschieht, so soll der Priester das Geld nach der Anzahl der Jahre berechnen, welche noch bis zum Jubeljahre übrig sind, und alsdann ist dies von dem Schätzungswerte abzuziehen. <br/> | 18. wenn es aber einige Zeit nachher geschieht, so soll der Priester das Geld nach der Anzahl der Jahre berechnen, welche noch bis zum Jubeljahre übrig sind, und alsdann ist dies von dem Schätzungswerte abzuziehen. <br/> | ||
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24. Im Jubeljahre aber soll der Acker wieder an den vorigen Eigentümer zurückkommen, der ihn verkauft und als Besitz zu eigen gehabt hatte. <br/> | 24. Im Jubeljahre aber soll der Acker wieder an den vorigen Eigentümer zurückkommen, der ihn verkauft und als Besitz zu eigen gehabt hatte. <br/> | ||
25. Alle Schätzungen sollen nach dem Sekel des Heiligtums bemessen werden. Der Sekel hat zwanzig Obolen.<sup>18</sup> [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos30|2Mos 30,13]], [[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:4Mos03|4Mos 3,47]], [[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:Ez45|Ez 45,12]]''] <br/> | 25. Alle Schätzungen sollen nach dem Sekel des Heiligtums bemessen werden. Der Sekel hat zwanzig Obolen.<sup>18</sup> [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos30|2Mos 30,13]], [[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:4Mos03|4Mos 3,47]], [[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:Ez45|Ez 45,12]]''] <br/> | ||
26. Das | 26. Das Erstgeborne, das dem Herrn gehört, soll niemand weihen und geloben dürfen;<sup>19</sup> es sei Rind oder Schaf,<sup>20</sup> sie gehören dem Herrn. <br/> | ||
27. Ist es aber ein unreines Tier,<sup>21</sup> so soll es der Opfernde auslösen, so hoch, wie du es schätzest, und soll noch den fünften Teil des Wertes hinzutun. Will er es nicht auslösen, so soll es an einen andern verkauft werden, so teuer als es von dir geschätzt ward. <br/> | 27. Ist es aber ein unreines Tier,<sup>21</sup> so soll es der Opfernde auslösen, so hoch, wie du es schätzest, und soll noch den fünften Teil des Wertes hinzutun. Will er es nicht auslösen, so soll es an einen andern verkauft werden, so teuer als es von dir geschätzt ward. <br/> | ||
28. Alles, was dem Herrn gänzlich geweiht wird,<sup>22</sup> es sei Mensch, oder Tier, oder Feld, kann nicht verkauft, noch ausgelöst werden. Was einmal gänzlich geweiht ist, soll dem Herrn hochheilig sein. <br/> | 28. Alles, was dem Herrn gänzlich geweiht wird,<sup>22</sup> es sei Mensch, oder Tier, oder Feld, kann nicht verkauft, noch ausgelöst werden. Was einmal gänzlich geweiht ist, soll dem Herrn hochheilig sein. <br/> | ||
29. Und alles so Geweihte, das von | 29. Und alles so Geweihte, das von jemandem geopfert wird, soll nicht eingelöst werden, sondern des Todes sterben.<sup>23</sup> <br/> | ||
30. Alle Zehnten<sup>24</sup> vom Boden, sowohl von der Feldfrucht, wie von den Früchten der Bäume, gehören dem Herrn und sind ihm geweiht. <br/> | 30. Alle Zehnten<sup>24</sup> vom Boden, sowohl von der Feldfrucht, wie von den Früchten der Bäume, gehören dem Herrn und sind ihm geweiht. <br/> | ||
31. Wenn aber jemand seine Zehnten einlösen will, soll er den fünften Teil des Wertes dazutun. <br/> | 31. Wenn aber jemand seine Zehnten einlösen will, soll er den fünften Teil des Wertes dazutun. <br/> | ||
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===Fußnote=== | ===Fußnote=== | ||
Kap. 27 ('''1''') V. 2 – 8: Personen. Der zweite Gegenstand V. 9: Vieh. - ('''2''') Die Vollkommenheit der menschlichen Natur bietet den Maßstab für die Verschiedenartigkeit der Schätzung. Das mittlere Alter steht höher als das Kindes- oder Greisenalter. Der Mann ist dem Weibe vorzuziehen. Vergl. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:NT:1Kor11|1Kor 11,1ff]]'']. - ('''3''') 50 Sekel sind gegen 115 Mark. - ('''4''') Siehe [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos30|2Mos 30,13]]'']. - ('''5''') Hebr.: Und wenn es ein Tier ist, von welchem man Jahve Opfer bringen kann, so soll alles, was jemand dem Herrn davon gibt, als geheiligt gelten. – Also Rindvieh, Schafe, Ziegen sollen Gott geheiligt bleiben und verbrannt werden. - ('''6''') Betrüglicher Weise. - ('''7''') Bei den vorhergehenden Bestimmungen ist bereits von Gott das Erforderliche festgesetzt. - ('''8''') Im andern Falle wird es nach der Schätzung verkauft. Die Absicht der Bestimmung ist wohl, es zu verhüten, dass Gelobende leicht an den Loskauf dachten und denselben für das Recht des Verkaufes einen Ausgleich aufzuerlegen. - ('''9''') Da die Äcker Gott gehören und nur ihr Ertrag veräußert werden kann, darf kein Hebräer Gott den Acker geloben, sondern nur die Früchte bis zum nächsten Jubiläum. - ('''10''') Hebr.: Chomer, Maß für trockene Dinge, = 1 Kor oder 10 Epha = 393,3 Liter (nach anderen 201,2) - ('''11''') Auf jedes Jahr der fünfzigjährigen Periode entfällt so ein Sekel. - ('''12''') So hoch der Betrag der Saat ist von einem Jubeljahr zu andern. - ('''13''') Erst durch die Lösung erlangt er das Recht, frei über das Feld zu verfügen, z.B. es bis zum nächsten Jubeljahr zu verkaufen. - ('''14''') Nach der Vulgata: Wenn jemand seinen Acker gelobt und nicht losgekauft hat, soll er von den Priestern den Acker nicht zurückerhalten, und wenn die Priester den Acker vor dem Jubeljahr verkaufen, soll derselbe nicht mehr seinem früheren Herrn, sondern den Priestern zufallen. Nach dem Hebr. stellt sich die Sache anders: Löst er das Feld nicht ein, verkauft es aber trotzdem an einen anderen, so kann es nicht wieder eingelöst werden. - ('''15''') Auszutilgen. - ('''16''') Hebr.: wie ein dem Bann verfallenes Feld. - ('''17''') Hebr.: Am gleichen Tage. Nur so wurde für denjenigen, dessen, wenn auch verkaufter, Erbacker das Grundstück war, das Recht [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos25|3Mos 25,25ff]]''] gewahrt, diesen Acker zu jeder beliebigen Zeit einzulösen. - ('''18''') Vergl. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos30|2Mos 30,13]]'']. Eine Obole ist eine Gerah, etwa 12 Pfennige. - ('''19''') Die Erstgeburt des Viehes gehörte Gott ohnehin schon und konnte ihm also nicht geweiht werden. Siehe [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos13|2Mos 13,2]]'']. - ('''20''') Oder Ziege. -('''21''') Die Erstgebornen reiner Tiere, die wegen eines Defektes unrein sind. Unreine Tiere konnten weder durch ein Gelübde, noch sonst wie Gott geweiht werden. Nur das Erstgeborene des Esels ist zu lösen. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos13|2Mos 13,13]]''] - ('''22''') Hier ist von Banngaben an Gott die Rede, die sich von den Gelobungen dadurch unterscheiden, dass bei ihnen eine Einlösung in keinem Falle statthaft ist. - ('''23''') Nach dem Hebr. ist in diesem Verse von Bannfluch die Rede. Wenn irgend Menschen mit dem Banne belegt werden, so dürfen sie nicht losgekauft werden, sondern müssen getötet werden. Dieser Bann wird von der Obrigkeit unter Mitwirkung des Volkes zur Ehre Gottes an hartnäckigen Feinden Gottes, die oft zugleich Feinde seines Volkes sind, vollstreckt z.B. an israelitischen Götzendienern. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:5Mos13|5Mos 13,16]]'']. Vergl. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:1Sam15|1Sam 15]]'']. (Amalek) - ('''24''') Der Zehnte war eine vorisraelitische und auch außerisraelitische Einrichtung. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:1Mos14|1Mos 14,20]], [[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:1Mos28|1Mos 28,22]]''] Deshalb wird er hier als bekannt vorausgesetzt. Er wird hier als der Gott, dem Landesherrn (vergl. auch [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos25|3Mos 25]]''] Sabbat- und Jubiläumsjahr) gebührende Tribut betrachtet. Über die Verwendung des Zehnten siehe [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:4Mos18|4Mos 18,21-32]]'']. - ('''25''') Der Hirt zählt mit aufgehobenem Stabe. Also: Ohne Auswahl, wie die Tiere bei der Zählung kommen. | Kap. 27 ('''1''') V. 2 – 8: Personen. Der zweite Gegenstand V. 9: Vieh. - ('''2''') Die Vollkommenheit der menschlichen Natur bietet den Maßstab für die Verschiedenartigkeit der Schätzung. Das mittlere Alter steht höher als das Kindes- oder Greisenalter. Der Mann ist dem Weibe vorzuziehen. Vergl. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:NT:1Kor11|1Kor 11,1ff]]'']. - ('''3''') 50 Sekel sind gegen 115 Mark. - ('''4''') Siehe [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos30|2Mos 30,13]]'']. - ('''5''') Hebr.: Und wenn es ein Tier ist, von welchem man Jahve Opfer bringen kann, so soll alles, was jemand dem Herrn davon gibt, als geheiligt gelten. – Also Rindvieh, Schafe, Ziegen sollen Gott geheiligt bleiben und verbrannt werden. - ('''6''') Betrüglicher Weise. - ('''7''') Bei den vorhergehenden Bestimmungen ist bereits von Gott das Erforderliche festgesetzt. - ('''8''') Im andern Falle wird es nach der Schätzung verkauft. Die Absicht der Bestimmung ist wohl, es zu verhüten, dass Gelobende leicht an den Loskauf dachten und denselben für das Recht des Verkaufes einen Ausgleich aufzuerlegen. - ('''9''') Da die Äcker Gott gehören und nur ihr Ertrag veräußert werden kann, darf kein Hebräer Gott den Acker geloben, sondern nur die Früchte bis zum nächsten Jubiläum. - ('''10''') Hebr.: Chomer, Maß für trockene Dinge, = 1 Kor oder 10 Epha = 393,3 Liter (nach anderen 201,2) - ('''11''') Auf jedes Jahr der fünfzigjährigen Periode entfällt so ein Sekel. - ('''12''') So hoch der Betrag der Saat ist von einem Jubeljahr zu andern. - ('''13''') Erst durch die Lösung erlangt er das Recht, frei über das Feld zu verfügen, z.B. es bis zum nächsten Jubeljahr zu verkaufen. - ('''14''') Nach der Vulgata: Wenn jemand seinen Acker gelobt und nicht losgekauft hat, soll er von den Priestern den Acker nicht zurückerhalten, und wenn die Priester den Acker vor dem Jubeljahr verkaufen, soll derselbe nicht mehr seinem früheren Herrn, sondern den Priestern zufallen. Nach dem Hebr. stellt sich die Sache anders: Löst er das Feld nicht ein, verkauft es aber trotzdem an einen anderen, so kann es nicht wieder eingelöst werden. - ('''15''') Auszutilgen. - ('''16''') Hebr.: wie ein dem Bann verfallenes Feld. - ('''17''') Hebr.: Am gleichen Tage. Nur so wurde für denjenigen, dessen, wenn auch verkaufter, Erbacker das Grundstück war, das Recht [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos25|3Mos 25,25ff]]''] gewahrt, diesen Acker zu jeder beliebigen Zeit einzulösen. - ('''18''') Vergl. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos30|2Mos 30,13]]'']. Eine Obole ist eine Gerah, etwa 12 Pfennige. - ('''19''') Die Erstgeburt des Viehes gehörte Gott ohnehin schon und konnte ihm also nicht geweiht werden. Siehe [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos13|2Mos 13,2]]'']. - ('''20''') Oder Ziege. - ('''21''') Die Erstgebornen reiner Tiere, die wegen eines Defektes unrein sind. Unreine Tiere konnten weder durch ein Gelübde, noch sonst wie Gott geweiht werden. Nur das Erstgeborene des Esels ist zu lösen. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos13|2Mos 13,13]]''] - ('''22''') Hier ist von Banngaben an Gott die Rede, die sich von den Gelobungen dadurch unterscheiden, dass bei ihnen eine Einlösung in keinem Falle statthaft ist. - ('''23''') Nach dem Hebr. ist in diesem Verse von Bannfluch die Rede. Wenn irgend Menschen mit dem Banne belegt werden, so dürfen sie nicht losgekauft werden, sondern müssen getötet werden. Dieser Bann wird von der Obrigkeit unter Mitwirkung des Volkes zur Ehre Gottes an hartnäckigen Feinden Gottes, die oft zugleich Feinde seines Volkes sind, vollstreckt z.B. an israelitischen Götzendienern. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:5Mos13|5Mos 13,16]]'']. Vergl. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:1Sam15|1Sam 15]]'']. (Amalek) - ('''24''') Der Zehnte war eine vorisraelitische und auch außerisraelitische Einrichtung. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:1Mos14|1Mos 14,20]], [[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:1Mos28|1Mos 28,22]]''] Deshalb wird er hier als bekannt vorausgesetzt. Er wird hier als der Gott, dem Landesherrn (vergl. auch [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos25|3Mos 25]]''] Sabbat- und Jubiläumsjahr) gebührende Tribut betrachtet. Über die Verwendung des Zehnten siehe [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:4Mos18|4Mos 18,21-32]]'']. - ('''25''') Der Hirt zählt mit aufgehobenem Stabe. Also: Ohne Auswahl, wie die Tiere bei der Zählung kommen. | ||
- Weitere Kapitel: | - Weitere Kapitel: | ||
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Aktuelle Version vom 2. März 2023, 09:24 Uhr
Liber Leviticus, Hebraice Vaicra. Caput XXVII.
Das dritte Buch Moses Leviticus Kap. 27
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1. Locutusque est Dominus ad Moysen, dicens: 28. Omne, quod Domino consecratur, sive homo fuerit, sive animal, sive ager, non vendetur, nec redimi poterit. Quidquid semel fuerit consecratum, sanctum sanctorum erit Domino. |
1. Und der Herr redete zu Moses und sprach: 4. Eine Frau soll dreißig geben. |
Fußnote
Kap. 27 (1) V. 2 – 8: Personen. Der zweite Gegenstand V. 9: Vieh. - (2) Die Vollkommenheit der menschlichen Natur bietet den Maßstab für die Verschiedenartigkeit der Schätzung. Das mittlere Alter steht höher als das Kindes- oder Greisenalter. Der Mann ist dem Weibe vorzuziehen. Vergl. [1Kor 11,1ff]. - (3) 50 Sekel sind gegen 115 Mark. - (4) Siehe [2Mos 30,13]. - (5) Hebr.: Und wenn es ein Tier ist, von welchem man Jahve Opfer bringen kann, so soll alles, was jemand dem Herrn davon gibt, als geheiligt gelten. – Also Rindvieh, Schafe, Ziegen sollen Gott geheiligt bleiben und verbrannt werden. - (6) Betrüglicher Weise. - (7) Bei den vorhergehenden Bestimmungen ist bereits von Gott das Erforderliche festgesetzt. - (8) Im andern Falle wird es nach der Schätzung verkauft. Die Absicht der Bestimmung ist wohl, es zu verhüten, dass Gelobende leicht an den Loskauf dachten und denselben für das Recht des Verkaufes einen Ausgleich aufzuerlegen. - (9) Da die Äcker Gott gehören und nur ihr Ertrag veräußert werden kann, darf kein Hebräer Gott den Acker geloben, sondern nur die Früchte bis zum nächsten Jubiläum. - (10) Hebr.: Chomer, Maß für trockene Dinge, = 1 Kor oder 10 Epha = 393,3 Liter (nach anderen 201,2) - (11) Auf jedes Jahr der fünfzigjährigen Periode entfällt so ein Sekel. - (12) So hoch der Betrag der Saat ist von einem Jubeljahr zu andern. - (13) Erst durch die Lösung erlangt er das Recht, frei über das Feld zu verfügen, z.B. es bis zum nächsten Jubeljahr zu verkaufen. - (14) Nach der Vulgata: Wenn jemand seinen Acker gelobt und nicht losgekauft hat, soll er von den Priestern den Acker nicht zurückerhalten, und wenn die Priester den Acker vor dem Jubeljahr verkaufen, soll derselbe nicht mehr seinem früheren Herrn, sondern den Priestern zufallen. Nach dem Hebr. stellt sich die Sache anders: Löst er das Feld nicht ein, verkauft es aber trotzdem an einen anderen, so kann es nicht wieder eingelöst werden. - (15) Auszutilgen. - (16) Hebr.: wie ein dem Bann verfallenes Feld. - (17) Hebr.: Am gleichen Tage. Nur so wurde für denjenigen, dessen, wenn auch verkaufter, Erbacker das Grundstück war, das Recht [3Mos 25,25ff] gewahrt, diesen Acker zu jeder beliebigen Zeit einzulösen. - (18) Vergl. [2Mos 30,13]. Eine Obole ist eine Gerah, etwa 12 Pfennige. - (19) Die Erstgeburt des Viehes gehörte Gott ohnehin schon und konnte ihm also nicht geweiht werden. Siehe [2Mos 13,2]. - (20) Oder Ziege. - (21) Die Erstgebornen reiner Tiere, die wegen eines Defektes unrein sind. Unreine Tiere konnten weder durch ein Gelübde, noch sonst wie Gott geweiht werden. Nur das Erstgeborene des Esels ist zu lösen. [2Mos 13,13] - (22) Hier ist von Banngaben an Gott die Rede, die sich von den Gelobungen dadurch unterscheiden, dass bei ihnen eine Einlösung in keinem Falle statthaft ist. - (23) Nach dem Hebr. ist in diesem Verse von Bannfluch die Rede. Wenn irgend Menschen mit dem Banne belegt werden, so dürfen sie nicht losgekauft werden, sondern müssen getötet werden. Dieser Bann wird von der Obrigkeit unter Mitwirkung des Volkes zur Ehre Gottes an hartnäckigen Feinden Gottes, die oft zugleich Feinde seines Volkes sind, vollstreckt z.B. an israelitischen Götzendienern. [5Mos 13,16]. Vergl. [1Sam 15]. (Amalek) - (24) Der Zehnte war eine vorisraelitische und auch außerisraelitische Einrichtung. [1Mos 14,20, 1Mos 28,22] Deshalb wird er hier als bekannt vorausgesetzt. Er wird hier als der Gott, dem Landesherrn (vergl. auch [3Mos 25] Sabbat- und Jubiläumsjahr) gebührende Tribut betrachtet. Über die Verwendung des Zehnten siehe [4Mos 18,21-32]. - (25) Der Hirt zählt mit aufgehobenem Stabe. Also: Ohne Auswahl, wie die Tiere bei der Zählung kommen. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 |
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