Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:5Mos15: Unterschied zwischen den Versionen
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1.Septimo anno facies remissionem, <br/> | 1. Septimo anno facies remissionem, <br/> | ||
2. Quæ hoc ordine celebrabitur. Cui debetur aliquid ab amico vel proximo ac frater suo, repetere non poterit, quia annus remissionis est Domini. <br/> | 2. Quæ hoc ordine celebrabitur. Cui debetur aliquid ab amico vel proximo ac frater suo, repetere non poterit, quia annus remissionis est Domini. <br/> | ||
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18. Non avertas ab eis oculos tuos, quando dimiseris eos liberos: quoniam juxta mercedem mercenarii per sex annos servivit tibi: ut benedicat tibi Dominus Deus tuus in cunctis operibus quæ agis. <br/> | 18. Non avertas ab eis oculos tuos, quando dimiseris eos liberos: quoniam juxta mercedem mercenarii per sex annos servivit tibi: ut benedicat tibi Dominus Deus tuus in cunctis operibus quæ agis. <br/> | ||
19. De primogenitis, quæ nascuntur in armentis, et in ovibus tuis, quidquid est sexus masculini, sanctificabis Domino Deo tuo. Non operaberis in primogenitor bovis, et non tondebis | 19. De primogenitis, quæ nascuntur in armentis, et in ovibus tuis, quidquid est sexus masculini, sanctificabis Domino Deo tuo. Non operaberis in primogenitor bovis, et non tondebis primogenito ovium. <br/> | ||
20. In conspectus Domini Dei tui comedes ea per annos singulos in loco, quem elegerit Dominus, tu et domus tua. <br/> | 20. In conspectus Domini Dei tui comedes ea per annos singulos in loco, quem elegerit Dominus, tu et domus tua. <br/> | ||
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22. | 22. Sed intra portas urbis tuæ comedes illud: tam mundus quam immundus similiter vescentur eis quasi caprea, et cervo. <br/> | ||
23. Hoc solum observabis, ut sanguinem eorum non comedas, sed effundes in terram quasi aquam. <br/> | 23. Hoc solum observabis, ut sanguinem eorum non comedas, sed effundes in terram quasi aquam. <br/> | ||
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1.Im siebenten Jahre sollst du einen Erlass stattfinden lassen; <br/> | 1. Im siebenten Jahre sollst du einen Erlass stattfinden lassen; <br/> | ||
2. mit diesem soll es also gehalten werden: Jeder, dem sein Freund, oder Nächster, oder Bruder etwas schuldet, soll es nicht zurückfordern können,<sup>1</sup> weil es das Erlassjahr des Herrn ist. <br/> | 2. mit diesem soll es also gehalten werden: Jeder, dem sein Freund, oder Nächster, oder Bruder etwas schuldet, soll es nicht zurückfordern können,<sup>1</sup> weil es das Erlassjahr des Herrn ist. <br/> | ||
3. Von dem Fremden und Ankömmling magst du es zurückfordern; aber von deinem Mitbürger und Nächsten es zurückzufordern, soll dir nicht zustehen. <br/> | 3. Von dem Fremden und Ankömmling magst du es zurückfordern; aber von deinem Mitbürger und Nächsten es zurückzufordern, soll dir nicht zustehen. <br/> | ||
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Kap. 15 ('''1''') Hebr.: Soll seine Hand nachlassen: In diesem Jahre darf der Gläubiger nicht drängen, sondern muss stunden. Diese Vorschrift ist ein notwendiger Zusatz zu [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos23|2Mos 23,10-12]]''], da der Schuldner in diesem Jahre von seinem Acker keinen Ertrag hatte. Im Hebr. folgt: Was er seinem Nächsten (einem Israeliten) geliehen haben wird. - ('''2''') Jahves Segenfülle wird dies möglich machen, doch hängt die Erfüllung von der Bedingung V. 5 ab. Was in Wirklichkeit zu erwarten ist, besagt V. 11. - ('''3''') Es handelt sich besonders um dies eine Gebot. - ('''4''') Fehlt im Hebräischen. Richtiger ist zu ergänzen: im nächsten Jahre. Es handelt sich um den V. 4 verheißenen Segen. - ('''5''') Wenn die Israeliten sich gegenseitig Barmherzigkeit erweisen, werden sie von anderen Völkern reich werden. - ('''6''') Gegensatz zu V. 4, wie zwischen Ideal und Wirklichkeit. - ('''7''') Notgedrungen aus Armut und Verschuldung. - ('''8''') Dieses kleine Opfer ist nicht nur einmal zu leisten, sondern die Verpflichtung dazu liegt immer ob, und deshalb sollen die Israeliten sich ein wohlwollendes Herz wahren. - ('''9''') Nach dem Hebr. reichlich gesegnet. - ('''10''') An die Tür des eigenen Hauses als Zeichen der Hörigkeit gegen dasselbe. Das Verfahren | Kap. 15 ('''1''') Hebr.: Soll seine Hand nachlassen: In diesem Jahre darf der Gläubiger nicht drängen, sondern muss stunden. Diese Vorschrift ist ein notwendiger Zusatz zu [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos23|2Mos 23,10-12]]''], da der Schuldner in diesem Jahre von seinem Acker keinen Ertrag hatte. Im Hebr. folgt: Was er seinem Nächsten (einem Israeliten) geliehen haben wird. - ('''2''') Jahves Segenfülle wird dies möglich machen, doch hängt die Erfüllung von der Bedingung V. 5 ab. Was in Wirklichkeit zu erwarten ist, besagt V. 11. - ('''3''') Es handelt sich besonders um dies eine Gebot. - ('''4''') Fehlt im Hebräischen. Richtiger ist zu ergänzen: im nächsten Jahre. Es handelt sich um den V. 4 verheißenen Segen. - ('''5''') Wenn die Israeliten sich gegenseitig Barmherzigkeit erweisen, werden sie von anderen Völkern reich werden. - ('''6''') Gegensatz zu V. 4, wie zwischen Ideal und Wirklichkeit. - ('''7''') Notgedrungen aus Armut und Verschuldung. - ('''8''') Dieses kleine Opfer ist nicht nur einmal zu leisten, sondern die Verpflichtung dazu liegt immer ob, und deshalb sollen die Israeliten sich ein wohlwollendes Herz wahren. - ('''9''') Nach dem Hebr. reichlich gesegnet. - ('''10''') An die Tür des eigenen Hauses als Zeichen der Hörigkeit gegen dasselbe. Das Verfahren [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos21|2Mos 21,6]]''] erscheint hier vereinfacht. - ('''11''') Das Privileg [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos21|2Mos 21,2-6]]''] wird hier auf alle Frauen ausgedehnt, auch auf die, welche keine Ehe erwarten dürfen. - ('''12''') Hebr.: es soll dich nicht schwer ankommen, wenn du ihn frei ausgehen lassen musst, denn für das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners hat er dir sechs Jahre lang gedient, - so wird dich Jahve, dein Gott, segnen in allem, was du tust. – Die Hauptsache ist: Durch sechs Jahre, während kein Tagelöhner seinem Herrn so lange dienen braucht. Der Taglöhner, der nicht nur genährt, sondern auch bezahlt sein will, wäre dem Herrn doppelt so teuer zu stehen gekommen. - ('''13''') Die Erstgeburten der opferbaren Tiere sind innerhalb eines Jahres in den Tempel zu bringen und dort als Friedopfer darzubringen. Das gleiche Gesetz [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos13|2Mos 13,2.12]], [[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos34|2Mos 34,19]]''], u. a. Die Ausdehnung der Frist über acht Tage hinaus war eine Folge der Bindung des Opfers an das Zentralheiligtum. - ('''14''') Als gewöhnliche, nicht heilige Mahlzeit. Der Hirsch diente nie zu heiligem Gebrauche. | ||
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Version vom 18. Januar 2016, 08:02 Uhr
Liber Deuteronomii, Hebraice elle Haddebarim. Caput XV.
Das fünfte Buch Moses Deuteronomium Kap. 15
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1. Septimo anno facies remissionem, 2. Quæ hoc ordine celebrabitur. Cui debetur aliquid ab amico vel proximo ac frater suo, repetere non poterit, quia annus remissionis est Domini. 3. A peregrine et advena exiges: civem et propinquum repetendi non habebis potestatem. 4. Et omnino indigens et mendicus non erit inter vos: ut benedicat tibi Dominus Deus tuus in terra, quam traditurus est tibi in possesionem. 6. Fœnerabis gentibus multis, et ipse a nullo accipies mutuum. Dominaberis nationibus plurimis, et tui nemo dominabitur: 12. Cum tibi venditus fuerit frater tuus Hebræus, aut Hebræa, et sex annis servierit tibi, in septimo anno dimittes eum liberum: 15. Memento quod et ipse servieris in terra Ægypti, et liberaverit te Dominus Deus tuus, et idcirco ego nunc præcipio tibi. 18. Non avertas ab eis oculos tuos, quando dimiseris eos liberos: quoniam juxta mercedem mercenarii per sex annos servivit tibi: ut benedicat tibi Dominus Deus tuus in cunctis operibus quæ agis. 20. In conspectus Domini Dei tui comedes ea per annos singulos in loco, quem elegerit Dominus, tu et domus tua.
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1. Im siebenten Jahre sollst du einen Erlass stattfinden lassen; |
Fußnote
Kap. 15 (1) Hebr.: Soll seine Hand nachlassen: In diesem Jahre darf der Gläubiger nicht drängen, sondern muss stunden. Diese Vorschrift ist ein notwendiger Zusatz zu [2Mos 23,10-12], da der Schuldner in diesem Jahre von seinem Acker keinen Ertrag hatte. Im Hebr. folgt: Was er seinem Nächsten (einem Israeliten) geliehen haben wird. - (2) Jahves Segenfülle wird dies möglich machen, doch hängt die Erfüllung von der Bedingung V. 5 ab. Was in Wirklichkeit zu erwarten ist, besagt V. 11. - (3) Es handelt sich besonders um dies eine Gebot. - (4) Fehlt im Hebräischen. Richtiger ist zu ergänzen: im nächsten Jahre. Es handelt sich um den V. 4 verheißenen Segen. - (5) Wenn die Israeliten sich gegenseitig Barmherzigkeit erweisen, werden sie von anderen Völkern reich werden. - (6) Gegensatz zu V. 4, wie zwischen Ideal und Wirklichkeit. - (7) Notgedrungen aus Armut und Verschuldung. - (8) Dieses kleine Opfer ist nicht nur einmal zu leisten, sondern die Verpflichtung dazu liegt immer ob, und deshalb sollen die Israeliten sich ein wohlwollendes Herz wahren. - (9) Nach dem Hebr. reichlich gesegnet. - (10) An die Tür des eigenen Hauses als Zeichen der Hörigkeit gegen dasselbe. Das Verfahren [2Mos 21,6] erscheint hier vereinfacht. - (11) Das Privileg [2Mos 21,2-6] wird hier auf alle Frauen ausgedehnt, auch auf die, welche keine Ehe erwarten dürfen. - (12) Hebr.: es soll dich nicht schwer ankommen, wenn du ihn frei ausgehen lassen musst, denn für das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners hat er dir sechs Jahre lang gedient, - so wird dich Jahve, dein Gott, segnen in allem, was du tust. – Die Hauptsache ist: Durch sechs Jahre, während kein Tagelöhner seinem Herrn so lange dienen braucht. Der Taglöhner, der nicht nur genährt, sondern auch bezahlt sein will, wäre dem Herrn doppelt so teuer zu stehen gekommen. - (13) Die Erstgeburten der opferbaren Tiere sind innerhalb eines Jahres in den Tempel zu bringen und dort als Friedopfer darzubringen. Das gleiche Gesetz [2Mos 13,2.12, 2Mos 34,19], u. a. Die Ausdehnung der Frist über acht Tage hinaus war eine Folge der Bindung des Opfers an das Zentralheiligtum. - (14) Als gewöhnliche, nicht heilige Mahlzeit. Der Hirsch diente nie zu heiligem Gebrauche. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 |
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