Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos27
Liber Leviticus, Hebraice Vaicra. Caput XXVII.
Das dritte Buch Moses Leviticus Kap. 27
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1.Locutusque est Dominus ad Moysen, dicens: 6. Ab uno mense usque ad annum quantum, pro masculo dabuntur quinque sicli: pro femina, tres. 8. Si pauper fuerit, et æstimationem reddere non valebit, stabit coram sacerdote: et quantum ille æstimaverit, et viderit eum posse reddere, tantum dabit. 11. Animal immundum, quod immolari Domino non potest, si quis voverit, abducetur ante sacerdotem: 12. Qui judicans utrum bonum an malum sit, statuet pretium. 14. Homo si voverit donum suam, et sanctificaverit Domino, considerabit eam sacerdos utrum bona an mala sit, et juxta pretium, quod ab eo fuerit constitutum, venumdabitur: 16. Quod si agrum posessionis suæ voverit, et consecraverit Domino: juxta mensuram sementis æstimabitur pretium: si triginta modiis hordei seritur terra, quinquaginta siclis venumdetur argenti. 20. Sin autem noluerit redimere, sed alteri cuilibet fuerit venumdatus, ultra eum qui voverat redimere non poterit: 21. Quia cum jubilæi venerit dies, sanctificatus erit Domino, et possession consecrate ad jus pertinent sacerdotum. 22. Si ager emptus est, et non de possession majorum sanctificatus fuerit Domino, 24. In jubilæo autem revertetur ad priorem dominum, qui vendiderat eum, et habuerat in sorte possessionis suæ. 25. Omnis æstimatio siclo Sanctuarii ponderabitur. Siclus viginti obolos habet. 26. Primogenita, quæ ad Dominum pertinent, nemo sanctificare poterit et vovere: sive bos, sive ovis fuerit, Domini sunt. 28. Omne, quod Domino consecratur, sive homo fuerit, sive animal, sive ager, non vendetur, nec redimi poterit. Quidquid semel fuerit consecratum, sanctum sanctorum erit Domino.
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1.Und der Herr redete zu Moses und sprach: 4. Eine Frau soll dreißig geben. |
Fußnote
Kap. 27 (1) V. 2 – 8: Personen. Der zweite Gegenstand V. 9: Vieh. - (2) Die Vollkommenheit der menschlichen Natur bietet den Maßstab für die Verschiedenartigkeit der Schätzung. Das mittlere Alter steht höher als das Kindes- oder Greisenalter. Der Mann ist dem Weibe vorzuziehen. Vergl. [1Kor 11,1ff]. - (3) 50 Sekel sind gegen 115 Mark. - (4) Siehe [2Mos 30,13]. - (5) Hebr.: Und wenn es ein Tier ist, von welchem man Jahve Opfer bringen kann, so soll alles, was jemand dem Herrn davon gibt, als geheiligt gelten. – Also Rindvieh, Schafe, Ziegen sollen Gott geheiligt bleiben und verbrannt werden. - (6) Betrüglicher Weise. - (7) Bei den vorhergehenden Bestimmungen ist bereits von Gott das Erforderliche festgesetzt. - (8) Im andern Falle wird es nach der Schätzung verkauft. Die Absicht der Bestimmung ist wohl, es zu verhüten, dass Gelobende leicht an den Loskauf dachten und denselben für das Recht des Verkaufes einen Ausgleich aufzuerlegen. - (9) Da die Äcker Gott gehören und nur ihr Ertrag veräußert werden kann, darf kein Hebräer Gott den Acker geloben, sondern nur die Früchte bis zum nächsten Jubiläum. - (10) Hebr.: Chomer, Maß für trockene Dinge, = 1 Kor oder 10 Epha = 393,3 Liter (nach anderen 201,2) - (11) Auf jedes Jahr der fünfzigjährigen Periode entfällt so ein Sekel. - (12) So hoch der Betrag der Saat ist von einem Jubeljahr zu andern. - (13) Erst durch die Lösung erlangt er das Recht, frei über das Feld zu verfügen, z.B. es bis zum nächsten Jubeljahr zu verkaufen. - (14) Nach der Vulgata: Wenn jemand seinen Acker gelobt und nicht losgekauft hat, soll er von den Priestern den Acker nicht zurückerhalten, und wenn die Priester den Acker vor dem Jubeljahr verkaufen, soll derselbe nicht mehr seinem früheren Herrn, sondern den Priestern zufallen. Nach dem Hebr. stellt sich die Sache anders: Löst er das Feld nicht ein, verkauft es aber trotzdem an einen anderen, so kann es nicht wieder eingelöst werden. - (15) Auszutilgen. - (16) Hebr.: wie ein dem Bann verfallenes Feld. - (17) Hebr.: Am gleichen Tage. Nur so wurde für denjenigen, dessen, wenn auch verkaufter, Erbacker das Grundstück war, das Recht [3Mos 25,25ff] gewahrt, diesen Acker zu jeder beliebigen Zeit einzulösen. - (18) Vergl. [2Mos 30,13]. Eine Obole ist eine Gerah, etwa 12 Pfennige. - (19) Die Erstgeburt des Viehes gehörte Gott ohnehin schon und konnte ihm also nicht geweiht werden. Siehe [2Mos 13,2]. - (20) Oder Ziege. -(21) Die Erstgebornen reiner Tiere, die wegen eines Defektes unrein sind. Unreine Tiere konnten weder durch ein Gelübde, noch sonst wie Gott geweiht werden. Nur das Erstgeborene des Esels ist zu lösen. [2Mos 13,13] - (22) Hier ist von Banngaben an Gott die Rede, die sich von den Gelobungen dadurch unterscheiden, dass bei ihnen eine Einlösung in keinem Falle statthaft ist. - (23) Nach dem Hebr. ist in diesem Verse von Bannfluch die Rede. Wenn irgend Menschen mit dem Banne belegt werden, so dürfen sie nicht losgekauft werden, sondern müssen getötet werden. Dieser Bann wird von der Obrigkeit unter Mitwirkung des Volkes zur Ehre Gottes an hartnäckigen Feinden Gottes, die oft zugleich Feinde seines Volkes sind, vollstreckt z.B. an israelitischen Götzendienern. [5Mos 13,16]. Vergl. [1Sam 15]. (Amalek) - (24) Der Zehnte war eine vorisraelitische und auch außerisraelitische Einrichtung. [1Mos 14,20, 1Mos 28,22] Deshalb wird er hier als bekannt vorausgesetzt. Er wird hier als der Gott, dem Landesherrn (vergl. auch [3Mos 25] Sabbat- und Jubiläumsjahr) gebührende Tribut betrachtet. Über die Verwendung des Zehnten siehe [4Mos 18,21-32]. - (25) Der Hirt zählt mit aufgehobenem Stabe. Also: Ohne Auswahl, wie die Tiere bei der Zählung kommen. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 |
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