Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:5Mos21
Liber Deuteronomii, Hebraice elle Haddebarim. Caput XXI.
Das fünfte Buch Moses Deuteronomium Kap. 21
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1. Quando inventum fuerit in terra, quam Dominus Deus tuus daturus est tibi, hominis cadaver occisi, et ignorabitur cædis reus, 2. Egredientur majores natu, et judices tui, et metientur a loco cadaveris singularum per circuitum spatia civitatum: 3. Et quam viciniorem ceteris esse perspexerint, seniores civitatis illius tollent vitulam de armento, quæ non traxit jugum nec terram scidit vomere, 4. Et ducent eam ad vallem asperam atque saxosam, quæ nunquam arata est, nec sementem recepit: et cædent in ea cervices vitulæ: 14. Si autem postea non sederit animo tuo, dimittes eam liberam, nec vendere poteris pecunia, nec opprimere per potentiam: quia humiliasti eam. 15. Sin habuerit homo uxores duas, unam dilectam, et alteram odiosam, genuerintque ex eo liberos, et fuerit filius odiosæ primogenitus, 16. Volueritque substantiam inter filios suos dividere: non poterit filium dilectæ facere primogenitum, et præferre filio odiosæ, 17. Sed filium odiosæ agnoscet primogenitum, dabitque ei de his quæ habuerit cuncta duplicia: iste est enim principium liberorum ejus, et huic debentur primogenita. 18. Si genuerit homo filium contumacem et protervum, qui non audiat patris aut matris imperium, et coercitus obedire contempserit: 21. Lapidibus eum obruet populus civitatis: et morietur, ut auferatis malum de medio vestri, et universus Israel audiens pertimescat. 23. Non permanebit cadaver ejus in ligno, sed in eadem die sepelietur: quia maledictus a Deo est qui pendet in ligno: et nequaquam contaminabis terram tuam, quam Dominus Deus tuus dederit tibi in possessionem.
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1. Wenn in dem Lande, das der Herr, dein Gott, dir geben wird, der Leichnam eines getöteten Menschen gefunden wird und man nicht weiß, wer des Mordes schuldig ist,
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Fußnote
Kap. 21 (1) Die der nachfolgenden Städte zusammen, wodurch unparteiisches Verfahren gesichert wird. - (2) Diese Zeremonie soll die Gewissen wecken. - (3) Da der Verbrecher unbekannt ist, werden die zunächst Wohnenden als verdächtig angesehen. - (4) Das Tier muss zur Stellvertretung für das verfallene Leben des unbekannten Mörders geeignet, also unentweiht sein. - (5) Hebr.: in ein Tal mit immer fließendem Wasser. Dieses diente zum symbolischen Händewaschen. (V. 6) - (6) Durch ihre Assistenz wird die symbolische Handlung und die Erklärung der Ältesten V. 6, V. 7 gültig. - (7) Besser: Verletzung. - (8) Im Namen der ganzen Stadt. Nach dem Gesetze der Wiedervergeltung war der Tod des Erschlagenen durch den Tod des Mörders zu sühnen. Da nun der Mörder unbekannt war, wird die Schuld zunächst auf die Bürger der nächsten Stadt abgewälzt, doch da auch diese ihre Unschuld beteuern, dürfen sie eine Kuh darbringen, damit diese den wahren Mörder darstelle. - (9) So waren wir nicht in der Lage, dem Erschlagenen zu helfen, und tragen auch keine indirekte Mitschuld. - (10) Israel. - (11) Hebr.: So werden sie von der Blutschuld frei werden, und du tilge das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte hinweg (damit es dir wohl gehe), wenn du tust, was vor Jahve recht ist. - (12) Das indes nicht zu den Chananitern gehört. - (13) Beides ist nicht Trauer, sondern Reinigungsritus. [3Mos 14,8, 4Mos 6,9] Die Gefangene kommt aus heidnischem Lande und soll das alte Wesen symbolisch abtun. - (14) Die Gefangene soll mild auf ihr Los als Gattin im Hause des Israeliten vorbereitet werden, deshalb zieht sie das Kleid der Gefangenschaft aus. Es wird ein Monat Trauerzeit gegeben, die Zeit, welche für ganz besondere Personen zur Trauer bestimmt war. - (15) Als rechtlose Sklavin im Hause behalten. - (16) Im geschlechtlichen Sinne. - (17) Bigamie, auch Polygamie wird zugelassen, aber das Weib vor der Willkür des Mannes möglich geschützt. ([2Mos 21,10] Beispiele [1Mos 29,30.31, 1Sam 1,5.6]) - (18) Der Gegensatz von Lieben und Hassen ist ebenso relativ wie [Mal 1,2]. - (19) Diese Vergehen werden als Beispiele habitueller Versündigung angeführt. Ursprünglich hatte der Familienvater das Recht über Leben und Tod der Familienangehörigen. [1Mos 38,24] Dieses Recht wird hier nicht schlechthin aufgehoben, aber begrenzt. Es handelt sich um einen erwachsenen Sohn, der bei den Eltern wohnt, ein jüngerer Sohn galt als aus Unwissenheit sündigend. Manche Vergehen der Söhne werden durch andere Gesetze geahndet, welche auch die Eltern betreffen, wie Götzendienst, Ehebruch. Auf das Wohl der Familie zu achten, lag besonders dem Familienvater ob, er also musste auch eine schwere Beeinträchtigung desselben abzuwenden vermögen. Es stand dem erwachsenen Sohne, wollte er die Zurechtweisung des Vaters nicht ertragen, frei, das Vaterhaus zu verlassen, wie der verlorene Sohn tat, und ehe eine Klage statthaben konnte, mussten sicher vergebliche Mahnungen vorausgehen, ja selbst tätliche Beleidigungen der Eltern. [3Mos 20,9] Doch auch wenn alle Maßnahmen der Eltern vergeblich waren, stand ihnen einzig das Recht zu, nicht die Pflicht, dem Richter Anzeige zu machen. Diese Anzeige musste von beiden Eltern erstattet werden, um nicht einem Teile das Gehässige aufzubürden, sodann, damit zwei Zeugen vorhanden waren. Es folgte die Prüfung des Tatbestandes, ob die Eltern den Sohn sorgfältig erzogen, ihm ein gutes Vorbild und heilsame Mahnungen gegeben. Blieb in einem Punkte ein Zweifel, so erhielt der Sohn wohl nur einen richterlichen Verweis. - (20) Hebr.: Und er ward getötet. - (21) Eine schimpfliche Schaustellung, durch welche der Akt der Wiederherstellung des Rechtes in der Tötung des Schuldigen öffentlich konstatiert wird. - (22) Hebr.: nicht über Nacht. - (23) Verabscheut war ein Leichnam, noch mehr ein solcher, der schon faulte, am meisten ein solcher, dessen Verwesung durch das Zerreißen seitens wilder Tiere beschleunigt war. - (24) Dieses Aufhängen war eine Vorsichtbarung des Fluches Gottes, daher eine Verunreinigung des Landes. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 |
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