Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:5Mos24
Liber Deuteronomii, Hebraice elle Haddebarim. Caput XXIV.
Das fünfte Buch Moses Deuteronomium Kap. 24
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1.Si acceperit homo uxorem, et habuerit eam, et non invenerit gratiam ante oculos ejus propter aliquam fœditatem: scribet labellum repudii, et dabit in manu illius, et dimittet eam de domo sua. 2. Cumque egressa alterum maritum duxerit, 4. Non poterit prior maritus recipere eam in uxorem: quia polluta est, et abominabilis facta est coram Domino: ne peccare facias teram tuam, quamDominus Deus tuus tradiderit tibi possidendam.
11. Sed stabis foris, et ille tibi proferet quod habuerit. 12. Sin autem pauper est, non pernoctabit apud te pignus, 14. Non negabis mercedem indigentis, et pauperis fratris tui, sive advenæ, qui tecum moratur in terra, et intra portas tuas est: 15. Sed eadem die reddes ei pretium laboris sui ante solis occasum, quia pauper est, et ex eo sustentat animam suam: ne clamet contra te ad Dominum, et reputetur tibi in peccatum. 16. Non occidentur patres pro filiis, nec filii pro patribus, sed unusquisque pro peccato suo morietur.
20. Si fruges colegeris olivarum, quidquid remanserit in arboribus, non reverteris ut colligas: sed relinques advenæ, pupillo, ac viduæ.
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1.Wenn ein Mann ein Weib nimmt und heimführt, und sie findet dann kein Wohlgefallen vor seinen Augen wegen irgend etwas Garstigem,1 so soll er einen Scheidebrief schreiben,2 und ihr denselben einhändigen, und sie aus seinem Hause entlassen. [Mt 5,31, Mt 19,7, Mk 10,4]
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Fußnote
Kap. 24 (1) Dieser Ausdruck fand später verschiedenartige Deutung. Jedenfalls genügte nicht jedes Missfallen als Ursache zur Verstoßung. Die Schule Schammais bezog ihn auf Unkeuschheit, die Hillels auf irgendeine Unannehmlichkeit an dem Weibe (so die Pharisäer [Mt 19,3]). - (2) Die Verstoßung soll unmittelbar und mittelbar beschränkt werden. Der Ehemann darf nicht aus jeder beliebigen Ursache verstoßen, und ist eine rechtmäßige vorhanden, so nicht ohne Beobachtung gewisser Formalitäten. Nach dem Hebr. ist V. 1-3 als Vordersatz zu fassen. Hiernach führt Moses nicht eine neue Vorschrift ein, sondern erwähnt nur eine herrschende Sitte als Voraussetzung der Beschränkung, die er auferlegen will. Schriftliche Bezeugung war erforderlich, um die Freiheit zum Eingehen einer neuen Ehe zu begründen oder, wenn auch diese aufgelöst ward, das Weib gegen Forderungen ihres ersten Mannes sicher zu stellen. (V. 4) - (3) Durch die Scheidung wurde der erste Mann für sie wie tot. - (4) Zwei Weisen der Lösung des Ehebundes. - (5) Hebr.: Nachdem. - (6) Hebr.: Denn das (dass sie zum ersten Manne zurückkehrt) ist ein Greuel vor Jahve. Es läge entweder der Verdacht nahe, dass der erste Mann die Scheidung nicht wahrhaft gewollt, sondern nur den Missbrauch seiner Gattin hat gestatten wollen, oder es ist die gebührende Strafe für die Übereilung. - (7) Das Land nimmt teil an der Strafe. - (8) Hebr.: Pfände nicht Handmühle oder Mühlstein. Ohne den oberen Stein wird die Mühle wertlos. Dies Pfand kommt nur bei Armen in Betracht. - (9) Es ist zur Bereitung des täglichen Unterhaltes unbedingt notwendig. - (10) Hebr.: raubt und ihn gewalttätig behandelt und verkauft. Vergl. [2Mos 21,16]. Der Verkauf ist wohl in´s Ausland gedacht, so dass der Arme aus der Gemeinschaft Israels herausgerissen wird; ein Verbrechen, das dem Morde gleichgestellt wird. - (11) Das Hebräische ist etwa zu übersetzen: Beobachtet, was den Aussatz angeht, sorgfältig; alles wahrend und nach allem tuend, was euch die Leviten und Priester lehren werden, wie ich euch vorschreibe, so sollt ihr es beobachten und tun. - (12) Der Verfasser weist auf Maria hin, um zu zeigen, dass Gott sich diesen Gegenstand vorbehalten hat und ihn durch die Priester ordnet, insbesondere was die Absonderung angeht. - (13) Israelit. - (14) Nicht dir gehört es zu, dir das Pfand zu wählen. Bei dem unbedingten Zinsverbot ward ein Unterpfand für das Kapital gestellt. Schien dies ungenügend, so konnte der Gläubiger das Darlehen verweigern. - (15) Die Missachtung dieses Gebotes rügt [Amos 2,8, . Job 22,6] Wie V. 6 das zum Unterhalte Notwendige zu nehmen verbietet, so V. 13 das zur Ruhe Erforderte, V. 17 das bei Tag und Nacht vom Anstande Verlangte. - (16) Dieser wird im rechte dem Israeliten gleichgestellt. - (17) Hebr.: Zu den Kindern hinzu. Gegensatz zu heidnischen Blutgesetzen. Gott sucht die Vergehungen der Väter an den Kindern heim bis in´s vierte Glied, doch hier handelt es sich nicht um Gottes Vorsehung, sondern um die von der menschlichen Autorität zu verhängende Strafe. Achans Strafe bildet keine Ausnahme, da bei ihm der Bann vollstreckt ward. [Jos 7,24ff] Vergl. auch [2Sam 21,6.8ff]. Wegen der Beobachtung dieser Vorschrift wird Amasias [4Mos 30,3] gelobt. - (18) Vergl. [2Koe 14,6, 2Chr 25,4]. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 |
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