Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:JSir29
Ecclesiasticus. Caput XXIX.
Ekklesiastikus. Das Buch Jesus Sirach. Kapitel 29
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1. Qui facit misericordiam, fœneratur proximo suo: et qui prævalet manu, mandata servat. 7. Si autem potuerit reddere, adversabitur, solidi vix reddet dimidium, et computabit illud quasi inventionem: 8. Sin autem fraudabit illum pecunia sua, et possidebit illum inimicum gratis: 9. Et convitia et maledicta reddet illi, et pro honore et beneficio reddet illi contumeliam. 14. Pone thesaurum tuum in præceptis Altissimi, et proderit tibi magis quam aurum. 16. 17. 18. Super scutum potentis, et super lanceam adversus inimicum tuum pugnabit. 20. Gratiam fidejussoris ne obliviscaris: dedit enim pro te animam suam. 26. Peccator transgrediens mandatum Domini, incidet in promissionem nequam: et qui conatur multa agere, incidet in judicium. 28. Initium vitæ hominis aqua et panis, et vestimentum, et domus protegens turpitudinem. 32. Hospitabitur, et pascet, et potabit ingratos, et ad hæc amara audiet. 33. Transi hospes, et orna mensam: et quæ in manu habes, ciba ceteros. 34. Exi a facie honoris amicorum meorum: necessitudine domus meæ hospitio mihi factus est frater.
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1. Wer Barmherzigkeit übt,1 leiht seinem Nächsten,2 und wer mit seiner Hand hilfreich ist, hält die Gebote.3
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Fußnote
Kap. 29 (1) In der Vulgata sind V. 21, 23 beigefügt wie auch V. 6, 7, 9, 26, 31, 31 Zusätze enthalten. - (2) Wenn dieser es bedarf. - (3) Erfüllt die Pflicht eines Gottes wahrhaft Fürchtenden. Vergl. [5Mos 15,7; 3Mos 25,35; Mt 5,42]. - (4) Diese Mahnung wird in V. 3 fortgesetzt. - (5) Die Notwendigkeit dieser Mahnung zeigt das Folgende. - (6) Indem sie nicht zurückzahlen wollen. - (7) Sie würden dankbar sein und zur rechten Zeit zurückzahlen. - (8) Den Gläubiger. - (9) Er soll sich glücklich preisen, dass er wenigstens die Hälfte zurückerhalten hat. - (10) Den Gläubiger. - (11) Welche der Schuldner dem Gläubiger erweisen sollte. - (12) Die er empfangen. - (13) Aus Härte des Herzens. - (14) Trotzdem viele Schuldner nicht recht handeln. - (15) Gegen den Armen langmütig. - (16) Sondern erfülle alsbald sein Begehren. - (17) [3Mos 19,10; 3Mos 23,22; 5Mos 15,8.11; 5Mos 24,11ff] - (18) Zweiter Grund. Ein dritter folgt V. 13. - (19) Ohne Nutzen. - (20) Weise einen Schatz zu sammeln. - (21) Dieses ist der sicherste Ort, an dem du dein Geld niederlegen kannst. Griech.: In deiner Vorratskammer – damit du zur Zeit der Notwendigkeit hast. - (22) Dies gute Werk. - (23) Dieser Vers hat in der Vulg. drei Zahlen, weil mehrere lateinische Handschriften zwei Verse aus 17, 18, 19 hier wiederholen, die an dieser Stelle den Zusammenhang stören, weshalb sie in die Vulgata nicht aufgenommen, sondern als weggelassen bezeichnet sind. - (24) Andere Art, andere mit seinem Vermögen zu unterstützen. - (25) Worauf er dabei achten muss, ist oben [JSir 8,16] gesagt. - (26) Den, welcher für ihn gutgesagt hat. - (27) In Gefahr gebracht, alles zu verlieren um deinetwillen. Vergl. [Spr 11,15; Spr 17,18; Spr 22,26]. - (28) Indem er sich durch seine Schuld und Verschwendung unfähig macht zu bezahlen und den Büren zwingt, für ihn einzutreten. - (29) Undankbar, indem er so handelt. - (30) Aus der Gefahr, in das Gefängnis zu treten. - (31) Dieser Vers ist in die Vulgata eingeschoben und fehlt im Griech. Er entspricht V. 19. Wahrscheinlich ist er aus einer andern Übersetzung an den Rand unseres Textes gesetzt worden und von da in diesen selbst geraten. - (32) Charakterisierung der Bürgschaft durch die Vulgata. - (33) An Besitz mächtige. - (34) Passender Zusatz der Vulgata. - (35) Mittel, damit man der Bürgschaft seitens anderer und geborgten Geldes nicht bedarf. – Die ersten und notwendigsten Nahrungsmittel sind Wasser und Brot, vergl. [1Tim 6,8], Schutz in Kleidung und Haus. Die Deckung der Blöße gehört der Kleidung zu. Vielleicht ist auch das Haus, vergl. [JSir 39,31], ein späterer Zusatz. - (36) Einem edlen Menschen ist es schwer, auf fremde Kosten zu leben. - (37) Bleibe zu Hause, mit dem Deinen zufrieden, und suche nicht draußen bei Fremden Besseres. - (38) Welche die Gastfreundschaft anderer anrufen müssen. - (39) Voll der Beschwerde. - (40) Das Folgende ist Zusatz der Vulgata. - (41) Mit Freiheit und Vertrauen. Ein Beispiel hierfür folgt V. 32. - (42) Griech.: du wirst. Wenn du auch, obwohl fremd, denen, die dich in ihr Haus aufnehmen, Speise und Trank bietest, wirst du keine Dankbarkeit finden und dazu noch bittere Reden hören müssen. Ein reicher Pilger, der die Gastfreundschaft nicht umsonst annimmt, muss solches leiden, wie viel mehr ein armer. - (43) Worte des Hausherrn. - (44) Nachdem er mit dem Seinen die Gäste des Hausherrn bewirtet hat, muss er selbst weichen unter dem Vorwande, es sei ein Würdiger oder dem Hausherrn näher Stehender gekommen. - (45) Zwei Dinge: Beschimpfung wegen Aufnahme in einem Hause und Vorwürfe seitens eines Gläubigers. Durch nüchternes und eingezogenes Leben entgeht man beidem. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 36 | 37 | 38 | 39 | 40 | 41 | 42 | 43 | 44 | 45 | 46 | 47 | 48 | 49 | 50 | 51 |
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