Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:JSir29

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Ecclesiasticus. Caput XXIX.

Ekklesiastikus. Das Buch Jesus Sirach. Kapitel 29


Verleihen und Bürgschaft leisten.

1. Qui facit misericordiam, fœneratur proximo suo: et qui prævalet manu, mandata servat.
2. Fœnerare proximo tuo in tempore necessitatis illius, et iterum redde proximo in tempore suo.
3. Confirma verbum, et fideliter age cum illo: et in omni tempore invenies quod tibi necessarium est.
4. Multi quasi inventionem æstimaverunt fœnus, et præstiterunt molestiam his, qui se adjuverunt.
5. Donec accipiant, osculantur manus dantis, et in promissionibus humiliant vocem suam:
6. Et in tempore redditionis postulabit tempus, et loquetur verba tædii et murmurationum, et tempus causabitur:

7. Si autem potuerit reddere, adversabitur, solidi vix reddet dimidium, et computabit illud quasi inventionem:

8. Sin autem fraudabit illum pecunia sua, et possidebit illum inimicum gratis:

9. Et convitia et maledicta reddet illi, et pro honore et beneficio reddet illi contumeliam.
10. Multi non causa nequitiæ non fœnerati sunt, sed fraudari gratis timuerunt.
11. Verumtamen super humilem animo fortior esto, et pro eleemosyna non trahas illum.
12. Propter mandatum assume pauperem: et propter inopiam ejus ne dimittas eum vacuum.
13. Perde pecuniam propter fratrem et amicum tuum: et non abscondas illam sub lapide in perditionem.

14. Pone thesaurum tuum in præceptis Altissimi, et proderit tibi magis quam aurum.
15. Conclude eleemosynam in corde pauperis, et hæc pro te exorabit ab omni malo.

16. 17. 18. Super scutum potentis, et super lanceam adversus inimicum tuum pugnabit.
19. Vir bonus fidem facit pro proximo suo: et qui perdiderit confusionem, derelinquet sibi.

20. Gratiam fidejussoris ne obliviscaris: dedit enim pro te animam suam.
21. Repromissorem fugit peccator et immundus.
22. Bona repromissoris sibi ascribit peccator: et ingratus sensu derelinquet liberantem se.
23. Vir repromittit de proximo suo: et cum perdiderit reverentiam, derelinquetur ab eo.
24. Repromissio nequissima multos perdidit dirigentes, et commovit illos quasi fluctus maris.
25. Viros potentes gyrans migrare fecit, et vagati sunt in gentibus alienis.

26. Peccator transgrediens mandatum Domini, incidet in promissionem nequam: et qui conatur multa agere, incidet in judicium.
27. Recupera proximum secundum virtutem tuam, et attende tibi ne incidas.

28. Initium vitæ hominis aqua et panis, et vestimentum, et domus protegens turpitudinem.
29. Melior est victus pauperis sub tegmine asserum, quam epulæ splendidæ in peregre sine domicilio.
30. Minimum pro magno placeat tibi, et improperium peregrinationis non audies.
31. Vita nequam hospitandi de domo in domum: et ubi hospitabitur, non fiducialiter aget, nec aperiet os.

32. Hospitabitur, et pascet, et potabit ingratos, et ad hæc amara audiet.

33. Transi hospes, et orna mensam: et quæ in manu habes, ciba ceteros.

34. Exi a facie honoris amicorum meorum: necessitudine domus meæ hospitio mihi factus est frater.
35. Gravia hæc homini habenti sensum: Correptio domus, et improperium fœneratoris.


1. Wer Barmherzigkeit übt,1 leiht seinem Nächsten,2 und wer mit seiner Hand hilfreich ist, hält die Gebote.3
2. Leihe deinem Nächsten zur Zeit seiner Not und statte deinem Nächsten zur rechten Zeit zurück.4
3. Halte Wort und handle treu gegen ihn, so wirst auch du zu jeder Zeit finden, was dir not tut.5
4. Viele sehen ein Darlehen als etwas Gefundenes an und bereiten jenen, die ihnen geholfen haben, Verdruss.6
5. Bis sie etwas erhalten, küssen sie dem Geber die Hand und machen mit demütiger Stimme Versprechungen;7
6. aber kommt die Zeit der Zurückgabe, so verlangen sie Aufschub, führen verdrießliche Reden, murren und schützen schwere Zeiten vor.
7. Können sie auch zurückgeben, so weigern sie sich dennoch, bringen kaum die Hälfte vom Ganzen zurück und rechnen es jenem8 als Gefundenes an.9
8. Können sie aber nicht zurückzahlen, so bringen sie ihn10 um sein Geld und er hat sich ohne Verschuldung einen Feind gemacht,
9. der ihm Flüche und Scheltworte zurückzahlt und ihm für Ehre11 und Wohltat12 mit Schimpf vergilt.
10. Viele leihen nicht gerne, nicht aus Bosheit,13 sondern weil sie fürchten, unverschuldet um das Ihrige gebracht zu werden.
11. Du jedoch14 sei gegen den Bedrängten großmütig15 und verziehe nicht mit deiner Spende.16
12. Um des Gebotes willen17 nimm dich des Armen an und lass ihn um seiner Not willen18 nicht leer von dir gehen.
13. Verliere lieber dein Geld um deines Bruders und Freundes willen und verbirg es nicht unter dem Steine, wo es zugrunde geht.19
14. Sammle dir einen Schatz nach den Geboten des Allerhöchsten, das wird dir mehr nützen als Gold.
15. Hinterlege20 Almosen im Herzen des Armen;21 es22 wird für dich erflehen, dass dir nichts Böses widerfährt. [Tob 4,9.10, JSir 17,18 (korr.: Job 4,10->Tob 4,9.10; vgl. Allioli 1839)]
16. 17. 18.23 Besser als der Schild eines Helden und besser als eine Lanze wird es gegen deinen Feind streiten.
19. Ein guter Mann24 leistet für seinen Nächsten Bürgschaft25 und nur wer das Schamgefühl verloren, überlässt ihn26 sich selbst.
20. Vergiss der Wohltat des Bürgen nicht, denn er hat sich selbst für dich dahingegeben.27
21. Der Sünder und der Unreine fliehen vor ihrem Bürgen.
22. Der Sünder eignet sich das Gut seines Bürgen zu28 und der Undankbare29 lässt den im Stiche, der ihm herausgeholfen hat.30
23. Es leistet jemand für seinen Nächsten Bürgschaft; aber verliert dieser das Ehrgefühl, so wird er von ihm verlassen.31
24. Böse32 Bürgschaft hat schon viele Wohlhabende zugrunde gerichtet und wie die Meereswogen umhergeworfen.
25. Mächtige33 Männer hat sie vom Hause weg vertrieben, dass sie unter fremden Völkern umherirren mussten.
26. Ein Sünder, welcher das Gebot des Herrn übertritt, stürzt sich in böse34 Bürgschaft, und wer zu geschäftig ist, wird dem Gerichte verfallen.
27. Nimm dich des Nächsten an nach deinem Vermögen; aber habe acht, dass du nicht zu Schaden kommest.
28. Das erste im menschlichen Leben ist Wasser und Brot, Kleid und Haus, die Blöße zu decken.35 [JSir 39,31]
29. Besser die Nahrung des Armen unter einem Bretterdach als glänzende Gastmahle in der Fremde ohne Heimat.36
30. Sei zufrieden mit wenigem, als wäre es viel,37 so wirst du keine Schmähung hören, wie sie den Herumziehenden38 trifft.
31. Ein schlimmes39 Leben ist es, von Haus zu Haus zu ziehen; denn wo jemand fremd ist, darf er nicht vertraulich sein40 und den Mund nicht auftun.41
32. Er42 wird Undankbare bewirten und speisen und tränken und überdies noch Bitteres hören müssen.
33. „Komm her, Fremdling,43 decke den Tisch und speise mit dem, was du hast, die übrigen.
34. Gehe hinaus44 und mache meinen angesehenen Freunden Platz, mein Bruder ist bei mir eingekehrt, ich brauche mein Haus.“
35. Hart sind für einen Mann, der Gefühl hat, Vorwürfe wegen der Beherbergung und Beschimpfung von einem Gläubiger.45


Fußnote

Kap. 29 (1) In der Vulgata sind V. 21, 23 beigefügt wie auch V. 6, 7, 9, 26, 31, 31 Zusätze enthalten. - (2) Wenn dieser es bedarf. - (3) Erfüllt die Pflicht eines Gottes wahrhaft Fürchtenden. Vergl. [5Mos 15,7; 3Mos 25,35; Mt 5,42]. - (4) Diese Mahnung wird in V. 3 fortgesetzt. - (5) Die Notwendigkeit dieser Mahnung zeigt das Folgende. - (6) Indem sie nicht zurückzahlen wollen. - (7) Sie würden dankbar sein und zur rechten Zeit zurückzahlen. - (8) Den Gläubiger. - (9) Er soll sich glücklich preisen, dass er wenigstens die Hälfte zurückerhalten hat. - (10) Den Gläubiger. - (11) Welche der Schuldner dem Gläubiger erweisen sollte. - (12) Die er empfangen. - (13) Aus Härte des Herzens. - (14) Trotzdem viele Schuldner nicht recht handeln. - (15) Gegen den Armen langmütig. - (16) Sondern erfülle alsbald sein Begehren. - (17) [3Mos 19,10; 3Mos 23,22; 5Mos 15,8.11; 5Mos 24,11ff] - (18) Zweiter Grund. Ein dritter folgt V. 13. - (19) Ohne Nutzen. - (20) Weise einen Schatz zu sammeln. - (21) Dieses ist der sicherste Ort, an dem du dein Geld niederlegen kannst. Griech.: In deiner Vorratskammer – damit du zur Zeit der Notwendigkeit hast. - (22) Dies gute Werk. - (23) Dieser Vers hat in der Vulg. drei Zahlen, weil mehrere lateinische Handschriften zwei Verse aus 17, 18, 19 hier wiederholen, die an dieser Stelle den Zusammenhang stören, weshalb sie in die Vulgata nicht aufgenommen, sondern als weggelassen bezeichnet sind. - (24) Andere Art, andere mit seinem Vermögen zu unterstützen. - (25) Worauf er dabei achten muss, ist oben [JSir 8,16] gesagt. - (26) Den, welcher für ihn gutgesagt hat. - (27) In Gefahr gebracht, alles zu verlieren um deinetwillen. Vergl. [Spr 11,15; Spr 17,18; Spr 22,26]. - (28) Indem er sich durch seine Schuld und Verschwendung unfähig macht zu bezahlen und den Büren zwingt, für ihn einzutreten. - (29) Undankbar, indem er so handelt. - (30) Aus der Gefahr, in das Gefängnis zu treten. - (31) Dieser Vers ist in die Vulgata eingeschoben und fehlt im Griech. Er entspricht V. 19. Wahrscheinlich ist er aus einer andern Übersetzung an den Rand unseres Textes gesetzt worden und von da in diesen selbst geraten. - (32) Charakterisierung der Bürgschaft durch die Vulgata. - (33) An Besitz mächtige. - (34) Passender Zusatz der Vulgata. - (35) Mittel, damit man der Bürgschaft seitens anderer und geborgten Geldes nicht bedarf. – Die ersten und notwendigsten Nahrungsmittel sind Wasser und Brot, vergl. [1Tim 6,8], Schutz in Kleidung und Haus. Die Deckung der Blöße gehört der Kleidung zu. Vielleicht ist auch das Haus, vergl. [JSir 39,31], ein späterer Zusatz. - (36) Einem edlen Menschen ist es schwer, auf fremde Kosten zu leben. - (37) Bleibe zu Hause, mit dem Deinen zufrieden, und suche nicht draußen bei Fremden Besseres. - (38) Welche die Gastfreundschaft anderer anrufen müssen. - (39) Voll der Beschwerde. - (40) Das Folgende ist Zusatz der Vulgata. - (41) Mit Freiheit und Vertrauen. Ein Beispiel hierfür folgt V. 32. - (42) Griech.: du wirst. Wenn du auch, obwohl fremd, denen, die dich in ihr Haus aufnehmen, Speise und Trank bietest, wirst du keine Dankbarkeit finden und dazu noch bittere Reden hören müssen. Ein reicher Pilger, der die Gastfreundschaft nicht umsonst annimmt, muss solches leiden, wie viel mehr ein armer. - (43) Worte des Hausherrn. - (44) Nachdem er mit dem Seinen die Gäste des Hausherrn bewirtet hat, muss er selbst weichen unter dem Vorwande, es sei ein Würdiger oder dem Hausherrn näher Stehender gekommen. - (45) Zwei Dinge: Beschimpfung wegen Aufnahme in einem Hause und Vorwürfe seitens eines Gläubigers. Durch nüchternes und eingezogenes Leben entgeht man beidem. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 36 | 37 | 38 | 39 | 40 | 41 | 42 | 43 | 44 | 45 | 46 | 47 | 48 | 49 | 50 | 51 |

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