Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:5Mos15: Unterschied zwischen den Versionen

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15. Gedenke, dass auch du im Lande Ägypten in Knechtschaft warst und der Herr, dein Gott, dich frei gemacht hat; und darum gebe ich dir heute dies Gebot. <br/>
15. Gedenke, dass auch du im Lande Ägypten in Knechtschaft warst und der Herr, dein Gott, dich frei gemacht hat; und darum gebe ich dir heute dies Gebot. <br/>
16. Wenn er aber sagt: Ich will nicht weggehen, weil er dich und dein Haus lieb hat und fühlt, dass es ihm bei dir wohlgeht, <br/>
16. Wenn er aber sagt: Ich will nicht weggehen, weil er dich und dein Haus lieb hat und fühlt, dass es ihm bei dir wohlgeht, <br/>
17. so nimm einen Priemen und bohre ihn durch sein Ohr an die Türe deines Hauses,<sup>10</sup> und er soll auf ewig dein Knecht sein, und ebenso sollst du auch mit einer Magd tun.<sup>11</sup> <br/>
17. so nimm einen Pfriemen und bohre ihn durch sein Ohr an die Türe deines Hauses,<sup>10</sup> und er soll auf ewig dein Knecht sein, und ebenso sollst du auch mit einer Magd tun.<sup>11</sup> <br/>
18. Wende deine Augen nicht von ihnen, wenn du sie freilässest; denn sie haben dir sechs Jahre hindurch um den Lohn eines Tagelöhners gedient; auf dass der Herr, dein Gott, dich segne in allen Werken, welche du unternimmst.<sup>12</sup> <br/>
18. Wende deine Augen nicht von ihnen, wenn du sie freilässest; denn sie haben dir sechs Jahre hindurch um den Lohn eines Tagelöhners gedient; auf dass der Herr, dein Gott, dich segne in allen Werken, welche du unternimmst.<sup>12</sup> <br/>
19. Jedes Erstgeborene männlichen Geschlechtes, das von deinen Rindern und Schafen zur Welt kommt, sollst du dem Herrn, deinem Gott, weihen.<sup>13</sup> Du sollst mit dem Erstgeborenen des Rindes nicht arbeiten, und die Erstgeborenen der Schafe sollst du nicht scheren. <br/>
19. Jedes Erstgeborene männlichen Geschlechtes, das von deinen Rindern und Schafen zur Welt kommt, sollst du dem Herrn, deinem Gott, weihen.<sup>13</sup> Du sollst mit dem Erstgeborenen des Rindes nicht arbeiten, und die Erstgeborenen der Schafe sollst du nicht scheren. <br/>
20. Vor dem Herrn, deinem Gott, solst du sie alljährlich essen, an dem Orte, welchen der Herr erwählt, du und deine Familie. <br/>
20. Vor dem Herrn, deinem Gott, sollst du sie alljährlich essen, an dem Orte, welchen der Herr erwählt, du und deine Familie. <br/>
21. Wenn es aber einen Fehler hat, lahm ist, oder blind, oder an einem Teile missgestaltet oder schwächlich, so soll es dem Herrn, deinem Gott, nicht als Opfer dargebracht werden, [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos22|3Mos 22,20.21]], [[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:JSir35|JSir 35,14]]''] <br/>
21. Wenn es aber einen Fehler hat, lahm ist, oder blind, oder an einem Teile missgestaltet oder schwächlich, so soll es dem Herrn, deinem Gott, nicht als Opfer dargebracht werden, [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos22|3Mos 22,20.21]], [[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:JSir35|JSir 35,14]]''] <br/>
22. sondern innerhalb der Tore deiner Stadt magst du es essen: der Reine wie der Unreine mögen es essen, wie ein Reh oder einen Hirsch.<sup>14</sup> <br/>
22. sondern innerhalb der Tore deiner Stadt magst du es essen: der Reine wie der Unreine mögen es essen, wie ein Reh oder einen Hirsch.<sup>14</sup> <br/>
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===Fußnote===
===Fußnote===
Kap. 15 ('''1''') Hebr.: Soll seine Hand nachlassen: In diesem Jahre darf der Gläubiger nicht drängen, sondern muss stunden. Diese Vorschrift ist ein notwendiger Zusatz zu [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos23|2Mos 23,10-12]]''], da der Schuldner in diesem Jahre von seinem Acker keinen Ertrag hatte. Im Hebr. folgt: Was er seinem Nächsten (einem Israeliten) geliehen haben wird. - ('''2''') Jahves Segenfülle wird dies möglich machen, doch hängt die Erfüllung von der Bedingung V. 5 ab. Was in Wirklichkeit zu erwarten ist, besagt V. 11. - ('''3''') Es handelt sich besonders um dies eine Gebot. - ('''4''') Fehlt im Hebräischen. Richtiger ist zu ergänzen: im nächsten Jahre. Es handelt sich um den V. 4 verheißenen Segen. - ('''5''') Wenn die Israeliten sich gegenseitig Barmherzigkeit erweisen, werden sie von anderen Völkern reich werden. - ('''6''') Gegensatz zu V. 4, wie zwischen Ideal und Wirklichkeit. - ('''7''') Notgedrungen aus Armut und Verschuldung. - ('''8''') Dieses kleine Opfer ist nicht nur einmal zu leisten, sondern die Verpflichtung dazu liegt immer ob, und deshalb sollen die Israeliten sich ein wohlwollendes Herz wahren. - ('''9''') Nach dem Hebr. reichlich gesegnet. - ('''10''') An die Tür des eigenen Hauses als Zeichen der Hörigkeit gegen dasselbe. Das Verfahren [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos21|2Mos 21,6]]''] erscheint hier vereinfacht. - ('''11''') Das Privileg [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos21|2Mos 21,2-6]]''] wird hier auf alle Frauen ausgedehnt, auch auf die, welche keine Ehe erwarten dürfen. - ('''12''') Hebr.: es soll dich nicht schwer ankommen, wenn du ihn frei ausgehen lassen musst, denn für das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners hat er dir sechs Jahre lang gedient, - so wird dich Jahve, dein Gott, segnen in allem, was du tust. – Die Hauptsache ist: Durch sechs Jahre, während kein Tagelöhner seinem Herrn so lange dienen braucht. Der Taglöhner, der nicht nur genährt, sondern auch bezahlt sein will, wäre dem Herrn doppelt so teuer zu stehen gekommen. - ('''13''') Die Erstgeburten der opferbaren Tiere sind innerhalb eines Jahres in den Tempel zu bringen und dort als Friedopfer darzubringen. Das gleiche Gesetz [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos13|2Mos 13,2.12]], [[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos34|2Mos 34,19]]''], u. a. Die Ausdehnung der Frist über acht Tage hinaus war eine Folge der Bindung des Opfers an das Zentralheiligtum. - ('''14''') Als gewöhnliche, nicht heilige Mahlzeit. Der Hirsch diente nie zu heiligem Gebrauche.
Kap. 15 ('''1''') Hebr.: Soll seine Hand nachlassen: In diesem Jahre darf der Gläubiger nicht drängen, sondern muss stunden. Diese Vorschrift ist ein notwendiger Zusatz zu [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos23|2Mos 23,10-12]]''], da der Schuldner in diesem Jahre von seinem Acker keinen Ertrag hatte. Im Hebr. folgt: Was er seinem Nächsten (einem Israeliten) geliehen haben wird. - ('''2''') Jahves Segensfülle wird dies möglich machen, doch hängt die Erfüllung von der Bedingung V. 5 ab. Was in Wirklichkeit zu erwarten ist, besagt V. 11. - ('''3''') Es handelt sich besonders um dies eine Gebot. - ('''4''') Fehlt im Hebräischen. Richtiger ist zu ergänzen: im nächsten Jahre. Es handelt sich um den V. 4 verheißenen Segen. - ('''5''') Wenn die Israeliten sich gegenseitig Barmherzigkeit erweisen, werden sie von anderen Völkern reich werden. - ('''6''') Gegensatz zu V. 4, wie zwischen Ideal und Wirklichkeit. - ('''7''') Notgedrungen aus Armut und Verschuldung. - ('''8''') Dieses kleine Opfer ist nicht nur einmal zu leisten, sondern die Verpflichtung dazu liegt immer ob, und deshalb sollen die Israeliten sich ein wohlwollendes Herz wahren. - ('''9''') Nach dem Hebr. reichlich gesegnet. - ('''10''') An die Tür des eigenen Hauses als Zeichen der Hörigkeit gegen dasselbe. Das Verfahren [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos21|2Mos 21,6]]''] erscheint hier vereinfacht. - ('''11''') Das Privileg [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos21|2Mos 21,2-6]]''] wird hier auf alle Frauen ausgedehnt, auch auf die, welche keine Ehe erwarten dürfen. - ('''12''') Hebr.: es soll dich nicht schwer ankommen, wenn du ihn frei ausgehen lassen musst, denn für das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners hat er dir sechs Jahre lang gedient, - so wird dich Jahve, dein Gott, segnen in allem, was du tust. – Die Hauptsache ist: Durch sechs Jahre, während kein Tagelöhner seinem Herrn so lange dienen braucht. Der Taglöhner, der nicht nur genährt, sondern auch bezahlt sein will, wäre dem Herrn doppelt so teuer zu stehen gekommen. - ('''13''') Die Erstgeburten der opferbaren Tiere sind innerhalb eines Jahres in den Tempel zu bringen und dort als Friedopfer darzubringen. Das gleiche Gesetz [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos13|2Mos 13,2.12]], [[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos34|2Mos 34,19]]''], u. a. Die Ausdehnung der Frist über acht Tage hinaus war eine Folge der Bindung des Opfers an das Zentralheiligtum. - ('''14''') Als gewöhnliche, nicht heilige Mahlzeit. Der Hirsch diente nie zu heiligem Gebrauche.
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Version vom 8. November 2019, 05:24 Uhr

Liber Deuteronomii, Hebraice elle Haddebarim. Caput XV.

Das fünfte Buch Moses Deuteronomium Kap. 15


Die Israeliten sollten im siebenten Jahre den Erlass gewähren (V. 18), die Erstgeburten der Tiere Gott weihen.

1. Septimo anno facies remissionem,

2. Quæ hoc ordine celebrabitur. Cui debetur aliquid ab amico vel proximo ac fratre suo, repetere non poterit, quia annus remissionis est Domini.

3. A peregrino et advena exiges: civem et propinquum repetendi non habebis potestatem.

4. Et omnino indigens et mendicus non erit inter vos: ut benedicat tibi Dominus Deus tuus in terra, quam traditurus est tibi in possessionem.
5. Si tamen audieris vocem Domini Dei tui, et custodieris universa quæ jussit, et quæ ego hodie præcipio tibi, benedicet tibi, ut pollicitus est.

6. Fœnerabis gentibus multis, et ipse a nullo accipies mutuum. Dominaberis nationibus plurimis, et tui nemo dominabitur:
7. Si unus de fratribus tuis, qui morantur intra portas civitatis tuæ in terra, quam Dominus Deus tuus daturus est tibi, ad paupertatem venerit: non obdurabis cor tuum, nec contrahes manum,
8. Sed aperies eam pauperi, et dabis mutuum, quo eum indigere perspexeris.
9. Cave ne forte subrepat tibi impia cogitatio, et dicas in corde tuo: Appropinquat septimus annus remissionis; et avertas oculos tuos a paupere fratre tuo, nolens ei quod postulat mutuum commodare: ne clamet contra te ad Dominum, et fiat tibi in peccatum.
10. Sed dabis ei: nec ages quippiam callide in ejus necessitatibus sublevandis: ut benedicat tibi Dominus Deus tuus in omni tempore, et in cunctis ad quæ manum miseris.
11. Non deerunt pauperes in terra habitationis tuæ: idcirco ego præcipio tibi ut aperias manum fratri tuo egeno et pauperi, qui tecum versatur in terra.

12. Cum tibi venditus fuerit frater tuus Hebræus, aut Hebræa, et sex annis servierit tibi, in septimo anno dimittes eum liberum:
13. Et quem libertate donaveris, nequaquam vacuum abire patieris:
14. Sed dabis viaticum de gregibus, et de area, et torculari tuo, quibus Dominus Deus tuus benedixerit tibi.

15. Memento quod et ipse servieris in terra Ægypti, et liberaverit te Dominus Deus tuus, et idcirco ego nunc præcipio tibi.
16. Sin autem dixerit: Nolo egredi: eo quod diligat te, et domum tuam, et bene sibi apud te esse sentiat:
17. Assumes subulam, et perforabis aurem ejus in janua domus tuæ, et serviet tibi usque in æternum: ancillæ quoque similiter facies.

18. Non avertas ab eis oculos tuos, quando dimiseris eos liberos: quoniam juxta mercedem mercenarii per sex annos servivit tibi: ut benedicat tibi Dominus Deus tuus in cunctis operibus quæ agis.
19. De primogenitis, quæ nascuntur in armentis, et in ovibus tuis, quidquid est sexus masculini, sanctificabis Domino Deo tuo. Non operaberis in primogenito bovis, et non tondebis primogenita ovium.

20. In conspectu Domini Dei tui comedes ea per annos singulos in loco, quem elegerit Dominus, tu et domus tua.
21. Sin autem habuerit maculam, vel claudum fuerit, vel cæcum, aut in aliqua parte deforme vel debile, non immolabitur Domino Deo tuo.


22. Sed intra portas urbis tuæ comedes illud: tam mundus quam immundus similiter vescentur eis quasi caprea, et cervo.
23. Hoc solum observabis, ut sanguinem eorum non comedas, sed effundes in terram quasi aquam.


1. Im siebenten Jahre sollst du einen Erlass stattfinden lassen;
2. mit diesem soll es also gehalten werden: Jeder, dem sein Freund, oder Nächster, oder Bruder etwas schuldet, soll es nicht zurückfordern können,1 weil es das Erlassjahr des Herrn ist.
3. Von dem Fremden und Ankömmling magst du es zurückfordern; aber von deinem Mitbürger und Nächsten es zurückzufordern, soll dir nicht zustehen.
4. Einen ganz Armen und Bettler gebe es nicht unter euch, damit der Herr, dein Gott, dich in dem Lande segne, welches er dir zum Besitze geben wird.2
5. Wenn du nur auf die Stimme des Herrn, deines Gottes, hörst und alles hältst, was er geboten hat und was ich dir heute befehle,3 so wird er dich segnen, wie er verheißen hat.
6. Du wirst vielen Völkern leihen und selbst von niemand zu entlehnen brauchen. Du wirst über sehr viele Völker herrschen und über dich wird niemand herrschen.
7. Wenn einer deiner Brüder, die innerhalb der Tore deiner Stadt in dem Lande weilen, welches der Herr, dein Gott, dir geben will, in Armut gerät, so sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand nicht verschließen,
8. sondern sie dem Armen öffnen und ihm leihen, was du siehest, dass er bedarf. [Mt 5,42, Lk 6,34]
9. Hüte dich, dass dich nicht etwa der lieblose Gedanke beschleiche, dass du in deinem Herzen sagst: Das siebente Jahr, das Erlassjahr, ist nahe, und du also deine Augen von deinem armen Bruder abwendest und ihm nicht leihen wollest, was er verlangt, damit er nicht zum Herrn wider dich rufe und es dir zur Sünde werde.
10. Vielmehr gib ihm und handle nicht hinterlistig, wenn du seiner Not abhilfst, damit der Herr, dein Gott, dich allezeit4 und in allem segne,5 was deine Hand unternimmt.
11. Arme werden im Lande deines Wohnsitzes nicht fehlen;6 darum gebiete ich dir, dass du deinem dürftigen Bruder und dem Armen, der bei dir in dem Lande weilt, deine Hand auftuest. [Mt 26,11]
12. Wenn sich dir dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, verkauft7 und dir sechs Jahre gedient hat, so sollst du ihn im siebenten Jahre freilassen; [2Mos 21,2, Jer 34,14]
13. und wenn du ihm die Freiheit schenkst, so sollst du ihn nicht leer fortgehen lassen,8
14. sondern ihm Wegzehrung geben9 von deinen Herden, deiner Tenne, und deiner Kelter, mit denen dich der Herr, dein Gott, gesegnet hat.
15. Gedenke, dass auch du im Lande Ägypten in Knechtschaft warst und der Herr, dein Gott, dich frei gemacht hat; und darum gebe ich dir heute dies Gebot.
16. Wenn er aber sagt: Ich will nicht weggehen, weil er dich und dein Haus lieb hat und fühlt, dass es ihm bei dir wohlgeht,
17. so nimm einen Pfriemen und bohre ihn durch sein Ohr an die Türe deines Hauses,10 und er soll auf ewig dein Knecht sein, und ebenso sollst du auch mit einer Magd tun.11
18. Wende deine Augen nicht von ihnen, wenn du sie freilässest; denn sie haben dir sechs Jahre hindurch um den Lohn eines Tagelöhners gedient; auf dass der Herr, dein Gott, dich segne in allen Werken, welche du unternimmst.12
19. Jedes Erstgeborene männlichen Geschlechtes, das von deinen Rindern und Schafen zur Welt kommt, sollst du dem Herrn, deinem Gott, weihen.13 Du sollst mit dem Erstgeborenen des Rindes nicht arbeiten, und die Erstgeborenen der Schafe sollst du nicht scheren.
20. Vor dem Herrn, deinem Gott, sollst du sie alljährlich essen, an dem Orte, welchen der Herr erwählt, du und deine Familie.
21. Wenn es aber einen Fehler hat, lahm ist, oder blind, oder an einem Teile missgestaltet oder schwächlich, so soll es dem Herrn, deinem Gott, nicht als Opfer dargebracht werden, [3Mos 22,20.21, JSir 35,14]
22. sondern innerhalb der Tore deiner Stadt magst du es essen: der Reine wie der Unreine mögen es essen, wie ein Reh oder einen Hirsch.14
23. Nur habe Acht, dass du ihr Blut nicht genießest, sondern gieße es auf die Erde aus wie Wasser.

Fußnote

Kap. 15 (1) Hebr.: Soll seine Hand nachlassen: In diesem Jahre darf der Gläubiger nicht drängen, sondern muss stunden. Diese Vorschrift ist ein notwendiger Zusatz zu [2Mos 23,10-12], da der Schuldner in diesem Jahre von seinem Acker keinen Ertrag hatte. Im Hebr. folgt: Was er seinem Nächsten (einem Israeliten) geliehen haben wird. - (2) Jahves Segensfülle wird dies möglich machen, doch hängt die Erfüllung von der Bedingung V. 5 ab. Was in Wirklichkeit zu erwarten ist, besagt V. 11. - (3) Es handelt sich besonders um dies eine Gebot. - (4) Fehlt im Hebräischen. Richtiger ist zu ergänzen: im nächsten Jahre. Es handelt sich um den V. 4 verheißenen Segen. - (5) Wenn die Israeliten sich gegenseitig Barmherzigkeit erweisen, werden sie von anderen Völkern reich werden. - (6) Gegensatz zu V. 4, wie zwischen Ideal und Wirklichkeit. - (7) Notgedrungen aus Armut und Verschuldung. - (8) Dieses kleine Opfer ist nicht nur einmal zu leisten, sondern die Verpflichtung dazu liegt immer ob, und deshalb sollen die Israeliten sich ein wohlwollendes Herz wahren. - (9) Nach dem Hebr. reichlich gesegnet. - (10) An die Tür des eigenen Hauses als Zeichen der Hörigkeit gegen dasselbe. Das Verfahren [2Mos 21,6] erscheint hier vereinfacht. - (11) Das Privileg [2Mos 21,2-6] wird hier auf alle Frauen ausgedehnt, auch auf die, welche keine Ehe erwarten dürfen. - (12) Hebr.: es soll dich nicht schwer ankommen, wenn du ihn frei ausgehen lassen musst, denn für das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners hat er dir sechs Jahre lang gedient, - so wird dich Jahve, dein Gott, segnen in allem, was du tust. – Die Hauptsache ist: Durch sechs Jahre, während kein Tagelöhner seinem Herrn so lange dienen braucht. Der Taglöhner, der nicht nur genährt, sondern auch bezahlt sein will, wäre dem Herrn doppelt so teuer zu stehen gekommen. - (13) Die Erstgeburten der opferbaren Tiere sind innerhalb eines Jahres in den Tempel zu bringen und dort als Friedopfer darzubringen. Das gleiche Gesetz [2Mos 13,2.12, 2Mos 34,19], u. a. Die Ausdehnung der Frist über acht Tage hinaus war eine Folge der Bindung des Opfers an das Zentralheiligtum. - (14) Als gewöhnliche, nicht heilige Mahlzeit. Der Hirsch diente nie zu heiligem Gebrauche. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 |

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