Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos22

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Liber Exodus, Hebraice Veele Semoth. Caput XXII.

Das zweite Buch Moses Exodus Kap. 22


3) Zusatzbestimmungen über Schädigungen. (V. 17) aa. Ersatz für ein gestohlenes Tier. (V. 4) bb. Ersatz für verdorbene Saat. (V. 6) cc. Ersatz für ein bei dem Empfänger gestohlenes Depositum (v. 7 – 13): Ein unbeseeltes Depositum (V. 9), ein lebendes (V. 13). dd. Erstattung es entgangenen Gewinnes. (V. 15) ee. Erstattung für Verführung einer Jungfrau. (V. 17) 4) Drei Hauptvergehen. (V. 18 – 20) 5) Zusatzgesetz über die Ankömmlinge (V. 21) 6) Zusatzgesetz über Witwen und Waisen. (V. 24) 7) Zusatzgesetz über die Armen. (V. 27) 8) Zusatzgesetz über die Vorsteher. (V. 23) 9) Zusatzgesetz über die Gott zu bestimmten Zeiten darzubringenden Leistungen. (V. 30) b. Zweite Reihe neuer Gesetze. (22,31 – 23,12) aa. Zusatzgesetz zu dem Verbote vom Blutgenuss.

1. Si quis furatus fuerit bovem, aut ovem, et occiderit vel vendiderit: quinque boves pro uno bove restituet, et quatuor oves pro una ove.
2. Si effringens fur domum sive suffodiens fuerit inventus, et accepto vulnere mortuus fuerit: percussor non erit reus sanguinis.
3. Quod si orto sole hoc fecerit, homicidium perpetravit, et ipse morietur. Si non habuerit quod pro furto reddat, ipse venumdabitur.
4. Si inventum fuerit apud eum quod furatus est, vivens, sive bos, sive asinus, sive ovis: duplum restituet.
5. Si læserit quispiam agrum vel vineam, et dimiserit jumentum suum ut depascatur aliena: quidquid optimum habuerit in agro suo, vel in vinea, pro damni æstimatione restituet.
6. Si egressus ignis invenerit spinas, et comprehenderit acervos frugum, sive stantes segetes in agris, reddet damnum qui ignem succenderit.
7. Si quis commendaverit amico pecuniam, aut vas in custodiam, et ab eo, qui susceperat, furto ablata fuerint: si invenitur fur, duplum reddet:
8. Si latet fur, dominus domus applicabitur ad deos, et jurabit quod non extenderit manum in rem proximi sui,
9. Ad perpetrandam fraudem, tam in bove, quam in asino, et ove ac vestimento, et quidquid damnum inferre potest: ad deos utriusque causa perveniet: et si illi judicaverint, duplum restituet proximo suo.
10. Si quis commendaverit proximo suo asinum, bovem, ovem, et omne jumentum ad custodiam, et mortuum fuerit, aut debilitatum, vel captum ab hostibus, nullusque hoc viderit:
11. Jusjurandum erit in medio, quod non extenderit manum ad rem proximi sui: suscipietque dominus juramentum et ille reddere non cogetur.
12. Quod si furto ablatum fuerit, restituet damnum domino.
13. Si comestum a bestia, deferat ad eum quod occisum est, et non restituet.
14. Qui a proximo suo quidquam horum mutuo postulaverit, et debilitatum aut mortuum fuerit domino non præsente, reddere compelletur.
15. Quod si impræsentiarum dominus fuerit, non restituet, maxime si conductum venerat pro mercede operis sui.
16. Si seduxerit quis virginem necdum desponsatam, dormieritque cum ea: dotabit eam, et habebit eam uxorem.
17. Si pater virginis dare noluerit, reddet pecuniam juxta modum dotis, quam virgines accipere consueverunt.
18. Maleficos non patieris vivere.
19. Qui coierit cum jumento, morte moriatur.
20. Qui immolat diis, occidetur, præterquam Domino soli.
21. Advenam non contristabis, neque affliges eum: advenæ enim et ipsi fuistis in terra Ægypti.
22. Viduæ et pupillo non nocebitis.
23. Si læseritis eos, vociferabuntur ad me, et ego audiam clamorem eorum:
24. Et indignabitur furor meus, percutiamque vos gladio, et erunt uxores vestræ viduæ, et filii vestri pupilli.
25. Si pecuniam mutuam dederis populo meo pauperi qui habitat tecum, non urgebis eum quasi exactor, nec usuris opprimes.
26. Si pignus a proximo tuo acceperis vestimentum, ante solis occasum reddes ei.
27. Ipsum enim est solum, quo operitur, indumentum carnis ejus, nec habet aliud in quo dormiat: si clamaverit ad me, exaudiam eum, quia misericors sum.
28. Diis non detrahes, et principi populi tui non maledices.
29. Decimas tuas et primitias tuas non tardabis reddere, primogenitum filiorum tuorum dabis mihi.
30. De bobus quoque, et ovibus similiter facies: septem diebus sit cum matre sua, die octava reddes illum mihi.
31. Viri sancti eritis mihi: carnem, quæ a bestiis fuerit prægustata, non comedetis, sed projicietis canibus.


1. Wenn jemand ein Rind oder ein Schaf stiehlt und schlachtet es, oder verkauft es, so soll er fünf Rinder für ein Rind zurückgeben, und vier Schafe für ein Schaf. [2Sam 12,6]
2. Wenn ein Dieb beim Einbrechen1 in ein Haus oder bei der Untergrabung desselben betroffen und verwundet wird, so dass er stirbt, so soll der, welcher ihn erschlagen hat, keine Blutschuld haben.
3. Hat er dies aber nach Sonnenaufgang getan,2 so hat er einen Mord begangen und soll gleichfalls sterben.3 Hat der Dieb nicht, was er für den Diebstahl erstatten könnte,4 so soll er selbst verkauft werden.
4. Findet man bei ihm das Gestohlene noch lebend, es sei ein Rind, oder ein Esel, oder ein Schaf, so soll er das Doppelte als Ersatz geben.
5. Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, oder sein Vieh frei laufen lässt, dass es auf fremder Trift weidet, so soll er das Beste, was er auf seinem Acker oder in seinem Weinberge hat, nach Abschätzung des Schadens als Ersatz geben.
6. Wenn Feuer auskommt und Dornen5 ergreift, dann aber auch das aufgeschichtete Getreide, oder das auf dem Halm stehende Korn auf dem Felde verzehrt, so soll der, welcher das Feuer angezündet hat, den Schaden ersetzen.
7. Wenn jemand seinem Freunde Geld oder Geräte zur Verwahrung gibt und es wird dem, der es empfangen hatte, gestohlen, so soll der Dieb, wenn er gefunden wird, den doppelten Betrag erstatten.6
8. Wenn aber der Dieb unbekannt bleibt, soll der Herr des Hauses vor die Richter am Heiligtum gebracht werden und beschwören,7 dass er seine Hand nicht nach seines Nächsten Gut ausgestreckt hat,
9. um einen Betrug zu begehen, es sei an Rind, oder Esel, oder Schaf, oder Kleidung, oder an sonst etwas, worin jenem ein Schaden zugefügt werden kann; beider Streitsache soll vor die Richter kommen; und wenn diese ihn schuldig finden, so soll er seinem Nächsten das Doppelte erstatten.
10. Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel, oder ein Rind, oder ein Schaf, oder irgend ein anderes Tier zur Verwahrung anvertraut, und dieses stirbt, oder wird beschädigt, oder von den Feinden weggenommen, ohne dass jemand es sieht,8
11. so soll ein Eid als Beweismittel gelten, dass er seine Hand nicht nach seines Nächsten Gut ausgestreckt hat; und der Eigentümer soll den Eid annehmen, und jener soll nicht gezwungen sein, Ersatz zu leisten.9
12. Wenn es ihm aber gestohlen wird, so soll er dem Eigentümer den Schaden ersetzen. [1Mos 31,39]
13. Wird es von einem wilden Tiere erwürgt, so soll er das Getötete seinem Herrn bringen und hat keinen Ersatz zu leisten.
14. Wer von seinem Nächsten etwas dergleichen entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, ohne dass sein Herr dabei zugegen ist, so soll er gehalten sein, es zu ersetzen.
15. Wenn aber der Besitzer zugegen war, so soll er nichts ersetzen, besonders wenn es als Lohn für seine Arbeit gemietet war.10
16. Wer eine Jungfrau verführt, die noch unverlobt ist, und ihr beiwohnt, der steure sie aus und nehme sie zur Frau.11 [5Mos 22,28]
17. Wenn der Vater der Jungfrau sich weigert, sie zu geben, so soll er so viel Geld zahlen, als die Jungfrauen zur Morgengabe zu empfangen pflegen.
18. Zauberer sollst du nicht leben lassen.
19. Wer einem Tiere beiwohnt, soll des Todes sterben.
20. Wer den Göttern opfert, und nicht dem Herrn allein, soll getötet werden. [3Mos 19,4]
21. Den Fremdling sollst du nicht betrüben,12 noch ihn drücken; denn ihr waret auch selbst Fremdlinge im Lande Ägypten.
22. Witwen und Waisen sollt ihr nicht beeinträchtigen. [Sach 7,10]
23. Wenn ihr sie aber bedrückt und sie zu mir13 schreien, so werde ich ihr Rufen hören;
24. und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure eigenen Weiber werden Witwen werden, und eure Kinder Waisen.
25. Wenn du jemanden aus meinem Volke, einem Armen, der bei dir wohnt, Geld leihest, so sollst du ihn nicht drängen, wie ein Erpresser, noch ihn durch Wucher bedrücken.14
26. Wenn du deinem Nächsten das Oberkleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm vor Sonnenuntergang zurückstellen. [5Mos 24,13]
27. Denn es ist sein einziges Gewand zur Bedeckung seines Leibes, und er hat kein anderes, auf dem er ruhe; wenn er zu mir ruft,15 so werde ich ihn erhören, denn ich bin barmherzig.
28. Den Richtern des Heiligtums sollst du nicht übel nachreden, und dem Vorsteher deines Volkes nicht fluchen.16 [Apg 23,5]
29. Deine Zehnten und deine Erstlinge sollst du ohne Zögern geben,17 den Erstgebornen deiner Söhne sollst du mir weihen. [2Mos 13,2.12, 2Mos 34,19, Ez 44,30]
30. Ähnlich sollst du auch mit deinen Rindern und Schafen tun; sieben Tage möge das Erstgeborne bei der Mutter sein, am achten Tage18 sollst du es mir darbringen.
31. Ihr sollt mir geheiligte Männer sein; das Fleisch, von dem die Tiere gefressen haben, sollt ihr nicht genießen, sondern es den Hunden vorwerfen.19

Fußnote

Kap. 22 (1) Dieser Ausdruck weist auf die Nachtzeit hin. - (2) Ein Dieb ist bei Tage leichter von einem Mörder zu unterscheiden und zu verscheuchen. - (3) Besser: wird er gestraft werden. - (4) Was V. 1 gesagt ist. - (5) Eine Hecke von Dornen. Es handelt sich um Brandstiftung durch Unvorsichtigkeit. - (6) Dem, der das Geld in Verwahrung gegeben. Ausnahme V. 1. - (7) Die Vulg. hat nach der Sept. hier den Schwur aus V. 11 [Hebr 10] beigefügt. - (8) Anderenfalls musste die Aussage der zeugen entscheiden. - (9) Wenn er den Eid nicht leisten will, bekennt er so den Diebstahl stillschweigend. - (10) Er muss sich den Schaden selbst zuschreiben. - (11) Über Vergewaltigung siehe [5Mos 22,23ff]. - (12) Bedrücken. An vielen Stellen des A. T. wird die Rücksichtnahme auf die Fremden empfohlen und nur die Chananiter sind von derselben ausgenommen. - (13) Der ich ihre einzige Zuflucht bin. - (14) Vergl. [3Mos 25,35] und [5Mos 23,19ff]. - (15) Seines Oberkleides beraubt. - (16) Das zweite Glied ist die Erklärung des ersten. - (17) Trockene und flüssige Erträgnisse, unter denen auch die Erstlinge sind. Vergl. [2Mos 13,2.12]. - (18) Oder später. [3Mos 22,27] - (19) Vergl. [2Mos 19,6]. Die von den Hebräern geforderte Heiligkeit besteht in der Beobachtung der vorhergehenden und folgenden moralischen Vorschriften, doch vorzugsweise der äußere Übungen auferlegenden. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 36 | 37 | 38 | 39 | 40 |

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