Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:5Mos17

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Liber Deuteronomii, Hebraice elle Haddebarim. Caput XVII.

Das fünfte Buch Moses Deuteronomium Kap. 17


Die Richter sollen die durch Zeugen Überführten strafen (V. 7); in zweifelhaften Fällen die Entscheidung der Priester einholen. (V. 13) Pflichten des zukünftigen Königs, den die Israeliten sich nach der Einnahme des Landes erwählen werden.

1. Non immolabis Domino Deo tuo ovem, et bovem, in quo est macula, aut quippiam vitii: quia abominatio est Domino Deo tuo.
2. Cum reperti fuerint apud te intra unam portarum tuarum, quas Dominus Deus tuus dabit tibi, vir aut mulier qui faciant malum in conspectu Domini Dei tui, et transgrediantur pactum illius,

3. Ut vadant et serviant diis alienis, et adorent eos, solem et lunam, et omnem militiam cœli, quæ non præcepi:

4. Et hoc tibi fuerit nuntiatum, audiensque inquisieris diligenter, et verum esse repereris, et abominatio facta est in Israel:
5. Educes virum ac mulierem, qui rem sceleratissimam perpetrarunt, ad portas civitatis tuæ, et lapidibus obruentur.

6. In ore duorum, aut trium testium peribit qui interficietur. Nemo occidatur, uno contra se dicente testimonium.

7. Manus testium prima interficiet eum, et manus reliqui populi extrema mittetur: ut auferas malum de medio tui.

8. Si difficile et ambiguum apud te judicium esse perspexeris inter sanguinem et sanguinem, causam et causam, lepram et lepram: et judicum intra portas tuas videris verba variari: surge, et ascende ad locum, quem elegerit Dominus Deus tuus.

9. Veniesque ad sacerdotes Levitici generis, et ad judicem, qui fuerit illo tempore: quæresque ab eis, qui indicabunt tibi judicii veritatem.

10. Et facies quodcumque dixerint qui præsunt loco, quem elegerit Dominus, et docuerint te
11. Juxta legem ejus; sequerisque sententiam eorum: nec declinabis ad dexteram neque ad sinistram.
12. Qui autem superbierit, nolens obedire sacerdotis imperio, qui eo tempore ministrat Domino Deo tuo, et decreto judicis, morietur homo ille, et auferes malum de Israel:

13. Cunctusque populus audiens timebit, ut nullus deinceps intumescat superbia.
14. Cum ingressus fueris terram, quam Dominus Deus tuus dabit tibi, et possederis eam, habitaverisque in illa, et dixeris: Constituam super me regem, sicut habent omnes per circuitum nationes:

15. Eum constitues, quem Dominus Deus tuus elegerit de numero fratrum tuorum. Non poteris alterius gentis hominem regem facere, qui non sit frater tuus.

16. Cumque fuerit constitutus, non multiplicabit sibi equos, nec reducet populum in Ægyptum, equitatus numero sublevatus, præsertim cum Dominus præceperit vobis ut nequaquam amplius per eamdem viam revertamini.
17. Non habebit uxores plurimas, quæ alliciant animum ejus, neque argenti et auri immensa pondera.
18. Postquam autem sederit in solio regni sui, describet sibi Deuteronomium legis hujus in volumine accipiens exemplar a sacerdotibus Leviticæ tribus,

19. Et habebit secum, legetque illud omnibus diebus vitæ suæ, ut discat timere Dominum Deum suum, et custodire verba et ceremonias ejus, quæ in lege præcepta sunt.
20. Nec elevetur cor ejus in superbiam super fratres suos, neque declinet in partem dexteram vel sinistram, ut longo tempore regnet ipse, et filii ejus super Israel.


1. Du sollst dem Herrn, deinem Gott, kein Schaf1 oder Rind opfern, an dem ein Fehler oder irgend ein Mangel ist; denn das ist dem Herrn, deinem Gott, ein Greuel.
2. Wenn bei dir innerhalb eines deiner Tore,2 welche der Herr, dein Gott, dir geben wird, ein Mann oder ein Weib befunden wird, welche Böses3 tun vor dem Herrn, deinem Gott, und seinen Bund übertreten,
3. indem sie hingehen und fremden Göttern dienen, und sie anbeten, die Sonne und4 den Mond, und das ganze Heer des Himmels, was ich5 verboten habe,
4. und es wird dir dies berichtet, und du hörst es, und befindest nach sorgfältiger Untersuchung wahr, dass der Greuel in Israel begangen ist,
5. so sollst du den Mann und6 das Weib, die einen solchen Frevel verübt haben, zu den Toren deiner Stadt hinausführen,7 und sie sollen gesteinigt werden.8
6. Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll umkommen, wer getötet werden soll.9 Niemand soll getötet werden, wenn nur einer gegen ihn Zeugnis ablegt. [5Mos 19,15, Mt 18,16, 2Kor 13,1]
7. Die Hand der Zeugen soll die erste sein, ihn zu töten,10 und die Hand des übrigen Volkes soll sich darnach gegen ihn erheben; damit du das Böse aus deiner Mitte entfernest. [5Mos 13,9]
8. Wenn ein Rechtsspruch zwischen Blut und Blut, Handel und Handel, Aussatz und Aussatz,11 dir schwer und zweifelhaft scheint und du siehst, dass die Aussprüche12 der Richter innerhalb deiner Tore verschieden sind, so mache dich auf und gehe hin an den Ort, welchen der Herr, dein Gott, erwählen wird,13
9. und komme vor die Priester vom Geschlechte Levis, und vor den Richter, der zu jener Zeit sein wird;14 und frage sie, so werden sie dir das der Wahrheit gemäße Urteil verkünden.15 [2Chr 19,8]
10. Alsdann tue alles, was die Vorsteher jenes Ortes sagen, den der Herr erwählen wird, und was sie dich lehren werden
11. nach seinem Gesetze; und folge ihrem Ausspruche, und weiche nicht ab, weder zur Rechten noch zur Linken.16
12. Wer aber so vermessen ist, dass er dem Gebote des Priesters, der zur Zeit vor dem Herrn, deinem Gott, Dienst tut, oder dem Urteile des Richters nicht gehorchen will, der soll sterben; und du sollst das Böse aus Israel hinwegschaffen,17
13. und das ganze Volk soll, wenn es dies hört, sich fürchten, auf dass hinfort keiner mehr sich in Vermessenheit überhebe.
14. Wenn du in das Land gezogen bist, das der Herr, dein Gott, dir geben wird, und du es in Besitz genommen hast, und darin wohnst, und dann sprichst: Ich will einen König über mich setzen, wie alle Völker ringsherum haben;
15. so sollst du denjenigen einsetzen, den der Herr, dein Gott, aus der Mitte deiner Brüder erwählen wird. Du darfst keinen Angehörigen eines andern Volkes, welcher nicht dein Bruder ist, zum Könige machen.
16. Und wenn er eingesetzt ist, soll er nicht viele Rosse halten18 und das Volk nicht nach Ägypten zurückführen,19 auf die Zahl seiner Reiterei gestützt;20 zumal der Herr euch geboten hat, niemals auf diesen Weg wieder zurückzukehren.
17. Er soll nicht viele Frauen haben, die sein Herz an sich ziehen,21 noch übergroße Massen von Silber und Gold.22
18. Und wenn er sich auf seinen Königsthron gesetzt hat, soll er sich eine Abschrift dieses Gesetzes in ein Buch abschreiben,23 indem er sich die Vorlage von den Priestern des Geschlechtes Levi geben lässt,
19. und soll es bei sich haben und es alle Tage seines Lebens24 lesen, damit er den Herrn, seinen Gott, fürchten lerne und seine Worte und Vorschriften25 halte, die im Gesetze gegeben sind.
20. Auch soll sein Herz sich nicht hochmütig über seine Brüder erheben,26 und er soll weder zur Rechten noch zur Linken abweichen, damit er und seine Söhne lange herrschen über Israel.27


Fußnote

Kap. 17 (1) Schaf oder Ziege. Dies Gesetz setzt bereits die Kenntnis dessen voraus, was eine Makel ist. Es handelt sich wohl um Privataltäre. - (2) Der Städte. - (3) Wie es in V. 3 beschrieben wird. - (4) Oder. - (5) Der Gesetzgeber spricht in der Person Gottes, damit der Leser erkenne, dass es sich um ein wahrhaft göttliches Gebot handelt. - (6) Oder. - (7) Zuerst auf den Gerichtsplatz innerhalb des Tors [5Mos 21,19], dann zur Hinrichtung auf den Platz außerhalb desselben. [3Mos 24,14, 4Mos 15,35] - (8) Nach [5Mos 13,11] wird schon die versuchte Verführung zur Abgötterei so bestraft. - (9) Es wird also ein geordnetes Gerichtsverfahren vorausgesetzt. Waren zwei Zeugen da, so konnte, waren drei, so musste der Richter für schuldig erklären. - (10) Dies wird ein falscher Zeuge nicht leicht wagen. - (11) Zwischen vorsätzlichem und unvorsätzlichem Totschlag, im bürgerlichen Rechtsstreit, zwischen scheinbarem und wirklichem Aussatze. Die Übersetzung des letzten Wortes ist wohl kaum richtig, da das Urteil über den Aussatz den Priestern zugehörte, also wohl: Unbilde. Im Übrigen sollen nur Zweifel bezüglich des Rechtes, nicht bezüglich der Tatsachen an die höhere Instanz gebracht werden. - (12) Meinungen. - (13) Angeredet sind die Ortsrichter oder eine Auswahl derselben, Ankläger und Angeklagte, sowie die aufgerufenen Zeugen. - (14) Vorbild dieses Ostergerichtes ist Moses Richteramt [5Mos 1,17, 2Mos 18,22.26]. Josaphat schärft diese Vorschrift wieder ein. [2Chr 19,8-11] Der oberste Richter [5Mos 19,17] ist nicht der Hohepriester. Vergl. [2Chr 19,11]. Das Verhältnis zu den Priestern wird nicht dargelegt. - (15) [2Chr 19,10] heißt dies Gericht das Gericht Jahves, weil es unwiderruflich war und als von Jahve bestätigt galt. - (16) Hebr.: Gemäß der Weisung, die sie dir erteilen, und dem Urteile, das sie dir fällen, sollst du handeln, und nicht abweichen usw. - (17) Den Widerspenstigen töten. - (18) Josue [5Mos 11,6.9] und David lähmten die Pferde der Feinde, doch bewahrte David sich 100 Pferde. Wagen und Rosse führte bei den Israeliten allgemein Salomon ein. Zur Zeit der Richter sah man wohl ein, dass es schwer war, ohne Wagen und Pferde zu kämpfen, weshalb manche solche wünschten, während andere fürchteten, es möchte dadurch das Vertrauen auf Gott gemindert werden. Vergl. [Ps 19,8, Ps 32,16.17, Ps 147,10]. Der Zweck des Verbotes ist es, den König vor Eroberungsgelüsten zu bewahren. - (19) Zur Zeit Moses geht die Mahnung gegen den Wankelmut der Israeliten, für spätere Zeiten hindern sie kriegerische Unternehmungen gegen Ägypten, welche etwa den Erwerb von Kriegswagen und Pferden beabsichtigen. - (20) Hebr.: Um viele Rosse zu haben. - (21) Ihn verweichlichend und fremden Göttern zuführend. - (22) Beides traf bei Salomon zu. - (23) Nicht notwendig persönlich, da wie V. 19 zeigt, die Kenntnis auch durch Anhören von Vorlesen erworben werden kann. Das „Gesetz“ umfasst nicht durchaus das ganze Deuteronomium, so wenig wie [Jos 8,32], sondern wohl den Abschnitt [5Mos 6,1-7,11] sowie die Flüche [5Mos 28,15ff]. Ob auch die Mahnung 7,12 – 11,32? Es handelt sich gleichsam um ein öffentliches Bekenntnis zum Gesetze, das jeder König ablegen soll. Deshalb waren einige Könige von vornherein den Priestern abgeneigt, wie ihnen sofort bei der Thronbesteigung ein solches auferlegten. - (24) Nicht unbedingt täglich. - (25) Hebr.: Alle Vorschriften dieses Gesetzes halte und diese Satzungen übe. - (26) Als ob ihm seiner selbst wegen und nicht durch die Gnade Jahves ein Vorzug zustehe. Die Mahnung bezieht sich besonders auf V. 16ff. - (27) Wie den Israeliten langes Leben im Lande der Verheißung, so wird dem Könige und seinen Nachkommen lange Herrschaft versprochen. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 |

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