Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:5Mos19: Unterschied zwischen den Versionen
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3. und sollst den Weg dahin sorgfältig bahnen,<sup>3</sup> und das ganze Gebiet deines Landes in drei gleiche<sup>4</sup> Teile einteilen, damit jeder, der eines Totschlags wegen flüchten muss, einen Ort in der Nähe habe, wohin er entweichen könne. <br/> | 3. und sollst den Weg dahin sorgfältig bahnen,<sup>3</sup> und das ganze Gebiet deines Landes in drei gleiche<sup>4</sup> Teile einteilen, damit jeder, der eines Totschlags wegen flüchten muss, einen Ort in der Nähe habe, wohin er entweichen könne. <br/> | ||
4. Dies soll die Bestimmung<sup>5</sup> für einen flüchtigen Totschläger sein, dessen Leben geschützt werden soll: Wer seinen Nächsten unversehens erschlagen hat und von wem es erwiesen ist, dass er keinen Hass<sup>6</sup> gegen ihn gehegt habe, weder gestern noch vorher, <br/> | 4. Dies soll die Bestimmung<sup>5</sup> für einen flüchtigen Totschläger sein, dessen Leben geschützt werden soll: Wer seinen Nächsten unversehens erschlagen hat und von wem es erwiesen ist, dass er keinen Hass<sup>6</sup> gegen ihn gehegt habe, weder gestern noch vorher, <br/> | ||
5. sondern dass er mit ihm arglos in | 5. sondern dass er mit ihm arglos in den Wald gegangen ist, um Holz zu fällen, und dass die Axt bei dem Fällen der Bäume seiner Hand entfuhr, und das Eisen aus dem Stiele glitt, und seinen Freund traf und tötete, ein solcher soll in eine der vorgenannten Städte fliehen und am Leben bleiben; <br/> | ||
6. damit nicht etwa der nächste Verwandte desjenigen, dessen Blut vergossen worden ist, durch seinen Schmerz gereizt, ihn verfolge und ihn, wenn der Weg weit wäre, einhole und erschlage, obwohl er doch des Todes nicht schuldig ist, weil er erweislich vordem gegen den Getöteten keinen Hass gehegt hat.<sup>7</sup> <br/> | 6. damit nicht etwa der nächste Verwandte desjenigen, dessen Blut vergossen worden ist, durch seinen Schmerz gereizt, ihn verfolge und ihn, wenn der Weg weit wäre, einhole und erschlage, obwohl er doch des Todes nicht schuldig ist, weil er erweislich vordem gegen den Getöteten keinen Hass gehegt hat.<sup>7</sup> <br/> | ||
7. Darum befehle ich dir, drei Städte in gleicher Entfernung voneinander auszusondern. <br/> | 7. Darum befehle ich dir, drei Städte in gleicher Entfernung voneinander auszusondern. <br/> |
Aktuelle Version vom 17. März 2023, 08:41 Uhr
Liber Deuteronomii, Hebraice elle Haddebarim. Caput XIX.
Das fünfte Buch Moses Deuteronomium Kap. 19
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1. Cum disperdiderit Dominus Deus tuus gentes, quarum tibi traditurus est terram, et possederis eam, habitaverisque in urbibus ejus et in ædibus: 3. Sternens diligenter viam: et in tres æqualiter partes totam terræ tuæ provinciam divides: ut habeat e vicino qui propter homicidium profugus est, quo possit evadere. 4. Hæc erit lex homicidæ fugientis, cujus vita servanda est: Qui percusserit proximum suum nesciens, et qui heri et nudiustertius nullum contra eum odium habuisse comprobatur: 5. Sed abiisse cum eo simpliciter in silvam ad ligna cædenda, et in succisione lignorum securis fugerit manu, ferrumque lapsum de manubrio amicum ejus percusserit, et occiderit: hic ad unam supradictarum urbium confugiet, et vivet: 7. Idcirco præcipio tibi, ut tres civitates æqualis inter se spatii dividas. 8. Cum autem dilataverit Dominus Deus tuus terminos tuos, sicut juravit patribus tuis, et dederit tibi cunctam terram, quam eis pollicitus est, 9. (Si tamen custodieris mandata ejus, et feceris quæ hodie præcipio tibi, ut diligas Dominum Deum tuum, et ambules in viis ejus omni tempore) addes tibi tres alias civitates, et supradictarum trium urbium numerum duplicabis: 13. Non misereberis ejus, et auferes innoxium sanguinem de Israel, ut bene sit tibi. 15. Non stabit testis unus contra aliquem, quidquid illud peccati, et facinoris fuerit: sed in ore duorum aut trium testium stabit omne verbum.
18. Cumque diligentissime perscrutantes, invenerint falsum testem dixisse contra fratrem suum mendacium: 19. Reddent ei sicut fratri suo facere cogitavit, et auferes malum de medio tui:
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1. Wenn der Herr, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, deren Land er dir übergeben will, und du es in Besitz genommen hast, und in seinen Städten und Häusern wohnest, |
Fußnote
Kap. 19 (1) Im Westjordanland, denn im Ostjordanlande sind sie schon ausgesondert. [5Mos 4,41-43] - (2) Erklärung des Gesetzes [4Mos 35,10ff]. V. 1-3 bildet den Prolog, V. 4-6 und 11-13 bieten Beispiele, wer ein unschuldiger, wer ein schuldiger Totschläger ist, V. 7-10 enthalten eine eingeschobene Mahnung betreffs der Zufluchtsstätte. V. 1-3 und 7-10 enthalten eine Änderung von [4Mos 35,14], wo drei Zufluchtsorte vorgeschrieben worden, und [5Mos 19] handelt nur von den Städten diesseits des Jordans, welche Josue [Jos 20] bezeichnet. Zur Zeit der Richter waren jene wohl nicht mehr sicher genug, auch flohen Schuldige dorthin und ward an Unschuldigen Rache genommen; zudem waren die Leviten, deren Städte Moses bezeichnet, größtenteils an den Bettelstab gekommen und mit ihrer Geringschätzung sank auch das Anziehen der Asylstädte. - (3) Die [Jos 20,7] bezeichneten drei Städte lagen auf Bergen, mussten also leicht zugänglich gemacht werden. - (4) Gleich fehlt im Hebr. - (5) Da V. 11 noch eine weitere Erklärung bietet, hat auch diese Gesetzeskraft. - (6) Neuerlich. Dieser Vers bietet ein, nicht zwei Beispiele. - (7) Was zu geschehen hat, wenn die Unabsichtlichkeit in Frage gestellt wird [4Mos 35,24] und wie lange der Totschläger in der Asylstadt bleiben soll [4Mos 35,25-28], wird hier nicht wiederholt, wie auch, was [2Mos 21,14] anordnet, dass jeder Altar Asyl bietet, vergl. [1Koe 2,28-34], mit Stillschweigen übergangen wird. - (8) Die Zahl der Städte ward nicht gemehrt, ohne dass ein Prophet über diese Unterlassung klagt. [1Chr 6,57.67.72] sind nach [Jos 21,13.21.32] zu verbessern. (Vergl. auch [Jos 21,8ff] mit [1Chr 6,71.78.80].) - (9) Die mörderische Absicht wird hervorgehoben. - (10) Nach dem Hebr.: Der Stadt der Mörder. - (11) Eine ergänzende Bestimmung zu [4Mos 35,24]. - (12) Unschuldiges Blut bleibt so lange befleckend auf dem Lande liegen, bis es durch Tötung des Schuldigen gesühnt und weggeschafft wird. - (13) Unzeitige Weichheit würde Jahves Segen hemmen. - (14) Vergl. [Spr 22,28]. Die Zeitgenossen Josues bestimmten die Grenzen mit viel öffentlichem, ja mittelbar oder unmittelbar göttlichem Ansehen. Alle Tauschgeschäfte werden verboten. - (15) Ergänzungen zu [2Mos 23,1-9] und [3Mos 19,15ff]. Der Richterstuhl bei dem Heiligtume ist bereits [5Mos 17,9] erwähnt. - (16) Das Recht der Wiedervergeltung wird wohl nur dann streng vollzogen worden sein, wenn der Verleumdete es durchaus streng verlangte, sonst trat eine entsprechende Geldbuße ein. Wie energisch gegen die Überwiesenen eingeschritten ward, so sorgfältig sollte auch die falsche Anwendung des Rechtes verhütet werden. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 |
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