Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos22: Unterschied zwischen den Versionen
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3. Hat er dies aber nach Sonnenaufgang getan,<sup>2</sup> so hat er einen Mord begangen und soll gleichfalls sterben.<sup>3</sup> Hat der Dieb nicht, was er für den Diebstahl erstatten könnte,<sup>4</sup> so soll er selbst verkauft werden. <br/> | 3. Hat er dies aber nach Sonnenaufgang getan,<sup>2</sup> so hat er einen Mord begangen und soll gleichfalls sterben.<sup>3</sup> Hat der Dieb nicht, was er für den Diebstahl erstatten könnte,<sup>4</sup> so soll er selbst verkauft werden. <br/> | ||
4. Findet man bei ihm das Gestohlene noch lebend, es sei ein Rind, oder ein Esel, oder ein Schaf, so soll er das Doppelte als Ersatz geben. <br/> | 4. Findet man bei ihm das Gestohlene noch lebend, es sei ein Rind, oder ein Esel, oder ein Schaf, so soll er das Doppelte als Ersatz geben. <br/> | ||
5. Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, oder sein Vieh frei laufen | 5. Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, oder sein Vieh frei laufen lässt, dass es auf fremder Trift weidet, so soll er das Beste, was er auf seinem Acker oder in seinem Weinberge hat, nach Abschätzung des Schadens als Ersatz geben. <br/> | ||
6. Wenn Feuer auskommt und Dornen<sup>5</sup> ergreift, dann aber auch das aufgeschichtete Getreide, oder das auf dem Halm stehende Korn auf dem Felde verzehrt, so soll der, welcher das Feuer angezündet hat, den Schaden ersetzen. <br/> | 6. Wenn Feuer auskommt und Dornen<sup>5</sup> ergreift, dann aber auch das aufgeschichtete Getreide, oder das auf dem Halm stehende Korn auf dem Felde verzehrt, so soll der, welcher das Feuer angezündet hat, den Schaden ersetzen. <br/> | ||
7. Wenn jemand seinem Freunde Geld oder Geräte zur Verwahrung gibt und es wird dem, der es empfangen hatte, gestohlen, so soll der Dieb, wenn er gefunden wird, den doppelten Betrag erstatten.<sup>6</sup> <br/> | 7. Wenn jemand seinem Freunde Geld oder Geräte zur Verwahrung gibt und es wird dem, der es empfangen hatte, gestohlen, so soll der Dieb, wenn er gefunden wird, den doppelten Betrag erstatten.<sup>6</sup> <br/> |
Aktuelle Version vom 28. April 2023, 14:17 Uhr
Liber Exodus, Hebraice Veele Semoth. Caput XXII.
Das zweite Buch Moses Exodus Kap. 22
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1. Si quis furatus fuerit bovem, aut ovem, et occiderit vel vendiderit: quinque boves pro uno bove restituet, et quatuor oves pro una ove.
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1. Wenn jemand ein Rind oder ein Schaf stiehlt und schlachtet es, oder verkauft es, so soll er fünf Rinder für ein Rind zurückgeben, und vier Schafe für ein Schaf. [2Sam 12,6] |
Fußnote
Kap. 22 (1) Dieser Ausdruck weist auf die Nachtzeit hin. - (2) Ein Dieb ist bei Tage leichter von einem Mörder zu unterscheiden und zu verscheuchen. - (3) Besser: wird er gestraft werden. - (4) Was V. 1 gesagt ist. - (5) Eine Hecke von Dornen. Es handelt sich um Brandstiftung durch Unvorsichtigkeit. - (6) Dem, der das Geld in Verwahrung gegeben. Ausnahme V. 1. - (7) Die Vulg. hat nach der Sept. hier den Schwur aus V. 11 [Hebr 10] beigefügt. - (8) Anderenfalls musste die Aussage der zeugen entscheiden. - (9) Wenn er den Eid nicht leisten will, bekennt er so den Diebstahl stillschweigend. - (10) Er muss sich den Schaden selbst zuschreiben. - (11) Über Vergewaltigung siehe [5Mos 22,23ff]. - (12) Bedrücken. An vielen Stellen des A. T. wird die Rücksichtnahme auf die Fremden empfohlen und nur die Chananiter sind von derselben ausgenommen. - (13) Der ich ihre einzige Zuflucht bin. - (14) Vergl. [3Mos 25,35] und [5Mos 23,19ff]. - (15) Seines Oberkleides beraubt. - (16) Das zweite Glied ist die Erklärung des ersten. - (17) Trockene und flüssige Erträgnisse, unter denen auch die Erstlinge sind. Vergl. [2Mos 13,2.12]. - (18) Oder später. [3Mos 22,27] - (19) Vergl. [2Mos 19,6]. Die von den Hebräern geforderte Heiligkeit besteht in der Beobachtung der vorhergehenden und folgenden moralischen Vorschriften, doch vorzugsweise der äußere Übungen auferlegenden. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 36 | 37 | 38 | 39 | 40 |
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