Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos22: Unterschied zwischen den Versionen
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27. Denn es ist sein einziges Gewand zur Bedeckung seines Leibes, und er hat kein anderes, auf dem er ruhe; wenn er zu mir ruft,<sup>15</sup> so werde ich ihn erhören, denn ich bin barmherzig. <br/> | 27. Denn es ist sein einziges Gewand zur Bedeckung seines Leibes, und er hat kein anderes, auf dem er ruhe; wenn er zu mir ruft,<sup>15</sup> so werde ich ihn erhören, denn ich bin barmherzig. <br/> | ||
28. Den Richtern des Heiligtums sollst du nicht übel nachreden, und dem Vorsteher deines Volkes nicht fluchen.<sup>16</sup> [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:NT:Apg23|Apg 23,5]]''] <br/> | 28. Den Richtern des Heiligtums sollst du nicht übel nachreden, und dem Vorsteher deines Volkes nicht fluchen.<sup>16</sup> [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:NT:Apg23|Apg 23,5]]''] <br/> | ||
29. Deine Zehnten und deine Erstlinge sollst du ohne Zögern geben,<sup>17</sup> den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir weihen. [[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos13|2Mos 13,2.12]], [[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos34|2Mos 34,19]], [[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:Ez44|Ez 44,30]]''] <br/> | 29. Deine Zehnten und deine Erstlinge sollst du ohne Zögern geben,<sup>17</sup> den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir weihen. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos13|2Mos 13,2.12]], [[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos34|2Mos 34,19]], [[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:Ez44|Ez 44,30]]''] <br/> | ||
30. Ähnlich sollst du auch mit deinen Rindern und Schafen tun; sieben Tage möge das Erstgeborne bei der Mutter sein, am achten Tage<sup>18</sup> sollst du es mir darbringen. <br/> | 30. Ähnlich sollst du auch mit deinen Rindern und Schafen tun; sieben Tage möge das Erstgeborne bei der Mutter sein, am achten Tage<sup>18</sup> sollst du es mir darbringen. <br/> | ||
31. Ihr sollt mir geheiligte Männer sein; das Fleisch, von dem die Tiere gefressen haben, sollt ihr nicht genießen, sondern es den Hunden vorwerfen.<sup>19</sup> <br/> | 31. Ihr sollt mir geheiligte Männer sein; das Fleisch, von dem die Tiere gefressen haben, sollt ihr nicht genießen, sondern es den Hunden vorwerfen.<sup>19</sup> <br/> |
Version vom 9. November 2022, 18:18 Uhr
Liber Exodus, Hebraice Veele Semoth. Caput XXII.
Das zweite Buch Moses Exodus Kap. 22
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1. Si quis furatus fuerit bovem, aut ovem, et occiderit vel vendiderit: quinque boves pro uno bove restituet, et quatuor oves pro una ove.
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1. Wenn jemand ein Rind oder ein Schaf stiehlt und schlachtet es, oder verkauft es, so soll er fünf Rinder für ein Rind zurückgeben, und vier Schafe für ein Schaf. [2Sam 12,6] |
Fußnote
Kap. 22 (1) Dieser Ausdruck weist auf die Nachtzeit hin. - (2) Ein Dieb ist bei Tage leichter von einem Mörder zu unterscheiden und zu verscheuchen. - (3) Besser: wird er gestraft werden. - (4) Was V. 1 gesagt ist. - (5) Eine Hecke von Dornen. Es handelt sich um Brandstiftung durch Unvorsichtigkeit. - (6) Dem, der das Geld in Verwahrung gegeben. Ausnahme V. 1. - (7) Die Vulg. hat nach der Sept. hier den Schwur aus V. 11 [Hebr 10] beigefügt. - (8) Anderenfalls musste die Aussage der zeugen entscheiden. - (9) Wenn er den Eid nicht leisten will, bekennt er so den Diebstahl stillschweigend. - (10) Er muss sich den Schaden selbst zuschreiben. - (11) Über Vergewaltigung siehe [5Mos 22,23ff]. - (12) Bedrücken. An vielen Stellen des A. T. wird die Rücksichtnahme auf die Fremden empfohlen und nur die Chananiter sind von derselben ausgenommen. - (13) Der ich ihre einzige Zuflucht bin. - (14) Vergl. [3Mos 25,35] und [5Mos 23,19ff]. - (15) Seines Oberkleides beraubt. - (16) Das zweite Glied ist die Erklärung des ersten. - (17) Trockene und flüssige Erträgnisse, unter denen auch die Erstlinge sind. Vergl. [2Mos 13,2.12]. - (18) Oder später. [3Mos 22,27] - (19) Vergl. [2Mos 19,6]. Die von den Hebräern geforderte Heiligkeit besteht in der Beobachtung der vorhergehenden und folgenden moralischen Vorschriften, doch vorzugsweise der äußere Übungen auferlegenden. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 36 | 37 | 38 | 39 | 40 |
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