Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos22: Unterschied zwischen den Versionen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 46: | Zeile 46: | ||
1. Wenn jemand ein Rind oder ein Schaf stiehlt und schlachtet es, oder verkauft es, so soll er fünf Rinder für ein Rind zurückgeben, und vier Schafe für ein Schaf. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Sam12|2Sam 12,6]]''] <br/> | 1. Wenn jemand ein Rind oder ein Schaf stiehlt und schlachtet es, oder verkauft es, so soll er fünf Rinder für ein Rind zurückgeben, und vier Schafe für ein Schaf. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Sam12|2Sam 12,6]]''] <br/> | ||
2. Wenn ein Dieb beim Einbrechen<sup>1</sup> in ein Haus oder bei der Untergrabung desselben betroffen und | 2. Wenn ein Dieb beim Einbrechen<sup>1</sup> in ein Haus oder bei der Untergrabung desselben betroffen und verwundet wird, so dass er stirbt, so soll der, welcher ihn erschlagen hat, keine Blutschuld haben. <br/> | ||
3. Hat er dies aber nach Sonnenaufgang getan,<sup>2</sup> so hat er einen Mord begangen und soll gleichfalls sterben.<sup>3</sup> Hat der Dieb nicht, was er für den Diebstahl erstatten könnte,<sup>4</sup> so soll er selbst verkauft werden. <br/> | 3. Hat er dies aber nach Sonnenaufgang getan,<sup>2</sup> so hat er einen Mord begangen und soll gleichfalls sterben.<sup>3</sup> Hat der Dieb nicht, was er für den Diebstahl erstatten könnte,<sup>4</sup> so soll er selbst verkauft werden. <br/> | ||
4. Findet man bei ihm das Gestohlene noch lebend, es sei ein Rind, oder ein Esel, oder ein Schaf, so soll er das Doppelte als Ersatz geben. <br/> | 4. Findet man bei ihm das Gestohlene noch lebend, es sei ein Rind, oder ein Esel, oder ein Schaf, so soll er das Doppelte als Ersatz geben. <br/> | ||
5. Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, oder sein Vieh frei laufen | 5. Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, oder sein Vieh frei laufen läßt, dass es auf fremder Trift weidet, so soll er das Beste, was er auf seinem Acker oder in seinem Weinberge hat, nach Abschätzung des Schadens als Ersatz geben. <br/> | ||
6. Wenn Feuer auskommt und Dornen<sup>5</sup> ergreift, dann aber auch das aufgeschichtete Getreide, oder das auf dem Halm stehende Korn auf dem Felde verzehrt, so soll der, welcher das Feuer angezündet hat, den Schaden ersetzen. <br/> | 6. Wenn Feuer auskommt und Dornen<sup>5</sup> ergreift, dann aber auch das aufgeschichtete Getreide, oder das auf dem Halm stehende Korn auf dem Felde verzehrt, so soll der, welcher das Feuer angezündet hat, den Schaden ersetzen. <br/> | ||
7. Wenn jemand seinem Freunde Geld oder Geräte zur Verwahrung gibt und es wird dem, der es empfangen hatte, gestohlen, so soll der Dieb, wenn er gefunden wird, den doppelten Betrag erstatten.<sup>6</sup> <br/> | 7. Wenn jemand seinem Freunde Geld oder Geräte zur Verwahrung gibt und es wird dem, der es empfangen hatte, gestohlen, so soll der Dieb, wenn er gefunden wird, den doppelten Betrag erstatten.<sup>6</sup> <br/> | ||
Zeile 73: | Zeile 73: | ||
27. Denn es ist sein einziges Gewand zur Bedeckung seines Leibes, und er hat kein anderes, auf dem er ruhe; wenn er zu mir ruft,<sup>15</sup> so werde ich ihn erhören, denn ich bin barmherzig. <br/> | 27. Denn es ist sein einziges Gewand zur Bedeckung seines Leibes, und er hat kein anderes, auf dem er ruhe; wenn er zu mir ruft,<sup>15</sup> so werde ich ihn erhören, denn ich bin barmherzig. <br/> | ||
28. Den Richtern des Heiligtums sollst du nicht übel nachreden, und dem Vorsteher deines Volkes nicht fluchen.<sup>16</sup> [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:NT:Apg23|Apg 23,5]]''] <br/> | 28. Den Richtern des Heiligtums sollst du nicht übel nachreden, und dem Vorsteher deines Volkes nicht fluchen.<sup>16</sup> [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:NT:Apg23|Apg 23,5]]''] <br/> | ||
29. Deine Zehnten und deine Erstlinge sollst du ohne Zögern geben,<sup>17</sup> den | 29. Deine Zehnten und deine Erstlinge sollst du ohne Zögern geben,<sup>17</sup> den Erstgebornen deiner Söhne sollst du mir weihen. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos13|2Mos 13,2.12]], [[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos34|2Mos 34,19]], [[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:Ez44|Ez 44,30]]''] <br/> | ||
30. Ähnlich sollst du auch mit deinen Rindern und Schafen tun; sieben Tage möge das Erstgeborne bei der Mutter sein, am achten Tage<sup>18</sup> sollst du es mir darbringen. <br/> | 30. Ähnlich sollst du auch mit deinen Rindern und Schafen tun; sieben Tage möge das Erstgeborne bei der Mutter sein, am achten Tage<sup>18</sup> sollst du es mir darbringen. <br/> | ||
31. Ihr sollt mir geheiligte Männer sein; das Fleisch, von dem die Tiere gefressen haben, sollt ihr nicht genießen, sondern es den Hunden vorwerfen.<sup>19</sup> <br/> | 31. Ihr sollt mir geheiligte Männer sein; das Fleisch, von dem die Tiere gefressen haben, sollt ihr nicht genießen, sondern es den Hunden vorwerfen.<sup>19</sup> <br/> |
Version vom 15. März 2023, 09:27 Uhr
Liber Exodus, Hebraice Veele Semoth. Caput XXII.
Das zweite Buch Moses Exodus Kap. 22
| |
1. Si quis furatus fuerit bovem, aut ovem, et occiderit vel vendiderit: quinque boves pro uno bove restituet, et quatuor oves pro una ove.
|
1. Wenn jemand ein Rind oder ein Schaf stiehlt und schlachtet es, oder verkauft es, so soll er fünf Rinder für ein Rind zurückgeben, und vier Schafe für ein Schaf. [2Sam 12,6] |
Fußnote
Kap. 22 (1) Dieser Ausdruck weist auf die Nachtzeit hin. - (2) Ein Dieb ist bei Tage leichter von einem Mörder zu unterscheiden und zu verscheuchen. - (3) Besser: wird er gestraft werden. - (4) Was V. 1 gesagt ist. - (5) Eine Hecke von Dornen. Es handelt sich um Brandstiftung durch Unvorsichtigkeit. - (6) Dem, der das Geld in Verwahrung gegeben. Ausnahme V. 1. - (7) Die Vulg. hat nach der Sept. hier den Schwur aus V. 11 [Hebr 10] beigefügt. - (8) Anderenfalls musste die Aussage der zeugen entscheiden. - (9) Wenn er den Eid nicht leisten will, bekennt er so den Diebstahl stillschweigend. - (10) Er muss sich den Schaden selbst zuschreiben. - (11) Über Vergewaltigung siehe [5Mos 22,23ff]. - (12) Bedrücken. An vielen Stellen des A. T. wird die Rücksichtnahme auf die Fremden empfohlen und nur die Chananiter sind von derselben ausgenommen. - (13) Der ich ihre einzige Zuflucht bin. - (14) Vergl. [3Mos 25,35] und [5Mos 23,19ff]. - (15) Seines Oberkleides beraubt. - (16) Das zweite Glied ist die Erklärung des ersten. - (17) Trockene und flüssige Erträgnisse, unter denen auch die Erstlinge sind. Vergl. [2Mos 13,2.12]. - (18) Oder später. [3Mos 22,27] - (19) Vergl. [2Mos 19,6]. Die von den Hebräern geforderte Heiligkeit besteht in der Beobachtung der vorhergehenden und folgenden moralischen Vorschriften, doch vorzugsweise der äußere Übungen auferlegenden. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 36 | 37 | 38 | 39 | 40 |
Diese Kategorie enthält zurzeit keine Seiten oder Medien.