Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:5Mos14: Unterschied zwischen den Versionen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 54: | Zeile 54: | ||
6. Jedes Tier, welches die Hufe in zwei Teile gespalten hat und wiederkäut, dürft ihr essen.<sup>9</sup> <br/> | 6. Jedes Tier, welches die Hufe in zwei Teile gespalten hat und wiederkäut, dürft ihr essen.<sup>9</sup> <br/> | ||
7. Von denen aber, welche wiederkäuen und keine gespaltenen Hufe haben,<sup>10</sup> sollt ihr nicht essen, wie: | 7. Von denen aber, welche wiederkäuen und keine gespaltenen Hufe haben,<sup>10</sup> sollt ihr nicht essen, wie: das Kamel, den Hasen, den Igel;<sup>11</sup> diese wiederkäuen zwar, haben aber keine gespaltenen Klauen, deshalb sollen sie euch unrein sein. <br/> | ||
8. Auch das Schwein soll unrein sein, weil es zwar gespaltene Klauen hat, aber nicht wiederkäut; ihr Fleisch sollt ihr nicht essen und ihr Aas nicht berühren. <br/> | 8. Auch das Schwein soll unrein sein, weil es zwar gespaltene Klauen hat, aber nicht wiederkäut; ihr Fleisch sollt ihr nicht essen und ihr Aas nicht berühren. <br/> | ||
9. Diese dürft ihr essen von allen Tieren, die sich im Wasser aufhalten: Alle, welche Floßfedern und Schuppen haben, esset; <br/> | 9. Diese dürft ihr essen von allen Tieren, die sich im Wasser aufhalten: Alle, welche Floßfedern und Schuppen haben, esset; <br/> | ||
Zeile 76: | Zeile 76: | ||
26. und kaufe für dieses Geld alles, was dir gefällt, Rinder oder Schafe, auch Wein und starkes Getränk, und alles, was deine Seele verlangt; und iß vor dem Herrn, deinem Gott, und halte ein Mahl, du und deine Familie, <br/> | 26. und kaufe für dieses Geld alles, was dir gefällt, Rinder oder Schafe, auch Wein und starkes Getränk, und alles, was deine Seele verlangt; und iß vor dem Herrn, deinem Gott, und halte ein Mahl, du und deine Familie, <br/> | ||
27. und der Levit, der innerhalb deiner Tore ist; habe Acht, dass du ihn nicht übergehest, denn er hat keinen anderen Anteil in deinem Besitztume. <br/> | 27. und der Levit, der innerhalb deiner Tore ist; habe Acht, dass du ihn nicht übergehest, denn er hat keinen anderen Anteil in deinem Besitztume. <br/> | ||
28. Im dritten Jahre sollst du einen | 28. Im dritten Jahre sollst du einen andern Zehnten von allem, was dir zu jener Zeit wächst, absondern und in deinen Toren niederlegen.<sup>24</sup> <br/> | ||
29. Dann möge der Levit, welcher keinen andern Anteil noch Erbbesitz mit dir hat, der Fremdling, die Waise und die Witwe, die innerhalb deiner Tore sind, kommen, und essen, und sich sättigen; dass der Herr, dein Gott, dich bei allen Werken deiner Hände, die du unternimmst, segne. <br/> | 29. Dann möge der Levit, welcher keinen andern Anteil noch Erbbesitz mit dir hat, der Fremdling, die Waise und die Witwe, die innerhalb deiner Tore sind, kommen, und essen, und sich sättigen; dass der Herr, dein Gott, dich bei allen Werken deiner Hände, die du unternimmst, segne. <br/> | ||
Version vom 17. März 2023, 08:35 Uhr
Liber Deuteronomii, Hebraice elle Haddebarim. Caput XIV.
Das fünfte Buch Moses Deuteronomium Kap. 14
| |
1. Filii estote Domini Dei vestri: non vos incidetis, nec facietis calvitium super mortuo. 7. De his autem quæ ruminant, et ungulam non findunt, comedere non debetis, ut camelum, leporem, choerogryllum: hæc quia ruminant, et non dividunt ungulam, immunda erunt vobis. 8. Sus quoque quoniam dividit ungulam, et non ruminat, immunda erit: carnibus eorum non vescemini, et cadavera non tangetis. 15. Et struthionem, ac noctuam, et larum, atque accipitrem juxta genus suum: 22. Decimam partem separabis de cunctis fructibus tuis qui nascuntur in terra per annos singulos, 28. Anno tertio separabis aliam decimam ex omnibus quæ nascuntur tibi eo tempore: et repones intra januas tuas. |
1. Seid1 Söhne des Herrn, eures Gottes; machet euch keine Einschnitte2 und scheret euch nicht kahl um eines Toten willen,3 6. Jedes Tier, welches die Hufe in zwei Teile gespalten hat und wiederkäut, dürft ihr essen.9 16. den Reiher,15 den Schwan,16 den Ibis,17 |
Fußnote
Kap. 14 (1) Besser: Ihr seid. Da Israel der erstgeborene Sohn Jahves ist in Kraft der göttlichen Wahl, Liebe und Erziehung [2Mos 4,22, Hos 11,1], ist jeder Israelit der Sohnschaft Gottes teilhaftig. Diese verpflichtet ihn, das Wesen Jahves an sich darzustellen, also besonders seine Heiligkeit. Die Ausprägung dieser Heiligkeit am eigenen Leibe wird V. 1, V. 2, im Gebrauche der Nahrung aus der Tierwelt V. 3-21 nach diesen zwei Seiten ähnlich durchgeführt wie [3Mos 19,27]. V. 1, V. 2 enthalten also das tiefste Motiv der folgenden Vorschriften. - (2) Durch solche Bezeugung wilden Schmerzes wird die gottgeweihte Unversehrtheit des menschlichen Leibes verletzt. - (3) Am Vorderkopf, an der Stirn. Es ist gleichsam eine Verstümmelung des anerschaffenen Kopfschmuckes des Hauptes. - (4) Das ursprüngliche Gesetz [3Mos 11,3-20]. Dieses bietet [3Mos 11,8.23-25] eine Erklärung, welche das Deuteronomium nicht wiederholt. - (5) Hebr.: Greuelhaft. Die Abgrenzung des Unreinen im Gesetze schloss sich der bereits beobachteten Sitte wohl möglichst eng an. - (6) Hebr. nach anderen: Hirsch, Gazelle, Damhirsch. - (7) Antilope - (8) Wildstier und Springbock. - (9) [3Mos 11,3] - (10) Hebr.: Die Klauen nicht gespaltet haben. - (11) Klippdachs. - (12) Allgemeiner Ausdruck, der schwerlich zwischen Adler- und Geierarten unterscheidet. - (13) Falken. - (14) Kuckuck. - (15) Kauz. - (16) Uhu. - (17) Nachteule. - (18) Pelikan, Aasgeier, Sturzpelikan. - (19) Storch, Reiher nach seinen Arten, Wiedehopf, Fledermaus. - (20) Die Lösung der Zehnten war allbekannt. (Abraham [1Mos 14,20], Jakob [1Mos 28,22] Joseph zwei Zehnten [1Mos 47,24]) [3Mos 18,21-24]. Die von Moses gegebene Vorschrift wurde durch verschiedene Umstände nicht feste Gewohnheit, durch Habsucht, Nachlässigkeit und Not geschmälert und in Vergessenheit gebracht. - (21) So werden die Tiere ausgeschlossen. - (22) Durch die Darstellung von Zehnt und Erstgeburt vor Jahve bekennen sie ihre Abhängigkeit von seinem Segen und schärfen ihr Abhängigkeitsgefühl. - (23) Eine ähnliche Vergünstigung [5Mos 12,15ff], ebenso [5Mos 12,21]. - (24) Hebr.: Am Ende von drei Jahren sollst du den gesamten Zehnten von deinem Ertrage in jenem dritten Jahre herausgeben und in deinem Wohnorte niederlegen. Im dritten Jahre ist kein Abzug zu machen für die Zehntmahlzeit. Es ist zwischen [3Mos 27] und [4Mos 18] einerseits und [5Mos 14] andererseits eine Differenz, welche die Juden durch die Annahme zweier verschiedener Zehnten auszugleichen suchten. (Vergl. [Tob 1] in der Sept. Vulg. V. 6ff) Die späteren Juden erfassten indes oftmals nicht den Sinn früherer Gesetze und fielen in die einfachere und leichtere Praxis der Patriarchen zurück. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 |
Diese Kategorie enthält zurzeit keine Seiten oder Medien.