Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:5Mos25: Unterschied zwischen den Versionen
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1. Wenn zwei über etwas in Streit geraten und die Richter anrufen, so sollen<sup>1</sup> diese dem den Sieg des Rechtes zuerkennen, den sie als gerecht befinden, und | 1. Wenn zwei über etwas in Streit geraten und die Richter anrufen, so sollen<sup>1</sup> diese dem den Sieg des Rechtes zuerkennen, den sie als gerecht befinden, und denjenigen, welchen sie als schuldig befinden, sollen sie als schuldig verurteilen. <br/> | ||
2. Sehen sie aber, dass der, welcher fehlte, Schläge verdient hat, so sollen sie ihn niederlegen und vor ihren Augen schlagen lassen.<sup>2</sup> Nach Verhältnis der Verschuldung soll auch die Zahl der Streiche sein; <br/> | 2. Sehen sie aber, dass der, welcher fehlte, Schläge verdient hat, so sollen sie ihn niederlegen und vor ihren Augen schlagen lassen.<sup>2</sup> Nach Verhältnis der Verschuldung soll auch die Zahl der Streiche sein; <br/> | ||
3. jedoch so, dass man die Zahl vierzig nicht überschreite,<sup>3</sup> auf dass dein Bruder nicht übel zerschlagen vor deinen Augen weggehe.<sup>4</sup> [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:NT:2Kor11|2Kor 11,24]]''] <br/> | 3. jedoch so, dass man die Zahl vierzig nicht überschreite,<sup>3</sup> auf dass dein Bruder nicht übel zerschlagen vor deinen Augen weggehe.<sup>4</sup> [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:NT:2Kor11|2Kor 11,24]]''] <br/> | ||
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9. so soll das Weib vor den Ältesten zu ihm hintreten, und ihm den Schuh vom Fuße ziehen,<sup>9</sup> und ihm<sup>10</sup> in´s Angesicht speien, und sagen: So soll dem Manne geschehen, der das Haus seines Bruders nicht baut. <br/> | 9. so soll das Weib vor den Ältesten zu ihm hintreten, und ihm den Schuh vom Fuße ziehen,<sup>9</sup> und ihm<sup>10</sup> in´s Angesicht speien, und sagen: So soll dem Manne geschehen, der das Haus seines Bruders nicht baut. <br/> | ||
10. Und sein Name<sup>11</sup> soll fortan in Israel das Haus des Barfüßers<sup>12</sup> heißen. <br/> | 10. Und sein Name<sup>11</sup> soll fortan in Israel das Haus des Barfüßers<sup>12</sup> heißen. <br/> | ||
11. Wenn zwei Männer miteinander einen Zank haben, und sie fangen an einer mit dem andern zu ringen, und des einen Weib will ihren Mann aus der Hand des | 11. Wenn zwei Männer miteinander einen Zank haben, und sie fangen an einer mit dem andern zu ringen, und des einen Weib will ihren Mann aus der Hand des Stärkern retten, und streckt ihre Hand aus, und fasst diesen bei seinen Schamteilen, <br/> | ||
12. so sollst du ihr die Hand abhauen, und dich durchaus nicht zum Mitleid gegen sie bewegen lassen.<sup>13</sup> <br/> | 12. so sollst du ihr die Hand abhauen, und dich durchaus nicht zum Mitleid gegen sie bewegen lassen.<sup>13</sup> <br/> | ||
13. Du sollst nicht zweierlei Gewicht im Beutel haben, ein größeres und ein kleineres;<sup>14</sup> <br/> | 13. Du sollst nicht zweierlei Gewicht im Beutel haben, ein größeres und ein kleineres;<sup>14</sup> <br/> |
Version vom 17. März 2023, 08:45 Uhr
Liber Deuteronomii, Hebraice elle Haddebarim. Caput XXV.
Das fünfte Buch Moses Deuteronomium Kap. 25
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1. Si fuerit causa inter aliquos, et interpellaverint judices: quem justum esse perspexerint, illi justitiæ palmam dabunt: quem impium, condemnabunt impietatis. 13. Non habebis in sacculo diversa pondera, majus et minus: 14. Nec erit in domo tua modius major et minor. 15. Pondus habebis justum et verum, et modius æqualis et verus erit tibi: ut multo vivas tempore super terram, quam Dominus Deus tuus dederit tibi.
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1. Wenn zwei über etwas in Streit geraten und die Richter anrufen, so sollen1 diese dem den Sieg des Rechtes zuerkennen, den sie als gerecht befinden, und denjenigen, welchen sie als schuldig befinden, sollen sie als schuldig verurteilen.
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Fußnote
Kap. 25 (1) Hebr.: und man sie richtet und den Unschuldigen freispricht, den Schuldigen aber verurteilt, wenn sich dann zeigt, dass der Schuldige Schläge verdient, soll der Richter… - (2) Welche Verschuldungen so zu ahnden sind, wird hier nicht gesagt, doch vergleiche [5Mos 17,8, 5Mos 19,21]. - (3) Bei den späteren Juden 29. Siehe [2Kor 11,24]. - (4) Als ein schutzlos der Willkür der Menschen Preisgegebener. Wird die Grenze innegehalten, so waltet göttliches Recht über ihm, das nicht entehrt. - (5) Rinder traten die auf der Tenne ausgebreiteten Ähren aus; bisweilen ward auch ein Dreschschlitten angewendet. Die Fürsorge hat die Tiere im Auge, doch gilt daraus der Schluss umso mehr von den Menschen. [1Kor 9,9] - (6) Wenn der enge Familienverband aufrecht erhalten ist. Die Gewohnheit der Leviratsehe ist eine uralte. [1Mos 38] Die Pflicht derselben lag allen Brüdern der Reihe nach ob. Vergl. [Rut 1,12f, Mt 22,24ff]. Als Brüder sind, da das Erbe vom Vater in Frage kommt, nur Söhne desselben Vaters anzusehen. Weiteren Verwandten lag die Pflicht nicht ob, deshalb zieht der Verwandte [Rut 4,8] den Schuh aus, zum Zeichen, dass er seiner Rechte entsagt, wird aber nicht beschimpft. - (7) Eine Ausnahme von dem Verbote [3Mos 18,16, 3Mos 20,21]. - (8) Des Verstorbenen. - (9) Das Ausziehen des Schuhes ist Zeichen der Entsagung auf ein Recht. Das Hinwerfen des Schuhes Symbol der Besitznahme. [Ps 59,10] - (10) Vielleicht auch vor ihm, also auf die Erde. - (11) Der Name seines Hauses. Gegensatz [Rut 4,11]. - (12) Entblößung der Füße ist vielleicht auch ein Zeichen von Schimpf und Trauer. [Jes 20,2.3, 2Sam 15,30] - (13) Schamlosigkeit ist bei Frauen unter keinen Umständen zu dulden. - (14) Hebr.: Steine, größere zum Einkauf, kleinere zum Verkauf. - (15) Epha, Maß für trockene Gegenstände, Früchte. - (16) Die Amalekiter, mit den Idumäern vermischt [1Mos 36,12] waren gewissermaßen Brüder der Israeliten, aber handelten nicht brüderlich, sondern wie Räuber. Zu Gedeons Zeiten litten die Israeliten viel von den Amalekitern, die sich mit den Madianitern verbündeten. - (17) Hebr.: Vor allen deinen Feinden ringsum Ruhe verschafft hat in dem Lande, welches dir Jahve, dein Gott, als Erbbesitz verleiht. - (18) Saul nahm Rache für alle Unbilden. [1Sam 14,48] - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 |
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