Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:4Mos15: Unterschied zwischen den Versionen
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<center>II. Wanderung des verworfenen Geschlechtes vom Orte der Empörung bis Kades. (Kap. 15,1 – Kap. 20,13) 1. Verschiedene Gesetze, die nach der Empörung neu gegeben oder von neuem eingeprägt werden. A. Den künftigen Besitz Palästinas in´s Auge fassend, bestimmt Gott, dass den blutigen Opfern zugleich ein Opfer von feinem Mehle und Wein beigegeben werde (V. 15) und dass die Erstlinge des Ackers dargebracht werden. (V. 21) B. Gott bestimmt die Opfer, durch welche eine aus Unachtsamkeit begangene Sünde gegen eine der bisher gegebenen Vorschriften zu büßen ist, und bedroht den mit der Todesstrafe, der mit Verachtung des Herrn sündigt. (V. 31) Ein Mensch, der den Sabbat verletzt, wird auf Gottes Befehl gesteinigt. (V. 36) C. Vorschrift, Quasten an den Ecken der Oberkleider zu tragen, welche an die Gebote erinnern sollen. </center> | <center>'''II. Wanderung des verworfenen Geschlechtes vom Orte der Empörung bis Kades. (Kap. 15,1 – Kap. 20,13)''' 1. Verschiedene Gesetze, die nach der Empörung neu gegeben oder von neuem eingeprägt werden. A. Den künftigen Besitz Palästinas in´s Auge fassend, bestimmt Gott, dass den blutigen Opfern zugleich ein Opfer von feinem Mehle und Wein beigegeben werde (V. 15) und dass die Erstlinge des Ackers dargebracht werden. (V. 21) B. Gott bestimmt die Opfer, durch welche eine aus Unachtsamkeit begangene Sünde gegen eine der bisher gegebenen Vorschriften zu büßen ist, und bedroht den mit der Todesstrafe, der mit Verachtung des Herrn sündigt. (V. 31) Ein Mensch, der den Sabbat verletzt, wird auf Gottes Befehl gesteinigt. (V. 36) C. Vorschrift, Quasten an den Ecken der Oberkleider zu tragen, welche an die Gebote erinnern sollen. </center> | ||
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Version vom 22. Mai 2013, 15:47 Uhr
Liber Numeri, Hebraice Vaiedabber. Caput XV.
Das vierte Buch Moses Numeri Kap. 15
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1.Locutus est Dominus ad Moysen, dicens: 3. Et feceritis oblationem Domino in holocaustum, aut victimam, vota solvents, vel sponte offerentes munera, aut in solemnitatibus vestris adolentes odorem suavitatis Domino, de bobus sive de ovibus: 6. Et arietes erit sacrificium similæ duarum decimarum, quæ conspersa sit oleo tertiæ partis hin: 15. Unum præceptum erit atque judicium tam vobis quam advenis terræ. 16. Locutus est Dominus ad Moysen dicens: 24. Oblitaque fuerit facere multitude: offered vitulum de armento, holocaustum in odorem suavissimum Domino, et sacrificium ejus ac liba, ut ceremoniæ postulant, hircumque pro peccato:
26. Et dimittetur universæ plebe filiorum Israel, et advenis, qui peregrinantur inter eos: quoniam culpa est omnis populi per ignorantiam. 27. Quod si anima una nesciens peccaverit, offered capram anniculam pro peccato suo: 32. Factum est autem, cum essent filii Israel in solitudine, et invenissent hominem colligentem ligna in die sabbati, 33. Obtulerunt eum Moysi et Aaron et universæ multitudini. 36. Cumque eduxissent eum foras, obruerunt lapidibus, et mortuus est sicut præceperat Dominus.
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1.Und der Herr redete zu Moses und sprach: 11. So sollst du verfahren |
Fußnote
Kap. 15 (1) Die Brand- und Friedopfer waren wohl ehemals mit einem Speiseopfer verbunden. Da nun das Volk 38 Jahre die Wüste durchwandern soll, befreit Gott von letzterem, indes so, dass nur für die 38 Jahre eine Nachsicht gewährt wird, nicht für den Aufenthalt im heiligen Lande. - (2) Siehe [2Mos 29,40]. - (3) [2Mos 29,40] wird dies nur für die täglichen Lammopfer vorgeschrieben, hier auf alle Opfer von Lämmern ausgedehnt. - (4) Siehe [3Mos 7,16]. - (5) Hier fehlt in der Vulgata ein Vers: Entsprechend der Zahl der Stücke, die ihr herrichtet, sollt ihr Stück für Stück bei einem jeden so Verfahren. - (6) In der Vulgata fehlt: Das ist eine für alle Zeiten und Geschlechter geltende Satzung: bei den Opfern vor Jahve gilt für den Fremden dasselbe, wie für euch. - (7) Hebr.: sollt ihr Jahve eine Hebe darbringen von Geschlecht zu Geschlecht. - (8) Hebr. V. 20, 21: Als Erstling eures Schrotmehles sollt ihr einen Kuchen als Hebe abgeben; ebenso wie die Hebe von der Tenne sollt ihr sie abgeben. Von den Erstlingen eures Schrotmehles sollt ihr Jahve eine Hebe geben, von Geschlecht zu Geschlecht. - (9) Während die vorhergehenden Gesetze erst in dem verheißenen Lande zu beobachten waren, galt das nachfolgende V. 22 – 31 auch in der Wüste. (V. 30) Bei dem Aufstande hatten sich viele durch Sünden überlegter Bosheit vergangen, insbesondere die zehn Kundschafter, welche von Gott mit dem Tode bestraft waren. So bedurfte das Gesetz [3Mos 4] einer Ergänzung, die auch für die Folge eine Strafe für Übertretungen jenes Gesetzes aufstellte. - (10) Hebr.: Israel Sühne schaffen. - (11) Bürgerlicher Tod. - (12) Hebr.: Jahve gelästert, für Nichts geachtet hat. - (13) Hebr.: Seine Bosheit bleibe auf ihm, soll durch kein Opfer weggenommen werden können. (Aug.) - (14) Diese Erzählung ist an dieser Stelle eingefügt zur Erläuterung des Frevelmuts V. 30. Jedenfalls liegt das Ereignis hinter dem Strafurteil Gottes [4Mos 14,29] und vor dem Einzuge in das gelobte Land. - (15) Wohl bestimmt [2Mos 31,14] die Todesstrafe, doch vielleicht wollten sie erfahren, ob Gott Verzeihung gewähre. - (16) Hebr.: und ihre Nachkommen. - (17) Die himmelblaue Farbe wurde besonders für die heiligen Gewänder verwendet und war so gleichsam eine heilige, dazu verschieden von der des Kleides, so dass sie leicht die Aufmerksamkeit erregte. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 36 |
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